Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften. Ulrich Wackerbarth

Gesellschaftsrecht II. Recht der Kapitalgesellschaften - Ulrich Wackerbarth


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IV.Ausblick

       1.Grundprobleme einer effektiven Überwachung der Geschäftsführung

       a)Optimierungsproblem

       b)Objektivität gegen Nähe oder Aufsicht versus Expertise

       c)Balance zwischen voice und exit: Externe (Kapitalmarkt-) und interne (Gesellschafter-)Kontrolle

       2.Aufsichtsrat und Kontrolle des Hauptaktionärs in den USA und Deutschland

       a)Die Einordnung des Aufsichtsrates in das Problemfeld

       b)Die Unabhängigkeit der Aufsicht

       c)Die Kontrolle des Hauptaktionärs

       3.Liquide Wertpapiermärkte und Corporate Governance

       4.Minderheitsvertreter im Aufsichtsrat kontrollierter Gesellschaften

       Sachverzeichnis

      I. Lehrbücher zum deutschen Gesellschaftsrecht

      Ulrich Eisenhardt/UlrichWackerbarth, Gesellschaftsrecht I Recht der Personengesellschaften, 16. Aufl., 20156; Werner Flume, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts, Bd. 1, Teil 2: Die Juristische Person, 1983; Barbara Grunewald, Gesellschaftsrecht, 10. Aufl. 2017; Friedrich Kübler, Gesellschaftsrecht, 6. Aufl. 2006; Christine Windbichler, Gesellschaftsrecht, 22. Aufl. 2009; Karsten Schmidt, Gesellschaftsrecht, 4. Aufl. 2004; Herbert Wiedemann, Gesellschaftsrecht I, 1980.

      II. Speziell zum Kapitalgesellschaftsrecht

      Tim Drygala/Marco Staake/Stephan Szalai, Kapitalgesellschaftsrecht, 2012; Katja Langenbucher, Aktien- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl. 2018; Tobias Lettl, Fälle zum Gesellschaftsrecht, 2008; Raiser/Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 5. Aufl. 2010; Jan Wilhelm, Kapitalgesellschaftsrecht, 3. Aufl. 2009.

      III. Zum US-amerikanisches Gesellschaftsrecht

      Robert C. Clark, Corporate Law, 1986; Hamilton/Freer, The Law of Corporations (in a nutshell), 6th ed., 2010; auf Deutsch: Hanno Merkt: US-amerikanisches Gesellschaftsrecht, 2. Aufl. 2006.

      IV. Zum Kapitalmarktrecht

      Petra Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 9. Aufl. 2017; Barbara Grunewald/Michael Schlitt, Einführung in das Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2014; (sowie auch das Werk von Langenbucher).

Teil 1 Einleitung

      Teil 1 Einleitung › § 1 Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im System des Rechts

      Inhaltsverzeichnis

       I. Unternehmen und Macht

       II. Was ist Unternehmensrecht?

       III. Einführung in die Problematik der verdeckten Vermögensverlagerungen

      1

      Fall 1:

      A (50 %), B und C (je 25 %) sind Gesellschafter der X-GmbH. A ist zum alleinigen Geschäftsführer bestellt worden, dafür erhält er ein jährliches Gehalt von 100.000 €. Wegen außerordentlicher Leistungen des A erwirtschaftet die X-GmbH im Jahr 2010 einen um 100 % höheren Gewinn als in den Vorjahren (300.000 € statt 150.000 €). Daraufhin vereinbart A mit seinem Freund F, dass dieser der GmbH, vertreten durch A, einen neuen Dienstwagen (Marktpreis 20.000 €) für 30.000 € verkauft und dem A persönlich 10.000 € in bar aushändigt. Als B und C von dem Geschäft erfahren sind sie empört. Sie verlangen von A Zahlung von 10.000 € an die Gesellschaft. A macht geltend, seine Anstrengungen im Jahr 2010 rechtfertigten durchaus einen Sonderbonus in dieser Höhe für ihn. Er dürfe das Geld daher behalten. Stimmt das? Rn. 27

      Literatur:

      Röhricht, Von Rechtswissenschaft und Rechtsprechung, ZGR 1999, 445 ff.

      Teil 1 Einleitung§ 1 Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im System des Rechts › I. Unternehmen und Macht

I. Unternehmen und Macht 1. Komplexität und Macht

      2

      Im Kapitalgesellschaftsrecht geht es in erster Linie um den Gewinn aus der gemeinsamen Verfolgung eines unternehmerischen Zwecks. Zwar können auch Kapitalgesellschaften zu beliebigen Zwecken gegründet werden, doch steht in der Praxis das Betreiben eines Unternehmens im Vordergrund. Dieses Lehrbuch beschränkt sich entsprechend dem Sinn der Schwerpunkte-Reihe auf unternehmenstragende Gesellschaften.

      3

      Wer sich dazu entschließt, allein oder mit anderen ein Unternehmen zu betreiben, muss sich von Anfang an darüber im Klaren sein, dass das Rechtssystem ihm sein Vorhaben nicht allzu einfach machen wird: Der Staat will seinen Anteil, wenn das Unternehmen gut läuft (Steuerrecht), die Geschäftspartner, Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit wollen geschützt werden (Gläubigerschutz) und zwar vor allem dann, wenn der oder die Unternehmer nicht persönlich für den Erfolg des Unternehmens haften wollen (Haftungsbeschränkung). Der Staat schreibt zusätzlich vor, dass der Unternehmer all seine Geschäfte aufschreibt und ihre wirtschaftlichen Folgen bewertet (Rechnungslegungspflicht, Bilanzrecht). Ferner genießt eine besondere Gläubigergruppe, nämlich die der Arbeitnehmer, einen noch darüber hinausgehenden Schutz über das Arbeitsrecht. Bei der unternehmerischen Tätigkeit, vor allem beim Abschluss von Rechtsgeschäften sind die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln des BGB und die Spezialregeln für Kaufleute im HGB einzuhalten. Darüber hinaus wollen Konkurrenten vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden (UWG), die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs selbst wird durch das Kartellrecht geschützt (GWB) usw. usf. Es besteht in Deutschland wahrlich kein Mangel


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