Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea. Hans-Peter Schwintowski

Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski


Скачать книгу
(zuletzt abgerufen am 18.7.2014).

      5 › II. Das dualistische System

      5II › 1. Dualistische Leitungsstrukturen

      13

      Nach § 38b SE-VO verfügt eine SE im dualistischen System über ein Leitungsorgan und ein Aufsichtsorgan. Dies entspricht dem deutschen Modell der Trennung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand. Die in Art. 39–42 SE-VO zum dualistischen System enthaltenen Regelungen weisen jedoch eine deutlich geringere Regelungsdichte auf als die Vorschriften des deutschen AktG für Vorstand und Aufsichtsrat (§§ 76–116 AktG).

      14

      15

      16

      Die dualistische Leitungsstruktur der SE wird demnach durch die eigenverantwortliche Leitung der SE durch den Vorstand (§ 76 Abs. 1 AktG) und die Überwachung des Vorstands durch den Aufsichtsrat (§ 111 AktG) bestimmt. Art. 39 Abs. 1, 40 Abs. 1 SE-VO sind mit den deutschen Bestimmungen inhaltsgleich.

      5II › 2. Leitungsorgan

      17

      Leitungsorgan i.S.d. Art. 39 Abs. 1 SE-VO ist bei einer deutschen SE der Vorstand.

      18

      Der Vorstand einer SE kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Bei einem Grundkapital von mehr als 3 Mio. EUR hat er aus mindestens zwei Personen zu bestehen, es sei denn, die Satzung bestimmt, dass er aus einer Person bestehen soll (§ 16 SEAG, § 76 Abs. 2 AktG). Bei einer mitbestimmten SE muss der Vorstand aus zwei Personen bestehen, von denen einer der Arbeitsdirektor ist (§ 38 Abs. 2 SEBG).

      19

      20

      21

      

      22


Скачать книгу