Handbuch des Strafrechts. Robert Esser

Handbuch des Strafrechts - Robert Esser


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      Beccaria hat zentrale Elemente des heutigen, an den Menschenrechten orientierten Strafrechts thematisiert, darunter die Gedanken der General– und Spezialprävention, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Ablehnung grausamer Strafen und der Todesstrafe, die Einsicht in die Sinnlosigkeit von Folter, und die enge Bindung des Richters an das Gesetz. Über diese strafrechtstypischen Prinzipien hinaus hat er Ideen formuliert, die für die moderne Rechtsordnung insgesamt wegweisend sind, etwa die Trennung von (irdischem) Recht und überirdischer Gerechtigkeit, und damit auch die Abgrenzung der Rechtswissenschaft von der Theologie. Sehr bemerkenswert sind sein naturalistischer Ansatz und, damit eng verbunden, die Öffnung der Strafrechtswissenschaft für Empirie. Damit hat Beccaria für das Strafrecht in nuce ein humanistisches Reformprogramm skizziert, welches bis heute nicht abgeschlossen ist.

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V. Deutschland

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      Christian Wolff (1679–1754) ist der Hauptvertreter der rationalistischen Spielart der Aufklärung in Deutschland. Wolff hielt es für möglich, aus wenigen Grundprinzipien selbst detaillierte Rechts- und Moralnormen abzuleiten; in der modernen Logik wird die Zulässigkeit derartiger gehaltserweiternder Schlüsse verneint. Mit seiner deduktiven Methode hat er die Begriffsjurisprudenz beeinflusst, während seine Wirkung auf die Entwicklung des Strafrechts und der Strafrechtswissenschaft gering blieb. Immerhin dürfte sein streng systematischer, logisch geordneter Darstellungs- und Argumentationsstil Immanuel Kant (s.u. Rn. 125 ff.) und damit mittelbar auch die Begriffsbildung und Darstellungsmethode von Feuerbach (s.u. Rn. 130 ff.) beeinflusst haben.

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