Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente. Thomas Weck

Die Regulierung innovativer Finanzinstrumente - Thomas Weck


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und Transaktionen selbstredend nicht stehen. Zurzeit werden vor allem die Verbindung von Finanzinstrumenten mit Kryptowährungen (z.B. Bitcoin-Futures bzw. -ETF) und technische Lösungen zur Umsetzung von Transaktionen, bei denen bisher Finanzinstrumente eingesetzt werden (z.B. smart contracts), diskutiert. Die Verbindung von Finanzinstrumenten mit Kryptowährungen führt zur Verknüpfung aufsichtsrechtlicher Aspekte mit Aspekten der Geldpolitik (Schutz der Geldwertstabilität). Der Einsatz von technischen Lösungen führt zu einer Vorverlagerung der aufsichtsrechtlichen Verantwortlichkeit. Die daraus folgenden zusätzlichen Probleme sollen in dieser Arbeit nicht betrachtet werden. Die Problematik wird im Ausblick des Schlusskapitels lediglich noch einmal hervorgehoben.568

      568 Kap. 8 (S. 1033).

Kap. 4 Wann besteht ein aufsichtsrechtlicher Regelungsbedarf?

      A. Einführung

       I. Allgemeine Vorüberlegungen

      In diesem Kapitel wird der Frage nachgegangen, wann Markttätigkeiten im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten einen aufsichtsrechtlichen Regelungsbedarf auslösen. Zu diesem Zweck wird die Perspektive des deutschen Rechts gewählt, aus der heraus die gesamte Arbeit verfasst ist. Eine Antwort auf die gestellte Frage setzt voraus, dass man sich Klarheit darüber verschafft, was das Finanzaufsichtsrecht als auf die Finanzmärkte bezogenes Ordnungsrecht überhaupt ausmacht (Abschn. II). Außerdem ist zu überlegen, ob das Finanzaufsichtsrecht gegenüber dem sonstigen Ordnungsrecht besondere Merkmale aufweist, die bei der Feststellung eines aufsichtsrechtlichen Regelungsbedarfs zu berücksichtigen sind (Abschn. III).

       II. Finanzaufsichtsrecht als besonderes Ordnungsrecht

      Die angesprochene Gemengelage trägt dazu bei, dass der Charakter des Aufsichtsrechts als Sonderordnungsrecht heute nicht mehr zweifelsfrei ist. Dabei bestehen weniger Unsicherheiten in Bezug auf Zuständigkeiten und Verfahren (formelles Aufsichtsrecht) als vielmehr in Bezug auf die Regelungsmaterie des Aufsichtsrechts in der Sache (materielles Aufsichtsrecht).

       III. Besonderheiten gegenüber dem allgemeinen Ordnungsrecht

      Ein aufsichtsrechtlicher Regelungsbedarf kann nach den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Ordnungsrechts immer dann entstehen, wenn der Einsatz von Finanzinstrumenten aufsichtsrechtliche Schutzgüter gefährdet und ein Eingreifen auf aufsichtsrechtlicher Grundlage verhältnismäßig ist und sich im Rahmen ordnungsrechtlicher Befugnisse hält. Dabei betreffen die erstgenannten Kriterien die tatbestandlichen Voraussetzungen eines Eingreifens, während sich aus den zuletzt genannten Kriterien rechtsfolgenbezogene Grenzen ergeben. Bei der Feststellung, ob dies der Fall ist, sind allerdings einige Besonderheiten des Finanzaufsichtsrechts zu beachten.

      


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