Handbuch Arzthaftungsrecht. Alexander Raleigh Walter

Handbuch Arzthaftungsrecht - Alexander Raleigh Walter


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      Aktivlegitimiert sind unmittelbar oder mittelbar geschädigte natürliche Personen, aber auch der nasciturus. Zudem können nach Abs. 8 auch Hinterbliebene Ansprüche geltend machen.[234]

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      Die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des § 1 Abs. 1–3 OEG hat der Antragssteller/Kläger zu beweisen. Der Versorgungsträger trägt dagegen die Beweislast für das Vorliegen von Versagungsgründen nach § 2 OEG.[235]

      2. Kapitel Verjährung

       A. Einleitung1 – 6

       B. Kenntnis von einem schadenskausalen Behandlungsfehler7 – 68

       I. Grundsatzentscheidungen zur Kenntnis von einem schadenskausalen Behandlungsfehler8 – 21

       II. Feststellungen zum Zeitpunkt der Kenntnis, Fallgruppen22 – 51

       1. Beweislasten25 – 28

       2. Rückschluss auf Kenntnis aus Anspruchsanmeldung bzw. Anschuldigungen der Patientin/des Patienten29 – 38

       3. Verhältnis von Kenntnis und herabgesetzter Substantiierungslast39

       4. Rückschluss auf Kenntnis aus Behandlungsfehlervorwürfen im Klagverfahren40 – 44

       5. Erkenntnisse im Rahmen der Nachbehandlung45 – 48

       6. Kenntnis durch MDK-Gutachten oder Schlichtungsstellengutachten49 – 51

       III. Mehrere Fehlervorwürfe, Behandlungseinheit oder selbstständige Nachteile52 – 57

       IV. Kenntnis – Spannungsverhältnis von unklarer Kausalität und Beweiserleichterungen58 – 63

       V. Kenntnis der vom Patienten beauftragten Anwälte und Wissensvertretung64 – 68

       C. Kenntnis von unzureichender Risikoaufklärung oder Alternativaufklärung69 – 79

       D. Grob fahrlässige Unkenntnis des geschädigten Patienten80 – 90

       E. Besonderheiten bei der Kenntnis und grob fahrlässigen Unkenntnis von Sozialversicherungsträgern91 – 114

       I. Grundsatzentscheidungen zur Kenntnis des SVT im Behandlungsfehlerbereich93 – 98

       II. Kenntnis durch Hinweise des Versicherten99 – 101

       III. Zumutbare Bemühungen um Klärung eines schadenskausalen Behandlungsfehlers102 – 109

       IV. Keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis durch einen Behandlungsfehler verneinendes MDK-Gutachten110 – 113

       V. Kenntniszurechnung bei einem Wechsel des SVT114

       F. Hemmung der Verjährung115 – 163

       I. Verjährungshemmung durch außergerichtliche Verhandlungen, § 203 S. 1 BGB115 – 143

       1. Beginn der VerjährungshemmungСкачать книгу