Volk Gottes. Georg Bergner

Volk Gottes - Georg Bergner


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an LG 8 und im Sprachgebrauch an die vorkonziliare Diskussion anschließt. S. HÜNERMANN, Kommentar, 404.

      396 S. LG 18, 25, 26, 27, 29. In LG 28 wird den Priestern der Dienst am „Volk Gottes“ anvertraut, worunter hier offensichtlich die Gläubigen in den Gemeinden verstanden werden. Die Gesamtkirche wird wiederum als „Leib Christi“ bezeichnet. S. hierzu LÖHRER, Die Hierarchie im Dienst des christlichen Volkes, 16f.

      397 S. LG 18, 21, besonders eindringlich in LG 23: „Alle Bischöfe müssen nämlich die Glaubenseinheit und die der ganzen Kirche gemeinsame Disziplin fördern und schützen sowie die Gläubigen anleiten zur Liebe zum ganzen mystischen Leibe Christi, besonders zu den armen und leidenden Gliedern und zu jenen, die Verfolgung erdulden um der Gerechtigkeit willen (vgl. Mt 5,10). […] Im Übrigen aber gilt unverbrüchlich: Indem sie ihre eigene Kirche als Teil der Gesamtkirche recht leiten, tragen sie wirksam bei zum Wohl des ganzen mystischen Leibes, der ja auch der Leib der Kirchen ist.

      398 LG 19. S. dazu RAHNER / VORGRIMLER, Einleitung zu „Lumen gentium“, 110.

      399 S. KLOSTERMANN, Kommentar zu Kapitel IV, 261f.

      400 In den 25 Quellenverweisen des Kapitels finden sich sieben ausdrückliche Verweise auf Ansprachen und Enzykliken Pius XII., drei davon beziehen sich auf „Mystici Corporis“. Die einzige Erwähnung des Gottesvolkes in diesem Kapitel ist ebenfalls Mystici Corporis entnommen. Im Zusammenhang mit den Erörterungen über die Gemeinschaft mit den Heiligen heißt es in LG 50: „Denn wie die christliche Gemeinschaft unter den Erdenpilgern uns näher zu Christus bringt, so verbindet auch die Gemeinschaft mit den Heiligen uns mit Christus, von dem als Quelle und Haupt jegliche Gnade und das Leben des Gottesvolkes selbst ausgehen.“

      401 Diese Tatsache kann tatsächlich überraschen, da ein Blick auf die redaktionelle Nachbearbeitung zeigt, dass es etwa in LG 48 bedeutende Erweiterungen zur Darstellung des heilsgeschichtlichen Zusammenhang gegeben hat. S. ALBERIGO / MAGISTRETTI, Synopsis, 207ff.

      402 LG 48. Insgesamt entsteht der Eindruck, es hier mit einer „streitenden, leidenden und triumphierenden Kirche“ zu tun zu haben. S. SEMMELROTH, Kommentar zum siebten und achten Kapitel von „Lumen Gentium“, 318.

      403 Vgl. LG 2, 9, 13, 17, 21, 26, 44, 68, 69.

      404 Vgl. LG 4, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 23, 28, 30, 31, 32, 33, 41, 50.

      405 Vgl. LG 25, 26, 27, 29, 45, 62. Zwar verwendet die Kirchenkonstitution für die genannten drei Themen vornehmlich den Begriff „Volk Gottes“, sie verwendet ihn allerdings nicht exklusiv, sondern auch in Ergänzung mit anderen biblischen Bildern. In LG 30, dem ersten Artikel des Kapitels über die Laien wird die Gemeinschaft aller Gläubigen im Bild des Leibes Christi ausgedrückt: „Die geweihten Hirten […] wissen ja, dass sie von Christus nicht bestellt sind, um die ganze Heilsmission der Kirche an der Welt allein auf sich zu nehmen, sondern dass es ihre vornehmliche Aufgabe ist, die Gläubigen so als Hirten zu führen und ihre Dienstleistungen und Charismen so zu prüfen, dass alle in ihrer Weise zum gemeinsamen Werk einmütig zusammenarbeiten. Wir alle müssen nämlich, ‚indem wir die Wahrheit in Liebe tun, in allem auf ihn hin wachsen, der das Haupt ist, Christus: von ihm her besorgt der ganze Leib durch ein jedes hilfreiche Gelenk zusammengefügt und zusammengehalten, kräftig nach dem Maß eines jeden Teiles, das Wachstum des Leibes zum Aufbau seiner selbst in Liebe’ (Eph 4,15–16)“ (LG 30). Mit Verweis auf Röm 12,4f. wird das Bild des „Leibes Christi“ auch in LG 32 bemüht, um die Einheit aller Glieder des Gottesvolkes deutlich zu machen, die dann im direkt anschließenden Abschnitt noch einmal durch den „Volk Gottes“-Begriff verdeutlicht wird.

      406 S.o. Kap. 2.1.2.

      407 S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 371f. Offensichtlich ist die gefundene Formel „signum et instrumentum seu quasi sacramentum“ bereits Anfang März 1963 in der Phase der Erarbeitung des zweiten Schemas entstanden. Sie stellt nach der Darstellung Congars einen Kompromiss auf eine ausführliche Kritik Ottavianis an diesem Begriff dar. S. CONGAR, My Journal, 270.

      408 SEMMELROTH, Die Kirche als Sakrament des Heiles, 319.

      409 Vgl. RAHNER, Beiträge, 62f. S. hierzu ausführlicher Kapitel 3.2.

      410 S. PHILIPS, The Church, Mystery and Sacrament, 191. Hierin lag die Gefahr einer zu stark akzentuierten „Leib Christi“-Theologie, bei der eine Ineinssetzung von Christus und Kirche (Kirche als Fortsetzung der Inkarnation) gedroht hatte. Dagegen hatten verschiedene Theologen interveniert. S. als ein Beispiel: CONGAR, Christologisches Dogma und Ekklesiologie, 65–104.

      411 S. Deutsches Schema I,8a.

      412 S. Deutsches Schema I,8b und 8c.

      413 Vgl. SEMMELROTH, Die Kirche als Sakrament des Heiles, 320ff.

      414 SEMMELROTH, Die Kirche als Sakrament des Heiles, 321.

      415 Insofern ist zunächst Christus selbst als eingeborener Sohn Gottes das „Mysterium“ Gottes schlechthin. S. PHILIPS, The Church, Mystery and Sacrament, 188f.

      416 Laut Wassilowsky ist diese Idee auch leitend bei der Erstellung des „Deutschen Schemas“. S. WASSILOWSKY, Universales Heilssakrament, 330f.

      417 S. VLIET, Communio sacramentalis, 208f.

      418 Kardinal Frings beklagt aus Sicht der deutschen Bischofskonferenz in seiner Konzilsrede am 30. September 1963, dass im neu gestalteten Schema die Vielzahl der biblischen Begriffe für die Kirche nicht noch stärker auf den Grundbegriff „Ursakrament“ hin zusammengefasst wurde. S. AS 2/1, 343. Aufschlussreich ist ein Ausschnitt einer Diskussion zwischen Charles Moeller und Yves Congar 1966 anlässlich eines Kongresses in der Notre Dame University. Moeller hatte hier in einem Einführungsvortrag über die Ideengeschichte der Kirchenkonstitution den „Mysterium“-Begriff erläutert und Verbindungen zum I. Vatikanum (Zeichen, aufgerichtet in den Nationen) und zur deutschen Nachkriegstheologie gezogen. S. MOELLER, History of Lumen Gentium’s Structure and Ideas, 124f. In der anschließenden Diskussion fragt Congar, ob das Konzil nicht bewusst den Begriff „Ursakrament“ vermieden habe. Moeller stellt daraufhin noch einmal die Konzeption „Ursakrament“ dar und verweist auf die zweite Lesart der Kirche als „Mysterium“ im Sinne der heilsgeschichtlichen Offenbarung der trinitarischen Dimension. Congar antwortet darauf: „[…] For my part, I believe that the Council takes the term in the second sense you have mentioned. Ursakrament is a theory of tract on the sacraments; but it is much more – it brings out the idea of the historical sign of grace, the historical form that grace takes in the world.“ S. MEDINA ESTEVEZ / MOELLER / LUBAC, Session VI Discussion, 177. Die Hereinnahme von LG 1 in das erste Kapitel (statt wie vorher: Einleitung der gesamten Konstitution) ist ein weiterer Hinweis für die vermutete Bevorzugung der „Mysterium“-Idee des Sakramentsbegriffs. Auch Philips kritisiert in der Rückschau das deutsche Schema und seine Konzeption um den Begriff des Ursakraments. S. PHILIPS, Carnets concilaires, 94. Erschwerend kommt hinzu, dass Charue als Leiter der Unterkommission zur Bearbeitung des Kapitels I ausgerechnet Joseph Fenton, einen erklärten Gegner des „Sakraments“-Begriffes mit der Bearbeitung dieses Themas betraut hatte. S. MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 130.

      419 Dies ist besonders bei Karl Rahner der Fall. S. z.B. RAHNER, Konziliare Lehre der Kirche, 499–509. S. auch SEMMELROTH, Die Kirche als Sakrament des Heiles, 323, 333–340. Den Zusammenhang erläutert PESCH, Das Zweite Vatikanische Konzil, 161f und 164f.

      420 S. Deutsches Schema II,1.

      421 Henri de Lubac macht dies in besonderer Weise deutlich: „For the Church is ‚the visible and mystical body of Christ‘; she is ‚the sacrament, sign, and instrument of union with God and of the unity of the human race’ (art 1). There is not a sentence of the Constitution which, with the nuances needed in the applications, does note state or at least suppose this.“ LUBAC, Lumen Gentium and the Fathers, 156.


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