Lizenzgebühren. Michael Groß

Lizenzgebühren - Michael Groß


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es sich um einen verlagsähnlichen Vertrag handle.49 Wie problematisch es ist, Schlüsse aus der Rechtsnatur des Lizenzvertrages zu ziehen, ergibt sich schon daraus, dass über diese große Meinungsverschiedenheiten bestehen.50 Ein Teil der Literatur stellte vor allem darauf ab, ob die Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr von der Ausübung abhängig ist oder nicht.51

      10.1.2 Ausübungspflicht bei einer ausschließlichen, alleinigen Lizenz52

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      10.1.3 Ausübungspflicht bei einer einfachen Lizenz56

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      Im Allgemeinen wird man bei der einfachen Lizenz eine Ausübungspflicht verneinen müssen, wenn nicht besondere Umstände für sie sprechen, weil hier dem Lizenznehmer keine Monopolstellung eingeräumt wird und der Lizenzgeber die Möglichkeit hat, neben dem Lizenznehmer selbst herzustellen und zu vertreiben oder weitere Lizenzen zu vergeben.

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       10.2 Umfang der Ausübungspflicht

       10.2.1 Beginn der Produktion

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      Hat der Lizenzgeber ein besonderes Interesse daran, dass die Produktion bald aufgenommen wird, so sollten hierüber konkrete Abmachungen getroffen werden. Dies hat allerdings i.d.R. zur Voraussetzung, dass es sich um einen Gegenstand handelt, der bereits produktionsreif ist. Sind noch Entwicklungsarbeiten erforderlich, so ist häufig schwierig zu bestimmen, bis wann diese abgeschlossen sein müssen.

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       10.2.2 Qualität

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      Es kommt nicht nur darauf an, dass der Lizenznehmer herstellt, sondern auch, wie er es herstellt. Der Lizenzgeber hat an der Qualität der Erzeugnisse ein besonderes Interesse, wenn die Lizenzgebühr von der Produktion oder vom Umsatz abhängig ist.

       10.2.3 Ausübungspflicht und Preisgestaltung

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