Volk Gottes. Georg Bergner

Volk Gottes - Georg Bergner


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heilgeschichtliche Dimension, die sich im Begriff „Volk Gottes“ ausdrückt (das Werk Christi wird auf der Erde weitergeführt), 2. die bessere Sichtbarkeit des Dienstcharakters des Amtes, 3. die biblische Fundierung des Begriffs, der die geschichtliche Kontinuität verdeutlicht, 4. dass hier alles behandelt werden kann, das alle Gläubige betrifft, 5. der Hierarchie geht die Grundkategorie „Volk Gottes“ voraus.

      366 Der Artikel 2 behandelt den ewigen Heilsratschluss Gottes, alle Menschen nach dem Sündenfall durch Christus durch die Sammlung des Gottesvolkes zum Heil zu führen. Aus den Ausführungen zum Gottesvolk ist der folgende Textabschnitt zur Eingliederung in das neue Kapitel II herausgenommen worden „Haec congregatio iustorum a Sanctis Patribus Ecclesia universales vocatur, ‚quae ab Abel iusto usque ad ultimum electum‘ colligitur Filium autem Pater suum ad hoc praedestinavit (cf Rom 1,4), ut de popolo electo secundum carnem natus, omnes sua morte redimeret, fratresque suos in filios Patris constitueret, eosque non tantum singulatim, quavis mutua connexione seclusa, sanctificaret, sed in Populum Dei, novum genus electum, regale sacerdotium, gentem sanctam (cf 1Petr 2,9) sub uno Capite constitueret.“ Es bleibt nach der redaktionellen Bearbeitung ein neuer aus den weiteren Ausführungen des zweiten Schemas gebildeter und ergänzter Abschnitt bestehen (Ergänzungen in Klammern): „[Credentes autem in Christum convocare statuit in] sancta Ecclesia, quae iam ab origine mundi preafigurata, in historia populi Israel ac foedere antiquo mirabiliter praeparata, in novissimis temporibus constituta, [effuso Spiritu] est manifestata, et in fine saeculorum gloriosae consummabitur.“ Anschließend folgt der weitgehend aus dem zweiten Schema (s.o.) übernommene Satz: „[Tunc autem, sicut apud Sanctos Patres legitur, omnis iusti inde ab Adam], ab Abel iusto usque ad ultimum electum’ in ecclesia universali [apud patrem congregabuntur].“ Aus Artikel 3, der das Heilswerk Christi beschreibt, wird u.a. der folgende Abschnitt entnommen: Christus autem novus foedus instituit et es Iudaeis ac Gentibus plebem vocavit, quae non secundum carnem sed in Spiritu ad unitatem coalesceret, essetque novus Populus Dei. Sicur vero Israel secundum carnem, qui in deserto peregrinabatur, Dei Ecclesia appellatus est (cf Num 20,4; Dtn 23,1ff.), ita novus Israel qui in praesenti saeculo incedens futuram eamque manentem civitatem inquirit (cf Hebr 13,14).“

      367 Offenbar hat die Unterkommission die Verschiebungen im Gesamtgefüge der Konstitution zum Zeitpunkt der Bearbeitung noch nicht gesehen. Die Diskussion dort ist beherrscht von der Klärung der Kontroversfragen zum gemeinsamen Priestertum und dem „sensus fidei.“ S. MELLONI, Der Beginn der zweiten Konzilsperiode, 131f.

      368 Vgl. AS 3/1, 158–375, 208–210.

      369 Vgl. AS 3/1, 209

      370 Vgl. AS 3/1, 210.

      371 Vgl. AS 3/1, 210.

      372 „So aber betet und arbeitet die Kirche zugleich, dass die Fülle der ganzen Welt in das Volk Gottes eingehe, in den Leib des Herrn und den Tempel des Heiligen Geistes, und dass in Christus, dem Haupte aller, jegliche Ehre und Herrlichkeit dem Schöpfer und Vater des Alls gegeben werde“ (Nr. 17).

      373 Es gehört zu den Zielen der Bearbeitergruppe, durch die in Nr. 6 aufgezählten biblischen Bilder die anschließende Darstellung der Kirche als „Leib Christi“ vorzubereiten, da es sich hier um „mehr als ein Bild“ handelt. S. AS 3/1, 173.

      374 Vgl. ACERBI, Due ecclesiologie, 336f.

      375 AS 3/1, 210.

      376 Vgl. AS 3/1, 322f.

      377 S. VILANOVA, Die Intersessio, 423f. Das vormalige Kap. IV war mit Rücksicht auf die Diskussionen um das Apostolat und die Spiritualität der Laien (s. Kap. 1.3.1) bewusst so gehalten worden, dass es ohne vorgängige Differenzierung von Laien und Ordensleuten zugleich handelte. Autor dieses Kapitel war Gustave Thils. S. PHILIPS, Carnets concilaires, 112.

      378 S. WULF, Kommentar zu Kapitel V und VI, 285ff.

      379 Vgl. AS 3/1, 308.

      380 Das Kapitel war von Johannes XXIII. im Mai 1962 angeregt worden. Larraona ist zu diesem Zeitpunkt Präfekt der Ritenkongregation. Der thematische Schwerpunkt der Vorlage liegt auf der Heiligenverehrung. S. KOMONCHAK, Unterwegs zu einer Ekklesiologie der Gemeinschaft, 57f. Der ursprüngliche Titel des Textes war „De consummatione sanctitatis in Gloria Sanctorum“. S. AS 3/1, 351.

      381 SEMMELROTH, Kommentar zu Kapitel VII und VIII, 315f. Zu den Bearbeitern des Kapitels gehören u.a. Rahner, Moeller und Congar. S. HÜNERMANN, Kommentar, 505.

      382 S. zu den letzten Bearbeitungsschritten dieses Kapitels S. VILANOVA, Die Intersessio, 426–431.

      383 Vgl. VILANOVA, Die Intersessio, 487.

      384 Zum einen hatten sich viele Konzilsväter bereits vor Beginn der dritten Sitzungsperiode mit dem Text beschäftigt und kleinere Änderungsvorschläge eingegeben, zum anderen sieht der Zeitplan nur eine Debatte über die neuen Kapitel VII und VIII vor. Die anderen Kapitel werden bereits abgestimmt. S. KOMONCHAK, Unterwegs zu einer Ekklesiologie der Gemeinschaft, 47. Für die Eingaben zu den unterschiedlichen Kapiteln s. Ebd., 49–72. Für das II. Kapitel notiert Congar, dass die eingereichten Modi sich nur auf kleinere, vor allem stilistische Änderungen beziehen. CONGAR, My Journal, 614.

      385 Zur turbulenten Abschlusswoche der dritten Sitzungsperiode und zur Abstimmung s. TAGLE, Die „Schwarze Woche“ des Konzils, besonders 458.

      386 Laut Alois Grillmeier ist die Konstitution eine „Synthese des kirchlichen Selbstverständnisses von einst und von heute und die Frucht verschiedener Bewegungen der Gegenwart: des biblischen, liturgischen, pastoralen, ökumenischen und gesamtdogmatischen Aufbruchs unseres Jahrhunderts.“ GRILLMEIER, Geist, Grundeinstellung und Eigenart der Konstitution, 140.

      387 S. MOELLER, Die Entstehung der Konstitution, 93. ROUSSEAU, Die Konstitution im Rahmen der Erneuerungsbewegungen, 29f.; SCHMAUS, Das gegenseitige Verhältnis von Leib Christi und Volk Gottes im Kirchenverständnis, 14f.; BAUM, Bemerkungen zum Verhältnis zwischen Israel und der Kirche, 576–579.

      388 S. MOELLER, Die Entstehung der Konstitution, 98; ROUSSEAU, Die Konstitution im Rahmen der Erneuerungsbewegungen, 30.

      389 SEMMELROTH, Die Kirche, das neue Gottesvolk, 376ff.

      390 S. GONZÁLEZ HERNÁNDEZ, Das neue Selbstverständnis der Kirche, 173f; SCHMAUS, Das gegenseitige Verhältnis, 24. SEMMELROTH, Die Kirche, das neue Gottesvolk, 372; MOELLER, Die Entstehung der Konstitution, 92, 103; GRILLMEIER, Geist, Grundeinstellung und Eigenart der Konstitution, 147.

      391 Vgl. PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 150.

      392 S. AS 3/1, 209f.

      393 Vgl. KOMONCHAK, Unterwegs zu einer Ekklesiologie der Gemeinschaft, 51.

      394 S. PHILIPS, Die Geschichte der dogmatischen Konstitution, 152. Jan Witte deutet das zweite Kapitel als eine Ableitung aus dem im ersten Kapitel dargelegten Grundverständnisses der Kirche als Sakrament. S. WITTE, Die Kirche „sacramentum unitatis“, 426f; MOELLER, History of Lumen Gentium’s Structure and Ideas, 128; Alois Grillmeier schreibt zur Verbindung von erstem und zweitem Kapitel: „Dieses Kapitel [II] bietet darum eine neue Betrachtung der ganzen Wirklichkeit der Kirche unter dem Gesichtspunkt ‚Volk Gottes‘“. GRILLMEIER, Kommentar zu „Lumen gentium“, 176. In ähnlicher Weise sieht Peter Hünermann in Kapitel II eine Ergänzung des ersten. Während Kapitel I die Kirche als Werk des dreieinen Gottes beschreibe, stelle Kapitel II die Kirche als handelndes Subjekt der Geschichte dar. S. HÜNERMANN, Kommentar, 371. Eine eigene Lesart hat Antonio Acerbi. Er sieht in Kapitel I eine Darstellung des inneren Lebens der Kirche im Bild des „Mystischen Leibes Christi“, in Kap. II ihre äußere, gesellschaftliche Manifestation. S. ACERBI, Due ecclesiologie, 508. Dagegen erinnern Rahner / Vorgrimler an den ursprünglichen Plan, nach dem Kapitel II als Einleitung für die folgenden Kapitel gedacht war. RAHNER / VORGRIMLER, Einleitung zu „Lumen gentium“, 107.

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