Tierschutzrecht. Hansjoachim Hackbarth

Tierschutzrecht - Hansjoachim Hackbarth


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med. vet. Freie Universität Berlin 1998

      Levinger, I. M.

      Schechtia im Lichte des Jahres 2000

      Zentralrat der Juden in Deutschland und Machon Maskil L'David, Jerualem 1996

      Palandt

      Kommentar zum BGB

      Seifert/Hömig

      Kommentar zum Grundgesetz

      Tröndle/Fischer

      Kommentar zum StGB

      Tschanz, B.

      Erkennen und Beurteilen von Verhaltensstörungen mit Bezugnahme auf das Bedarfskonzept

      In: Buchholtz, C. et al.: Leiden und Verhaltensstörungen bei Tieren. Tierhaltung, Bd 23, Birkhäuser Verlag, Basel-Boston-Berlin 1993

      Zimmermann, M.

      Physiologische Mechanismen des Schmerzes und seiner Behandlung

      Der praktische Tierarzt 64, 10–25 (1986)

      International Association for the Study of Pain (IASP)

      Report of International Association for the Study of Pain Subcommitte on Taxonomy. Pain 6, 249–252 (1979)

      AEinleitung

      Der Tierschutz spielt in Deutschland seit 1972 zunehmend eine zentrale Rolle. Dem wachsenden Interesse an diesem bedeutsamen Thema soll dieses Buch Rechnung tragen, denn was die Befriedigung des Informationsbedarfs in der täglichen Praxis anbelangt, bestehen weitgehende Defizite.

      Dieses Buch soll eine Arbeitsgrundlage sein für alle, die sich aus beruflichen Gründen mit dieser Materie beschäftigen, Studierende der Veterinärmedizin, Tierärzte, Amtstierärzte, Tierschutzbeauftragte etc.. Es will aber auch diejenigen erreichen, die sich allgemein für dieses Thema interessieren. Es soll eine Hilfe sein für alle, die tagtäglich Tierschutz erleben und ihn durchsetzen.

      „Aufgrund der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ist jede Tierärztin und jeder Tierarzt in besonderer Weise zum Schutz der Tiere berufen und verpflichtet“ heißt es im § 2 der Berufsordnung für Tierärzte der Tierärztekammer Niedersachsen. Aus dieser Verantwortung heraus stellt sich die Frage, was ist Tierschutz eigentlich. „Tierschutz“ ist einer der Begriffe unseres Sprachgebrauchs, der von vielen in völlig unterschiedlicher Bedeutung benutzt wird. So beginnt der Streit um den Tierschutz bereits bei seiner Begriffsbestimmung. Insgesamt lässt sich die Auslegung des Begriffes „Tierschutz“ in drei Komponenten untergliedern: den emotionalen Tierschutz, den rechtlichen Tierschutz und den wissenschaftlichen Tierschutz.

      Er entspringt dem natürlichen Empfinden des Menschen, den von uns Abhängigen, seien es Menschen, Tieren oder Pflanzen, ein entsprechendes Schutzbedürfnis zuzuerkennen. Diese Bereitschaft des Anerkennens eines Schutzbedürfnisses ist von vielen, häufig nicht rational zu begründenden Faktoren abhängig, wie der eigenen Erfahrung von Tier-/Mensch-Beziehungen, dem jeweiligen sozialen Status, dem eigenen Geschlecht, aber auch der augenblicklichen Situation des jeweiligen Individuums. Emotionaler Tierschutz hat den Vorteil, dass er spontan und zumeist aufrichtig ist, er hat aber auch den großen Nachteil, dass er nicht rational und nicht differenzierend ist. Ein weiterer Nachteil emotionalen Tierschutzes ist, dass er anthropozentrisch ist, nach dem Motto: „Was Du nicht willst, dass Dir man tu, das füg' auch keinem anderen zu.“ Bedürfnisse und Befindlichkeiten des Menschen werden auf Tiere projiziert ohne gesicherte Erkenntnisse, dass eine solche Projektion auch wissenschaftlich zu rechtfertigen ist und ohne sicher zu sein, dass eine solche Vermenschlichung von Tieren nicht zu Tierschutzproblemen führt. Denn neben den vielen Gemeinsamkeiten von Mensch und Tier bestehen auch eine Reihe eklatanter Unterschiede, so dass das, was gut für den Menschen ist, nicht immer notwendigerweise auch zum Wohlbefinden bzw. dem häufig zitierten „Tierwohl“ eines Tieres beiträgt. Trotzdem oder sogar vielleicht gerade deshalb ist ein emotional initiierter Tierschutz, so er im weiteren Verlauf auf die rechtlichen und wissenschaftlich Grundlagen zurückgreift, ein Ansatz in die richtige Richtung. Es ist wichtig Empathie mit Tieren zu haben.

      Er beruht auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen der Physiologie, Anatomie und Ethologie und deren konsequenter Anwendung zum Wohl und Schutz der Tiere und schließt auch die Geisteswissenschaft, z. B. die Ethik, mit ein. Wissenschaftlicher Tierschutz setzt selbstverständlich Forschung auf dem jeweiligen Gebiet voraus. Erst wenn der Bedarf und die Befindlichkeiten der zu schützenden Tiere bekannt sind, kann man ihnen entsprechen. Dieser Ansatz führt somit weg vom anthropozentrischen Denken und verlässt auch die emotionale Schiene. Auf Grund rein wissenschaftlicher Ergebnisse wird auf den Bedarf und die Bedürfnisse von Tieren eingegangen. Wissenschaftlicher Tierschutz ist somit rational und begründbar. Letztendlich führt der auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierende Tierschutz zu einer größeren Tiergerechtigkeit und damit zu mehr „Tierwohl“ nach der Devise „Wissen schützt Tiere“. Dies ist auch der Grund, warum bereits angehende Tierärzte und Tierärztinnen in ihrem Grundstudium mit der Problematik des Tierschutzes in den Fächern Physiologie, Anatomie und Verhaltenslehre konfrontiert werden sollten, nämlich um rechtzeitig zu erkennen, dass spontane emotionale Empfindungen gegenüber Tieren oder aber auch die bürokratische Anwendung von Gesetzen allein nicht zu einer Verbesserung des Tierschutzes führen. Nur Tiere, über die wir wissenschaftliche Erkenntnisse haben, und die wir somit verstehen, können wir auch schützen.

      Eine sehr einfache und formal leicht durchzuführende Begriffsbestimmung des Tierschutzes ist die der Anwendung des zur Zeit geltenden Tierschutzgesetzes (in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.5.2006 (BGBl. I S. 1206, ber. S. 1313, zuletzt geändert durch Art. 141 des Gesetzes vom 29.3.2017 (BGBl. I S. 626) m.W.v. 5.4.2017). So lautet § 1 des Tierschutzgesetzes: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.“ Der Gesetzgeber setzt als Ziele des rechtlichen Tierschutzes den Schutz des Lebens sowie des Wohlbefindens von Tieren. Diese sehr hochgesteckten Ziele werden im weiteren Gesetzestext aber sehr schnell relativiert, sobald ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. Dies liegt zum einen daran, dass die angestrebten Ziele nicht immer der Realität entsprechen, da z. B. die Mehrzahl der heutigen Nutztiere ausschließlich mit dem Ziel der späteren Tötung zur Lebens- und Futtermittelgewinnung (Schlachtung), gezüchtet und gehalten werden. Leider aber erfährt auch der Schutz des Wohlbefindens unter dem Einfluss vieler Lobbyisten und auf Grund des Fehlens ausreichender wissenschaftlicher Erkenntnisse erhebliche Einschränkungen im derzeitigen Tierschutzrecht. So bleibt letztendlich das Tierschutzrecht in Form des Tierschutzgesetzes sowie der daraus resultierenden Durchführungs- und Haltungsverordnungen eine Minimalforderung zur Vermeidung erheblicher negativer Beeinflussung. Hinzu kommt, dass das Tierschutzrecht zwar die gesetzliche Grundlage des Tierschutzes bildet, nicht aber Tierschutz ist. Erst eine sinnvolle, konsequente Anwendung und Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung führt zu einem praktischen Tierschutz.

      Grundlage dieses Buches ist das Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (In der Fassung der Bekanntmachung vom 18.5.2006 (BGBl. I S. 1206, ber. S. 1313) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.3.2017 (BGBl. I S. 626) m.W.v. 5.4.2017) sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (Stand 9. Februar 2000).

      Dieses Buch hält sich weitgehend an die Gliederung des Tierschutzgesetzes. Alle wichtigen Begriffe dieses Gesetzes werden beschrieben und soweit möglich definiert. Vor allem aber werden zu jeder Materie zahlreiche Beispiele aufgeführt, um eine leichte und praktische Orientierung zu gewährleisten.


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