Medikamenten-Monopoly. Dr. Franz Stadler

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Naturheilverfahren spezialisiert –, werde ich im Text durchgehend von »den Apotheken« sprechen.

      2. Klinikapotheken: Sie versorgen Kliniken und deren Ärzte mit Arzneimitteln. Sie unterliegen hierbei nicht der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), weshalb es getrennte Warenströme für Klinikapotheken und öffentliche Apotheken gibt, die unterschiedlich bepreist sind und jeweils nur dort eingesetzt werden dürfen. Dachorganisation ist der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker e. V. (ADKA), der als Fachgesellschaft für Klinische Pharmazie und Krankenhauspharmazie auftritt. Er hat etwa 2400 Mitglieder, die als Apotheker und Apothekerinnen in Krankenhäusern arbeiten.

      3. Versandapotheken: Es gibt insgesamt 3500 zum großen Teil inländische, in einigen Fällen ausländische Arzneimittelversender, von denen nur wenige in nennenswertem Umfang aktiv sind. Diese sind dann aber oft fremdfinanziert und eher Logistikunternehmen als Pharmazeuten. Besonders niederländische Versender verzichten ganz auf Präsenzapotheken und sind eigentlich Großhändler, die am Rande der Legalität agieren. Es existiert eine sehr heterogene Vertretung der zugelassenen deutschen Versandapotheken durch den Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA). Zugelassene deutsche Versandapotheken sind Apotheken, die eine gesonderte Versanderlaubnis nach § 11a Apothekengesetz besitzen.

      Die Krankenkassen

      Die Krankenkassen stehen zwischen den Leistungserbringern und den Patienten, für die sie deren Beiträge verwalten. Nach allem, was man weiß, leben sie davon ganz gut und neigen zur Überschätzung ihrer Kompetenzen.

      Wir unterscheiden in:

      1. Private Krankenversicherungen (PKV): In Deutschland gibt es circa 40 verschiedene Krankenkassen, die erstaunlicherweise das Recht haben, ihre Beitragsforderung entsprechend ihren Ausgaben anzupassen, und deshalb immer Gewinn machen. Der Verband der privaten Krankenversicherung hat 42 ordentliche und acht außerordentliche Mitglieder. Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten und die Postbeamtenkrankenkasse sind verbundene Einrichtungen des PKV-Verbandes.

      2. Gesetzliche KrankenVersicherungen (GKV): Wir sprechen hier von circa 120 verschiedenen Orts-, Ersatz-, Innungs-, Betriebs- und anderen Krankenkassen, die vom Gesetzgeber gedeckelt sind und deshalb über potenziell wettbewerbsschädliche Einsparungen und Zusatzbeiträge ihre Ausgaben refinanzieren müssen. Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland und auf europäischer sowie internationaler Ebene. Der Verband vertritt derzeit die Interessen von rund 73 Millionen Mitgliedern, was in etwa 90 Prozent der Bevölkerung entspricht.

      Die Wahlmöglichkeit zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse besteht nur, wenn das jährliche Bruttoeinkommen des Versicherungspflichtigen über der Versicherungspflichtgrenze (seit 2020: 62 550 Euro) liegt. Ausgenommen davon sind Beamte und Selbstständige, die sich einkommensunabhängig privat versichern können. Die private Krankenversicherung verspricht beste Behandlung und anfangs auch günstige Beiträge, die im Alter aber stark steigen können. Gerade für junge und gesunde Menschen lohnt sich die private Krankenversicherung daher. Allerdings sollte die Entscheidung gut überlegt sein. Der Weg zurück zu einer gesetzlichen Krankenkasse ist nämlich schwierig und in vielen Fällen nicht möglich.

      Die pharmazeutischen Unternehmen (PU)

      Das Tätigkeitsfeld der Unternehmen beginnt bei der Arzneimittelforschung und -produktion, sie organisieren die Medikamentenverpackung und den Warenverkehr. Nicht alle PU sind in jedem Tätigkeitsfeld aktiv. Sie haften normalerweise für Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel und gehören insgesamt zu den profitabelsten Unternehmen weltweit. Global agierende Konzerne wie Pfizer, Roche oder Novartis liegen mit ihren weltweiten Umsätzen jeweils bei weit über 40 Milliarden US-Dollar. Dabei ist die Herstellung von Arzneimitteln ein arbeitsteiliger Prozess, der meist weltweit angelegt ist. Das originär deutsche Pharmaunternehmen gibt es praktisch nicht mehr. Wichtige Verbände, die die Interessen der Pharmaindustrie vertreten, sind der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen in Deutschland (vfa) und der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (BAH), der mitgliederstärkste Branchenverband der Arzneimittelindustrie in Deutschland (vertritt die Interessen von rund 400 Mitgliedsunternehmen, die in Deutschland circa 80 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen).

      Wir unterscheiden in:

      1. Wirkstofflieferanten: Sie liefern die wesentliche Komponente des Arzneimittels, das API (Active Pharmaceutical Ingredient). Häufig sind diese Lieferanten in Asien lokalisiert.

      2. Originalhersteller: Meist globale Unternehmen, die die Patente der Wirkstoffe (APIs) innehaben und die Produktion und Verteilung der Originalpräparate steuern. Sie sind ohne Konkurrenz und politisch meist sehr gut vernetzt. In Deutschland sind sie weitgehend frei in ihrer Preisgestaltung.

      3. Lohnhersteller: Die eigentlichen Hersteller des Arzneimittels, die diese als sogenannte »Fertigarzneimittel« produzieren.

      4. Generische Hersteller: Oft Tochtergesellschaften der Originalhersteller, manchmal aber auch freie Unternehmen. Vertreiben Arzneimittel, deren Wirkstoffe nicht mehr patentiert sind, agieren meist länderspezifisch und stehen unter massivem Konkurrenz- und Preisdruck. Wichtiger Spezialverband ist Pro Generika e. V. (Verband der Generika- und Biosimilar-Unternehmen in Deutschland).

      5. Parallel- und Reimporteure: Eigentlich keine pharmazeutischen Unternehmen, da sie Arzneimittel nur von einem Land in ein anderes verbringen. Ihre Leistung besteht im geschickten Einkauf und länderspezifischen Umpacken und Beschriften. Sie verdienen an Preisdifferenzen zwischen den Ländern. Als wichtiger Spezialverband vertritt der Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands e. V. (VAD) die Interessen von führenden Arzneimittelimporteuren in Deutschland.

      Die Aufsichtsbehörden

      Um den großen Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Arzneimitteln zu überwachen, sind eine Reihe von Behörden zuständig. Ihre Ausstattung an Material und Mitarbeitern sowie ihre verfügbaren Mittel sind sehr unterschiedlich – ihre Erfolge auch.

      Wir unterscheiden in:

      1. Zulassungsbehörden: Es gibt die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA), das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut für Impfstoffe (PEI) sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für Tierarzneimittel (BVL), die europaweit oder länderspezifisch Arzneimittel zulassen und dabei (und danach) überprüfen sollen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

      2. Aufsichtsbehörden der Krankenkassen: Umfasst der Zuständigkeitsbereich der gesetzlichen Krankenkassen mehr als drei Bundesländer, ist das Bundesamt für soziale Sicherung zuständig, ansonsten die Sozialministerien der jeweiligen Bundesländer. Die PKV sind privatrechtliche Organisationen, deren Aufsicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) innehat.

      3. Aufsichtsbehörden der Leistungserbringer: Obwohl alle maßgeblichen Gesetze wie beispielsweise das Arzneimittelgesetz (AMG) Bundesgesetze sind, sind für die Anwendung und Umsetzung die Länder zuständig. Deshalb gibt es viele Varianten, deren Darstellung den Rahmen dieses Buches sprengen würde. Interessant in unserem Zusammenhang ist, dass Teile der Aufgaben auch auf die Selbstverwaltung (zum Beispiel Kammern) übertragen wurden.

      Die Zwischenhändler

      Die Zwischenhändler stellen weder etwas her, noch verändern sie etwas an den Arzneimitteln. Ihr Geschäft ist die Organisation von Warenströmen. Ihre Rolle ist nicht immer positiv, aber in einem gewissen Umfang notwendig. Es gibt schlicht zu viele verschiedenartige Fallkonstellationen im Arzneimittelhandel, als dass man auf die Dienste der Zwischenhändler verzichten könnte.

      Wir unterscheiden in:

      1. Vollsortimentergroßhandel: Als zentrale


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