Das Mainzer Schloss. Группа авторов

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14) zeigt Germania, die Personifikation des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation, auf dem Krankenlager liegend, umstanden von Reichsvertretern, die sich auf der linken Seite scheinbar hingebungsvoll mit Aderlass und Wadenwickeln um ihre Genesung bemühen (gleichwohl sich der Kaiser von links mit einem Giftfläschchen nähert), während ihr von der rechten Seite genau das Gegenteil widerfährt und ihr mit offensichtlich roher Gewalt in Herz und Kopf der Todesstoß versetzt wird. Victori van Prag is seer kranck ist dieses Flugblatt am oberen Rand betitelt, und die Fußzeile weist den Betrachter ganz unverblümt darauf hin, dass er auf den Zustant des H. Römischen Reichs im Jahr 1622 blickt. Es ist das Schicksalsjahr 1622, in dem die kaiserlichen Truppen der katholischen Liga in der Schlacht am Weißen Berg die Truppen der aufständischen protestantischen böhmischen Stände vernichtend schlugen und in der Folge nicht nur die Vertreter der böhmischen Stände, sondern auch der zum böhmischen König gekrönte Friedrich V. von der Pfalz, der sogenannte Winterkönig, aus Prag flüchten mussten.

      Abb. 15: Gotha, Schloss, Ansicht von der Landseite

      Abb. 16: Das Weimarer Schloss als Dreiflügelanlage, Stahlstich von J. W. Appleton nach einer Vorlage von Otto Wagner, um 1845

      Abb. 17: Schloss Weißenfels (Sachsen-Anhalt), Ansicht des Schlosshofs mit restaurierten und nicht restaurierten Flügeln (Zustand 2007)

      Angesichts solcher Zustände ist es nicht weiter verwunderlich, dass außer in Trier und im wenig später nachfolgenden Mainz bedeutende Neubaumaßnahmen an bestehenden fürstlichen oder königlich-kaiserlichen Residenzschlössern im Reich erst kurz vor und nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges in Angriff genommen wurden. Hierzu gehören in dieser zeitlichen Reihenfolge folgende Schlossbauten, von denen auffälligerweise die meisten in den ehemaligen Herzog- bzw. Kurfürstentümern Thüringen und Sachsen liegen: 1642 das anstelle einer auf kaiserlichen und kursächsischen Befehl geschleiften Burganlage neu errichtete Schloss Friedenstein oberhalb von Gotha (Abb. 15), das den Herzögen von Sachsen-Weimar-Gotha als Residenz diente; 1651 das nach einem Brand neu errichtete, ebenfalls den Herzögen von Sachsen-Weimar-Gotha zugehörige Residenzschloss in Weimar (Abb. 16); 1660 Schloss Neu-Augustusburg oberhalb von Weißenfels (Abb. 17), dass als Residenzschloss der sächsischen Sekundogeniturherrschaft von Sachsen-Weißenfels diente; ab 1664 das als Nebenresidenz der brandenburgischen Kurfürsten genutzte Schloss in Potsdam (Abb. 18); gegen 1665 schließlich die Wiener Hofburg, an die Kaiser Leopold I. einen neuen Flügel, den nach ihm benannten Leopoldinischen Trakt (Abb. 19), anbauen ließ. Erst ab 1688 errichtete Herzog Anton Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel sein neues und durch Stichwerke weithin bekanntgemachtes Residenzschloss Salzdahlum (Abb. 20),29 und noch später, ab 1697, erfolgte der monumentale Ausbau der Residenz des Bamberger Fürstbischofs (Abb. 21), Lothar Franz von Schönborn, der seit 1695 in Personalunion zugleich Kurfürst von Mainz war.30 Damit kann mit hinreichender Deutlichkeit aufgezeigt werden, dass das Mainzer Kurfürstenschloss mit seinen Erweiterungsmaßnahmen von 1628 ff. eines der wichtigsten und frühesten Neubauprojekte höfischer Regierungsarchitektur im deutschen Reich des 17. Jahrhunderts überhaupt gewesen ist. Wie gesagt: Nur die Neubauten der Residenzschlösser in Trier bzw. Koblenz erfolgten wenige Jahre früher.

      Abb. 18: Potsdam, Stadtschloss, Ansicht um 1700, Kupferstich (Amsterdam, Rijksmuseum)

      Abb. 19: Die Wiener Hofburg in einer Ansicht des 18. Jahrhunderts, Gesamtanlage mit der alten staufischen Kastellburg (sog. Schweizerhof) und dem Leopoldinischen Trakt, Ausschnitt aus einer Ansicht Wiens von Joseph Daniel Huber, 1769–1772 (Albertina, Wien)

      Abb. 20: Salzdahlum, Residenzschloss, Ansicht um 1700, Kupferstich (Berlin, Staatliche Museen, Kupferstichkabinett)

      DAS ANFÜGEN VON LANGGESTRECKTEN FLÜGEL - BAUTEN ALS MUSTER FÜR SCHLOSSERWEITERUNGEN IM 17. UND 18. JAHRHUNDERT

      Nachdem die architekturgeschichtliche Bedeutung oder, um in der höfischen Terminologie der Frühen Neuzeit zu sprechen: der architekturgeschichtliche „Rang“ des Mainzer Kurfürstenschlosses geklärt werden konnte, gilt die abschließende Frage der konkreten baulichen Gestalt, die der Neubaumaßnahme in Mainz zugrunde lag. Denn anders als beim Aschaffenburger Schloss Johannisburg, das nur wenige Jahre vorher, ab 1604, die vorhandene ältere Burganlage nahezu vollständig dem Erdboden gleichmachte und nur noch den mittelalterlichen Burgturm im Neubau bewahrte, wurde in Mainz die nach der Mainzer Stiftsfehde von 1461/1462 ab 1477/1478 errichtete und ab 1556 nach Kriegszerstörungen umfassend erneuerte Martinsburg weitgehend unangetastet belassen und stattdessen von Süden her ein neuer Flügel an die spätmittelalterliche Burg angebaut (Taf. 1). Dass dieser Verzicht auf einen weitgehenden Abriss der Martinsburg sich nicht einfach mit ökonomischen Gründen erklären lässt, sondern vermutlich dem politischen Symbolcharakter der alten Bischofsburg geschuldet war, belegt ein Blick auf die bereits gezeigte Wiener Hofburg (vgl. Abb. 11).31 Schon im 17. und 18. Jahrhundert wollten eine Reihe namhafter Architekten, darunter so klangvolle Namen wie Fischer von Erlach und Lukas von Hildebrandt, die bestehende, im Kern noch stauferzeitliche Hofburg abbrechen, um an ihre Stelle ein Prachtschloss zu setzen, dessen imperiale Ausmaße selbst Schloss Versailles in den Schatten gestellt hätten. Doch nichts geschah. Jeder Kaiser, von Leopold I. über Kaiserin Maria Theresia bis hin zu Joseph II. ließ sich zwar immer wieder verlockend schöne Entwurfszeichnungen vorlegen, doch der vor ihnen in Gestalt der Pläne ausgebreiteten Verführung zu einem radikalen Bruch mit dem Altüberlieferten erlagen sie nie. Stattdessen ließen sie an die mittelalterliche Hofburg moderne langgestreckte und prachtvoll durchfensterte Flügelbauten anbauen, als Erstes um 1665 den sogenannten Leopoldinischen Trakt (Abb. 22), ganz so, wie es auch bei der Mainzer Martinsburg geschah!32

      Wie lässt sich dieses Verhalten selbst kaiserlicher Bauherren, denen es ganz sicher nicht an finanziellen Ressourcen für komplette Neubauten gemangelt hat, erklären? Wie die Quellen zeigen, ist das im deutschen Reich, aber auch in den anderen europäischen Territorien der Frühen Neuzeit übliche Verfahren, traditionsreiche Schlossbauten nur in seltenen Fällen für Neubaumaßnahmen komplett abzureißen, vor allem dem familien- oder institutionengeschichtlich geprägten Verständnis von Schlossarchitektur geschuldet.33 So waren Schlossbauten – wie auch Ahnengalerien und fürstliche Sammlungen – Teil der adligen „Erinnerungskultur“34 und hatten Anteil am dynastischen oder institutionellen Gedechtnuß.35 In diesem System des dynastischen oder institutionellen Gedechtnuß wurde das Schloss wie ein architektonischer Körper – beispielsweise eines Erzstiftes – verstanden.36 Als ob die Mauern des alten Schlosses eine materielle Hülle, eine Art architektonischer corpus für den von alters her bestehenden Familien-


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