Der geschäftliche Betrieb als "Dritter" im Sinne des § 299 StGB. Maximilian Menn

Der geschäftliche Betrieb als


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2 Abs. 3 EU-RB im Juni 2010 abgelaufen und kein neuer Ratsbeschluss hinsichtlich einer Verlängerung ergangen ist, hätte laut dem Bericht die Beschränkung aufgehoben werden müssen. Über den Inhalt des Berichts der Kommission wurden am 4.7.2011 die zuständigen Ausschüsse durch den Deutschen Bundestag unterrichtet.[118] In der Sitzung des Deutschen Bundestages vom 23.9.2011 erklärte der zuständige Rechtsausschuss, dass er von dem Bericht Kenntnis genommen, jedoch bislang von einer Beratung abgesehen hat.[119] Seitdem wurde im Bundestag nicht mehr über die Änderungen des § 299 StGB beraten. Aktuelle Reformbestrebungen aus den Reihen der Opposition im Hinblick auf die Korruption betreffen lediglich die Abgeordnetenbestechung.[120] Es bleibt damit abzuwarten, wie der Gesetzgeber einerseits mit der teils heftigen Kritik an Neuerungen mit Blick auf die Bestechung und Bestechlichkeit umgeht, andererseits aber seiner vertraglichen Verpflichtung aus dem Rahmenbeschluss des Europäischen Rates gerecht werden kann.

      Anmerkungen

       [1]

      Haasis Schmiergeldunwesen, S. 2; Altschüler Schmiergeldunwesen, S. 1.

       [2]

      Sievers Bestechung und Bestechlichkeit, S. 4; Lütge Deutsche Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, S. 19.

       [3]

      Lieberich/Mitteis Deutsche Rechtsgeschichte, S. 18.

       [4]

      Lütge Deutsche Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, S. 18.

       [5]

      Eine verwandtschaftlich zusammengehörige Gruppierung von Menschen.

       [6]

      Sievers Bestechung und Bestechlichkeit, S. 4.

       [7]

      Lobe Die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs, S. 73.

       [8]

      Haasis Schmiergeldunwesen, S. 4.

       [9]

      Ulbricht Bestechung und Bestechlichkeit, S. 6.

       [10]

      Haasis Schmiergeldunwesen, S. 5.

       [11]

      Ulbricht Bestechung und Bestechlichkeit, S. 6; Haasis Schmiergeldunwesen, S. 4.

       [12]

      Ulbricht Bestechung und Bestechlichkeit, S. 6.

       [13]

      Sievers Bestechung und Bestechlichkeit, S. 4; Lobe Unlauterer Wettbewerb, S. 76.

       [14]

      Haasis Schmiergeldunwesen, S. 6.

       [15]

      Lobe Unlauterer Wettbewerb, S. 115.

       [16]

      Lobe Unlauterer Wettbewerb, S. 116; Neuburg Zunftgerichtsbarkeit und Zunftverfassung, S. 132 f.

       [17]

      Ulbricht Bestechung und Bestechlichkeit, S. 7; Lobe Unlauterer Wettbewerb, S. 116.

       [18]

      Zu alledem ausführlich Neuburg Zunftgerichtsbarkeit und Zunftverfassung, S. 134 ff.

       [19]

      Sievers Bestechung und Bestechlichkeit, S. 5.

       [20]

      Schmelzeisen Polizeiordnung und Privatrecht, S. 303.

       [21]

      Schmelzeisen Polizeiordnung und Privatrecht, S. 304.

       [22]

      Proesler Handwerk, S. 73.

       [23]

      Ulbricht Bestechung und Bestechlichkeit, S. 8; Sievers Bestechung und Bestechlichkeit, S. 4.

       [24]

      Kulischer Wirtschaftsgeschichte, Bd. 2, S. 408.

       [25]

      Ulbricht Bestechung und Bestechlichkeit, S. 9.

       [26]

      Lütge Deutsche Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, S. 447.

       [27]

      Boldt Gewerberecht, S. 3.

       [28]

      Kulischer Wirtschaftsgeschichte, Bd. 2, S. 447; Boldt Gewerberecht, S. 3.

       [29]

      Kulischer Wirtschaftsgeschichte, Bd. 2, S. 447; Lobe Unlauterer Wettbewerb, S. 77.

       [30]

      Ulbricht Bestechung und Bestechlichkeit, S. 9.

       [31]

      Ulbricht Bestechung und Bestechlichkeit, S. 9.

       [32]

      Lobe Unlauterer Wettbewerb, S. 117.

       [33]

      Sievers Bestechung und Bestechlichkeit, S. 4.

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