Handbuch Medizinrecht. Thomas Vollmöller

Handbuch Medizinrecht - Thomas Vollmöller


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der Bevölkerung bzw. der aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

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      Über die Zulassung entscheidet die untere Verwaltungsbehörde im Benehmen mit dem Gesundheitsamt. Im Übrigen haben die Länder durch entsprechende Verordnungen Zuständigkeiten ihrer Behörden bei der Erteilung der Heilpraktikererlaubnis festgelegt.

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      Heilpraktiker sind keine im Sinne des Sozialgesetzbuches zugelassenen Leistungserbringer.

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      Die Dauer der Ausbildung beträgt in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeit fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung, wobei der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt, § 6 Abs. 1 PflBRefG. Das Gesetz enthält besondere Bestimmungen zur Schwerpunktbildung in den Bereichen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege, §§ 58–62 PflBRefG.

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      Voraussetzung der Erlaubniserteilung nach § 2 Abs. 1 ErgthG sind eine dreijährige Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung für Ergotherapeuten, die berufliche Zuverlässigkeit und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, sowie die für die Berufsausübung erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse § 2 Abs. 1 Nr. 2–4 ErgthG. Die Erlaubnis ist zurückzunehmen, wenn die persönliche Zuverlässigkeit bei Erteilung nicht vorgelegen hat, die staatliche Prüfung nicht bestanden oder die Ausbildung nicht abgeschlossen war, § 3 Abs. 1 S. 1 ErgthG. Lag die gesundheitliche Eignung nicht vor, kann die Erlaubnis ebenso zurückgenommen werden, § 3 Abs. 1 S. 2 ErgthG. Wenn nachträglich die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs weggefallen ist, muss die Erlaubnis widerrufen werden; sie kann widerrufen werden, wenn die gesundheitliche Eignung nachträglich entfällt, § 3 Abs. 3 ErgthG.

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