Familien- und Erbrecht. Ute Brenneisen

Familien- und Erbrecht - Ute Brenneisen


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des anderen Ehegatten wegen der Verletzung von höchstpersönlichen Ehepflichten und wegen der Verletzung des räumlich-gegenständlich Bereichs der Ehe nach der h.M.[29] ausgeschlossen.

      Beispiel

      Der Ehemann erlaubt seiner Geliebten in die Ehewohnung einzuziehen. Die Ehefrau zieht in ein Hotel und macht die Übernachtungskosten gegenüber ihrem Ehemann geltend.

      49

      

      Beispiel

      aa) Unterlassungsansprüche

      50

      51

      bb) Schadensersatzansprüche

      52

      53

      54

      JURIQ-Klausurtipp

      Bei der Klausurbearbeitung ist zwischen den Ansprüchen der Ehegatten untereinander und den Ansprüchen des betrogenen Ehegatten zu dem Dritten zu trennen. Innerhalb der jeweiligen Rechtsverhältnisse sind dann die Ansprüche auf Unterlassung und auf Schadensersatz zu prüfen.

      55

      Die Durchbrechung der Rechtsausübungssperre im Regressprozess des Scheinvaters gegen den mutmaßlichen Erzeuger des Kindes setzt jedoch voraus, dass der Scheinvater zuvor seine Vaterschaft wirksam angefochten hat. Nach Ablauf der dafür gemäß § 1600b geltenden Frist kommt auch die inzidente Feststellung eines anderen Mannes als Vater nicht mehr in Betracht (Rn. 32).

      1. Teil FamilienrechtC. Die Ehe › III. Schlüsselgewalt, § 1357

      56

      Mitverpflichtung und -berechtigung nach § 1357

      I.Voraussetzungen

       1.Kein Ausschluss nach § 1357 Abs. 2

       2.Kein Getrenntleben, § 1357 Abs. 3

       3.Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs

       VerbrauchergeschäfteRn. 66

       4.Keine Ausnahme aufgrund der Umstände, § 1357 Abs. 1 S. 2

       Ärztliche HeilbehandlungenRn. 69

      II.Wirkungen

       Dingliche Wirkung Rn. 58

       GläubigerstellungRn. 60

       Ausübung von GestaltungsrechtenRn. 61


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