Die Katholizität der Kirche. Dominik Schultheis

Die Katholizität der Kirche - Dominik Schultheis


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catholicis“ in GE 8,3). Auch GE 9 handelt durchweg von den „katholischen Schulen“ („scholae catholicae“, „schola catholica“ und „scholas catholicas“ in GE 9,1, „scholis catholicis“ in GE 9,2 und „scholas catholicas“ in GE 9,3), die auch von „nicht-katholischen Schülern“ (alumnis quoque non catholicis“, GE 9,1) besucht werden können und sollen.

      GE 10 richtet sodann den Blick auf die „katholischen Universitäten und Fakultäten“ („Universitatibus Catholicis“ bzw. „Universitatibus et Facultatibus catholicis“ in GE 10,2; „Universitates et Facultates catholicae“ in GE 10,3; „Universitates Catholicas“ in GE 10,4), auf „nichtkatholische Universitäten” („Universitates non catholicas“, GE 10,4) sowie auf „katholische Konvikte und universitäre Zentren” („convictus et centra universitaria catholica“, GE 10,4) und betont eine besondere Förderung von begabten Studenten, seien sie Stundenten „an katholischen oder an anderen Universitäten“ („sive catholicarum sive aliarum Universitatum“, GE 10,4).

      GE 12 schließlich plädiert für eine Vernetzung der „katholischen Schulen“ („scholas catholicas“, GE 12,1) untereinander.

       1.9Die Verwendung in NA und DV

      Am 18.11.1965 stand in der Konzilsaula neben der Erklärung „Nostra Aetate“ auch die Konstituion „Dei verbum“ zur Abstimmung. Die Erklärung „Nostra Aetate“ verwendet einmal das Adjektiv „catholica“ zur Bezeichnung der katholischen Kirche („Ecclesia catholica“, NA 2,2) im Sinne der Denominationsbezeichnung.

      In der Konstitution über die göttliche Offenbarung lassen sich neun Belegstellen finden (Fußnote 3 zu DV 5, Fußnote 5 zu DV 6, Fußnote 2 zu DV 7, Fußnote 5 zu DV 8, Fußnote 8 zu DV 10, Fußnote 1 und 3 zu DV 11, Fußnote 10 zu DV 12 und 23).

      Die angesprochenen Fußnoten verweisen jeweils auf das „Schema über die katholische Lehre“ des Ersten Vatikanischen Konzils; das „catholica“ im Titel des Schemas liest man jeweils im Sinne der Denominationsbezeichnung „katholisch“.

      DV 23 spricht – ebenfalls im konfessionellen Sinne – von den „katholischen Exegeten“ („Exegetae autem catholici“, DV 23). Diese werden darauf hingewiesen, dass Exegese nur unter Aufsicht des kirchlichen Lehramtes betrieben werden könne und dass biblische Wissenschaft nie losgelöst vom Hören auf die authentische Glaubensüberlieferung erfolgen könne, die ihrerseits durch das Lehramt gewährleistet werde.

       1.10Die Verwendung in AA

      Ebenfalls am 18.11.1965 verabschiedet wurde das Dekret „Apostolicam actuositatem“, welches an fünfundzwanzig Stellen (Fußnote 7 zu AA 12,1; AA 14,1.2; 17,1.2; 19,3 und Fußnote 4 zu AA 19,1; 20,1.2.7 und Fußnote 8 zu AA 20,1; 21; 22,1; 24,3; 25,2; 27; 30,4; 31,3 inkl. Fußnote 5 zu AA 31,2 und Fußnote 6 zu AA 31,4; 32,1) das Substantiv „catholici“ oder das Adjektiv „catholicus“ zumeist im Sinne der Denominationsbezeichnung „römisch-katholisch“ verwendet; zumeist muss deshalb gesagt werden, weil eine Belegstelle, AA 24, das Adjektiv „katholisch“ durchaus in einem qualitativen Sinn verwendet, dies aber höchstwahrscheinlich in einem anderen Kontext, als der Begriff in dieser Untersuchung beleuchtet wird.

      Die Frage, die AA 24 behandelt, ist die, wer darüber zu befinden habt und wacht, ob eine apostolische Laienbewegung den Begriff „katholisch“ in ihrem Namen tragen darf und dies zu Recht tut. So sehr Laienbewegungen im strengeren Sinn als autonom, d.h. als unabhängig von der kirchlichen Autorität anzusehen sind, so sehr „gelten hinsichtlich ihres Verhältnisses zur Hierarchie […] Mindestforderungen einer Vigilanz bezüglich Lehre und Ordnung aufgrund des kirchlichen Gemeinwohls.“337 AA 24 bestimmt deshalb, dass eine freie Laienbewegung, die zwar „unter bestimmten Umständen die Sendung der Kirche besser erfüllt“ als manch kirchliche Einrichtung, dann nicht „den Namen ‚katholisch’ für sich beanspruchen [kann], wenn nicht die Zustimmung der rechtmäßigen kirchlichen Autorität hinzugekommen ist.“ (AA 24,3) „Katholisch“ sollen sich also nur solche apostolischen Bewegungen namentlich nennen (dürfen), die auch tatsächlich „katholisch“ sind, wobei das Konzil „katholisch“ hier wohl synonym zu „kirchlich“ verwendet. Klostermann konstatiert: „Der innere Grund der ganzen Bestimmung […] kann nur darin liegen, dass ein Werk, das sich in aller Öffentlichkeit ‚katholisch’ nennt, eine gewisse ‚Kirchlichkeit’ mit in Anspruch nimmt und darum auch die Kirche irgendwie mitbelastet.“338

      Es geht dem Konzil also um die Gewährleistung einer gewissen Qualität, die die apostolischen Bewegungen erfüllen sollen, wollen sie das „K“ in ihrem Namen mit Recht tragen. Nun könnte die Frage erhoben werden, warum die Konzilsväter nicht gleich von einer notwendigen „Kirchlichkeit“ dieser Vereine und Verbände sprechen. Dies dürfte sich wie folgt aus dem Zusammenhang ergeben: Die Bischöfe zielen explizit auf die Namensgebung solcher Bewegungen ab, die ein „katholisch“ in ihrem Namen führen wie etwa in Deutschland der Katholischen Akademikerverband (KAV), der Bund Katholischer Unternehmer (BKU), der Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung (KKV), die Katholische Arbeitnehmerbewegung (KAB) und die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (KFD). Diesen wird nahegelegt, „katholisch“ nicht nur als „Etikett“ zu führen, sondern auch nach innen hin „katholisch“, sprich „kirchlich“ zu sein: konform mit der Lehre der Kirche.

      Aus unserer Warte könnte das „katholisch“ auch dergestalt interpretiert werden, dass sich die Konzilsväter bewusst für diesen Begriff entschieden haben, um die Teilhabe der Laienbewegungen am Sendungsauftrag der Kirche zu unterstreichen, wovon im Dokument einen Satz zuvor die Rede ist. Dann könnte das „katholisch“ zum Ausdruck bringen wollen, dass die Laienbewegungen nur solange Teilhabe an der Katholizität der Kirche haben und „katholisch“ im qualitativen Sinne sind, wie sie am Sendungsauftrag der Kirche teilhaben, was ein gewisses Maß an Kirchlichkeit mit sich bringt. Diese Interpretation aber dürfte mehr Spekulation sein, so dass mit Bausenhart die Lesart so zusammengefasst werden kann: „Ohne Zustimmung der Hierarchie sollen solche Vereinigungen […] nicht die Bezeichnung ‚katholisch’ für sich in Anspruch nehmen“.339

      Die anderen Belegstellen sprechen im Sinne der Denomination entweder von „Katholiken“ („catholici“ in AA 14,1.2; 17,2; 19,3; 21,1; 27; 31,3), von der „katholischen Gesinnung“ („mens catholica“ in AA 17,1 bzw. „sensus catholicus“ in AA 30,4), von „katholischen Organisationen“ („organisationes Catholicae“ in AA 19,3), „katholischen Gemeinschaften“ („catholicae communitates“ in AA 22,1), „katholischen Vereinigungen“ („consociationes catholicae“ in AA 25,2) oder „katholischen Einrichtungen“ („institutiones catholicae“ in AA 30,4), von der „katholischen Aktion“ („Actio Catholica“ in AA 20,1.2.7) sowie von der „katholischen Lehre“ („doctrina catholica“ in AA 31,3 und 32,1). Fußnote 7 in AA 12,1 verweist auf eine Ansprache Pius X. „an die Vereinigung der katholischen Jugend Frankreichs“ am 25.9.1904 („ad Catholicam Associationem Iuventutis Gallicae“), Fußnote 4 in AA 19,1 verweist auf eine Ansprache Pius XII. „an den Rat des internationalen Verbandes katholischer Männer“ vom 8.12.1956 („ad Consilium Foederationis internationalis virorum catholicorum“), Fußnote 8 in AA 20,1 verweist auf eine Ansprache Pius XII. „an die Katholische Aktion Italiens“ vom 4.9.1940 („ad A.C. Italicam“), Fußnote 5 in AA 31,2 verweist auf eine Ansprache Pius XII. „an die Akademiker der italienischen Katholischen Aktion“ vom 24.5.1953 („ad ‚laureati’ Act. Cath. It.“), und Fußnote 6 in AA 31,4 verweist auf eine Ansprache Pius XII. „an den Weltkongress der Katholischen weiblichen Jugend“ vom 18.4.1952 („ad Congressum universalem Foederationis mundialis Iuventutis Feminae Catholicae“).

       1.11Die Verwendung in DiH

      Gut drei Wochen später, am 7.12.1965, nehmen die Konzilsväter die Erklärung „Dignitatis humanae“ mit großer Mehrheit an. Diese weist an insgesamt sechs Stellen das Adjektiv bzw. Substantiv „catholicus“


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