Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht. Anne Hahn

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und LTE-Netze (LTE kann unter Laborbedingungen Übertragungsgeschwindigkeiten bis zu 300 Mbit/s erzielen) ist zwar bereits seit längerer Zeit möglich, jedoch ist die Struktur des für die Individualkommunikation entwickelten Mobilfunk-Netzes, das die Verbreitung der Inhalte an kleinere Funkzellen vorsieht, nicht für eine große Anzahl zeitgleicher Abrufe aus der gleichen Funkzelle ausgelegt. Aufgrund der auftretenden Frequenzengpässe beim zeitgleichen Abruf von Fernsehprogrammen in Mobilfunk-Netzen (insbesondere bei der Übertragung von HD- oder UHD-Programmen) und den meist verbrauchsabhängigen Mobilfunktarifen sind diese Netze für die datenintensive TV-Nutzung bislang nur eingeschränkt massentauglich. In den Focus der öffentlichen Diskussion traten vormals zwei spezielle Übertragungsverfahren, die auf vorhandene digital terrestrische Rundfunknetze aufbauen und speziell für die Übertragung audio-visueller Inhalte auf mobile Endgeräte entwickelt wurden und parallel verwendet werden können. So nutzt der Übertragungsstandard DMB (Digital Multimedia Broadcast) schmalbandige Datenkanäle des DAB-Netzes, welches ursprünglich nur auf die digitale Radioverbreitung ausgerichtet war und bereits bundesweit ausgebaut ist.[100] Hingegen greift der DVB-H Standard auf die breitbandigen Frequenzen des DVB-T „Fernsehnetzes“ zurück.[101] Diese unterschiedlichen Netztopologien bewirken, dass für die Übertragung audio-visueller Inhalte unterschiedlich hohe Datenraten zur Verfügung stehen. Bei DVB-H stehen den Programmen zwischen 3–4 Mbit/s zur Verfügung. Hingegen können beim DMB-Standard nur Datenraten von 0,2–0,4 Mbit/s durch ein Programm genutzt werden. Nachdem die Versuche zur Einführung von DMB und DVB-H in Deutschland als gescheitert angesehen werden müssen, ruhen nun die Hoffnungen auf der LTE-Technologie (Long Term Evolution bzw. 4G), die im Jahr 2011 zunächst mit dem Fokus auf der Versorgung der ländlichen Regionen mit breitbandigen Internetanschlüssen eingeführt wurde, sowie auf der zukünftigen 5G-Technologie. Die für LTE verwendeten ehemaligen terrestrischen Rundfunkfrequenzen, die in den Jahren 2010 und 2014 im Rahmen der sog. „Digitalen Dividende I“ (zwischen 790 MHz und 862 MHz) und „Digitale Dividende II“ (zwischen 690 MHz und 790 MHz) für terrestrische Internetdienste verfügbar gemacht wurden, haben aufgrund ihrer relativ niedrigen Frequenzen gute Ausbreitungseigenschaften. Deshalb können die LTE-Netzbetreiber über diese Funkfrequenzen Internet-Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 5 Mbit/s je Nutzer gewährleisten – je nach verwendeter Version von LTE sind theoretisch sogar bis zu 300 Mbit/s im download möglich (LTE Advanced). Bei der zukünftigen LTE-Version 5G sind theoretisch sogar bis zu 10 Gbit/s download-Geschwindigkeit realisierbar. Auf der Basis großer LTE-Bandbreiten sowie der zunehmenden Verfügbarkeit von WLAN-Hotspots sowie der Einführung von verbrauchsunabhängigen Mobilfunktarifen werden folglich verstärkt audiovisuelle Inhalte über mobile Endgeräte genutzt werden, weshalb Mobile-TV mittlerweile zu einem festen Bestandteil der Verbreitungsstrategien von Sendeunternehmen und Plattformanbietern wurde.

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      Die über Mobilfunknetze verbreiteten linearen Programmangebote unterfallen dogmatisch auch einer Plattformregulierung nach § 52 RStV. Bisher nutzen jedoch vor allem bereits etablierte Plattformbetreiber wie Deutsche Telekom oder Vodafone die mobile TV-Verbreitung als Ergänzung zur vorrangig vorgenommenen Programmverbreitung über deren Festnetzinfrastrukturen. Aber auch sog. OTT-Anbieter wie zattoo nutzen ebenfalls die Verbreitung über Mobilfunknetze für ihren Plattformbetrieb.

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IV. Verschlüsselungs- und Empfangstechnik 1. Zugangsberechtigungssysteme

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