Tierschutzrecht. Hansjoachim Hackbarth

Tierschutzrecht - Hansjoachim Hackbarth


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rel="nofollow" href="#ulink_cc9a571c-11d8-587c-b8a5-6f420c70deaf">Ermächtigung zur Regulierung von Katzenhaltungen (§ 13 b)

       XI. Durchführung des Gesetzes

       1. Einrichtung und Aufgaben von Zollstellen (§ 14 TierSchG)

       1.1 Allgemeine Einführung

       1.2 Einfuhr und Ausfuhr

       1.3 Spezielle Befugnisse der Behörden

       a) Anhalten bei der Einfuhr von Tieren, deren Beförderungsmittel, Behälter, Lade- und Verpackungsmittel (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 TierSchG)

       b) Mitteilung des Verdachts des Vorliegens tierschutzwidriger Zustände an die zuständige Behörde (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 TierSchG)

       c) Anordnung der Vorführung der Tiere bei der zuständigen Behörde, bei Verdacht tierschutzwidriger Handlungen auf Kosten und Gefahr des Verfügungsberechtigten (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG)

       2. Die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden (§ 15 TierSchG)

       2.1 Allgemeine Einführung

       2.2 Zuständige Behörden auf Grund des Landesrechts

       2.3 Die Tierversuchskommissionen

       2.4 Der beamtete Tierarzt

       2.5 Tierschutz und Bundeswehr

       3. Einbindung des Bundesinstituts für Risikobewertung (§ 15 a TierSchG)

       4. Überwachung und Überwachungsmaßnahmen (§§ 16, 16 a TierSchG)

       4.1 Beaufsichtigung der Einhaltung des Tierschutzgesetzes

       a) Allgemeine Einführung

       b) Der Aufsicht unterliegende Einrichtungen und Objekte

       c) Meldungspflichten bei wechselnden Aufenthaltsorten (§ 16 Abs. 1 a TierSchG)

       d) Auskunftspflichten

       e) Mitwirkungspflichten des Auskunftspflichtigen

       f) Befugnisse der Kontrollbehörden

       g) Sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolle bezüglich der Einhaltung des Tierschutzes

       h) Erhebung von Daten (§ 16 Abs. 6 TierSchG)

       4.2 Behördliche Anordnungen (§ 16 a TierSchG)

       a) Allgemeine Einleitung

       b) Anordnungszweck

       c) Einzelne Anordnungen

       5. Die Tierschutzkommission (§ 16 b TierSchG)

       6. Verordnungsermächtigung für Meldeverfahren (§ 16 c TierSchG)

       7. Die Verwaltungsvorschrift (§ 16 d TierSchG)

       8. Die Berichtspflicht (§ 16 e TierSchG)

       9. Europäischer Tierschutz (§ 16 f bis § 16j TierSchG)

      


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