Der Beute auf der Spur. Othmar Wokalik

Der Beute auf der Spur - Othmar Wokalik


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freier Tierfang geherrscht habe.29 Dietze definiert den Rechtsstandpunkt eindeutig, wenn er sagt: Bei den Germanen herrschte ursprünglich freie Pirsch in den Marken und auf dem eigenen Grundbesitz.30

      Die gravierendste Phase in der Entwicklung des frühmittelalterlichen Jagdrechtes war die Inforestation und die Jagdregalität im fränkischen Rechtskreis. Sie ist gekennzeichnet durch die Entstehung und Verbreitung der Bannforste, die bis zum Beginn der Neuzeit das Fundament der jagdrechtlichen Entwicklung wurden; ihre fortgesetzte Ausdehnung war das Kriterium des frühmittelalterlichen Jagdrechtes schlechthin. Die erstarkte königliche Zentralgewalt und das Feudalsystem der merowingischen und karolingischen Dynastien bestimmte das Imperium zwischen der Nord- und der Ostsee einerseits und der Apenninenhalbinsel im Süden andererseits; darüber hinaus auch das Gebiet zwischen Theiss im Osten und dem Ebro im Westen.

      Das Erstarken der königlichen Zentralgewalt begann im 6. Jahrhundert; die jeweiligen Herrscher waren bestrebt, sich in allen Belangen der Jagd eine Sonderstellung zu verschaffen. Ab dem 7. Jahrhundert war es im Gegensatz zum altgermanischen Volksrecht nur den Mitgliedern der königlichen Familie gestattet, die Jagd in bestimmten Bezirken auszuüben.

      Die Rechtsentwicklung

      Die am Ende des Mittelalters weit fortgeschrittene Feudalisierung der Jagd hatte für die subjektive Jagdberechtigung weitreichende Folgen. An sich umfasst jedes Recht begrifflich auch die Befugnis, es auszuüben. Das bedeutet im konkreten Fall, das ein jeder Rechtsinhaber im Rahmen der objektiven Normen jagen darf; ein Umstand, der ab dem „Hochmittelalter“ und auch noch Jahrhunderte danach aber nicht zum Tragen kam; der Feudalismus entzog der freien Pirsch und dem freien Tierfang im wahrsten Sinne des Wortes nach und nach den Boden. Die immer weitere Ausdehnung der Bannbezirke ging Hand in Hand mit der Entwicklung des Lehenswesens, das den Unterschied zwischen Obereigentum des Lehensgebers und Untereigentum des Lehensnehmers schuf, wobei dem Lehens- und Gerichtsherrn neben Zinsen und Abgaben auch das Jagdrecht verblieb; zumeist als Abgeltung dafür, dass er dem Belehnten den Kriegsdienst abnahm. Durch das Wormser Konkordat erhielt schließlich auch die Hohe Geistlichkeit eine selbstständige Jagdberechtigung.

      Mit dem Zerfall der absoluten Gewalt, über die Karl der Große noch verfügte, und der damit verbundenen Dezentralisierung ging das Recht, Bannforste zu errichten, als Hoheitsrecht vom Kaiser auf die Landesherren über. Das Recht des Wildbannes wurde als ein unabdingbarer Anspruch auf die Ausübung der Jagd im ganzen jeweiligen Hoheitsgebiet definiert.

      Dieser Modifikation des Jagdrechtes verdanken wir ein für das europäische Waidwerk signifikantes Kulturgut, nämlich – die Waidmannssprache. Sie entwickelte sich allmählich und simultan zur Installierung der zunächst königlichen, sodann landesherrlichen Jagdhoheit. Aus den höfischen Jagdhelfern des Königs, später der Landesherren, die mit der Vorbereitung der groß angelegten königlichen (landesherrlichen) Jagden betraut waren, entwickelten sich allmählich Berufsjäger mit ausgeprägtem Standesbewusstsein, die sich zunehmend einer berufsadäquaten Sprache bedienten. Ein Teil dieses waidmännischen Sprachschatzes war schon zur Zeit des freien Tierfanges als Bestandteil der Gemeinsprache üblich; bei den Germanen galt das Recht der freien Pirsch und des freien Tierfanges; jedermann jagte. Soweit die neuere Lehrmeinung.

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       Ausritt zur Falkenjagd (Gustav Adolf Closs), Aquarell (ca. 23 x 15 cm), 1935, Privatbesitz

      Mit der Unterscheidung zwischen Hoher und Niederer Jagd wurden die bei der Hohen Jagd gebräuchlichen Ausdrücke von all jenen, denen nur die Niedere Jagd erlaubt war – und das war die Mehrzahl des gemeinen Volkes – nicht mehr verstanden. Die Berufsjäger als Begleiter des Königs, später der Landesherren, entwickelten abseits der Gemeinsprache eine ihrem Standesbewusstsein gemäße Berufs- und Standessprache.

      Jagdverbote

      Für Geistliche jeglichen Ranges galt ein rigoroses Jagdverbot. In praxi hielt sich besonders die hohe Geistlichkeit nicht an dieses Verbot. Viele Würdenträger waren leidenschaftliche Jäger. Infolge ihrer persönlichen Verbundenheit erlagen sie nicht selten der Versuchung, sich das Jagdrecht durch gefälschte Urkunden zu verschaffen. Überlieferte Fälschungen zeigen, dass besonders die Klöster durch die Verwendung solcher Urkunden sowie fadenscheiniger Vorwände ein Jagdrecht zu erlangen versuchten. Karl der Große soll dem Abt und den Mönchen des Klosters St. Berdin die Jagd auf Rotwild durch Bedienstete in den klostereigenen Waldbeständen zugestanden haben, um dem Kloster die Produktion von Handschuhen und Gürteln sowie das Einbinden von Büchern zu ermöglichen; das Diplom trägt das Datum 26. März 800.

      Das Jagdverbot für Diakone, Priester und Bischöfe wurde schon sehr früh durch das Konzil von Agde (Südgallien) im Jahre 506 verhängt. Das Konzil verbot den genannten Personen auch das Halten von Jagdhunden und Falken. Nachfolgende Konzile bestätigten das Jagdverbot von 506, zumal die Kirchenfürsten ungeachtet des Verbotes weiterhin mit großer Leidenschaft jagten.

      Schon in einem Beschluss des Concilium Germanicum vom 21. April 742 heißt es:

      Überdies verbieten wir allen Dienern Gottes die Jagd und das Umherschweifen in den Wäldern mit Hunden. Auch dürfen sie keine Habichte und Falken halten.31

      Allerdings gab es auch hochrangige Geistliche, die der Jagd nichts abgewinnen konnten und heftige Attacken gegen die damals weitverbreitete Jagdleidenschaft ritten.

      Überliefert sind heftige Attacken des Bischofs Jonas von Orleans (821–844 n. Chr.), die zunächst gegen die Geistlichkeit, später auch gegen weltliche Würdenträger des Adels gerichtet waren, denen er vorwirft, viel Geld für Beizvögel und Jagdhunde, aber zu wenig für die Armen auszugeben. Den geistlichen Herren wurde vorgeworfen, ob ihrer Jagdleidenschaft zu vergessen, die heiligen Messen zu besuchen und so ihrem Seelenheil Schaden zuzufügen. Die Auseinandersetzung zwischen Jagdbefürwortern und Jagdgegnern währte vom 11. bis zum 16. Jahrhundert; sie wurde in Wort und Schrift ausgetragen. Einer der führenden Kämpfer war Adam von Bremen (11. Jh. n. Chr.), der die Vorwürfe gegen die geistlichen Jäger sogar in seiner Hamburger Kirchengeschichte vorbrachte. Jagdverbote für Geistliche gab es auch außerhalb des karolingischen Rechtsbereiches. Für Ungarn verbot der hl. Ladislaus 1278 den Ordensbrüdern jegliche Jagd, sei es mit der Waffe oder mit dem Falken.

      Der Rat der Stadt im westfälischen Münster forderte noch im 16. Jahrhundert unter Berufung auf das Ius Canonicum (Kirchenrecht) ein rigoroses Jagdverbot für alle Geistlichen. Die Aufgabe der Geistlichkeit sei, so hieß es, die Kirchengüter zu verwalten und das Lesen, vor allem aber das Beten und den Glauben zu verbreiten. Tatsächlich unterschieden sich die geistlichen Herren kaum von den weltlichen Fürsten; sie gingen lieber zur Jagd als zur Messe und bestiegen lieber das Streitross als die Kanzel. Wie hartleibig die Exponenten dieser Auseinandersetzung waren, zeigt ein, wenn auch nicht alltäglicher Vorfall: Ein Bischof von Auxerre ließ einen seiner Diener deshalb kreuzigen, weil er einen Vogel aus seiner Falknerei verkauft hatte.32

      Die Inforestation

      Inforestation, also die Ablösung des freien Tierfangs durch ein Regelwerk mit der Einrichtung von Bannforsten, in denen nur der König das Jagdrecht hatte, Bannforste und königliche Jagdregalien stehen für die Feudalisierung der Jagd. Diese Regelungen mögen aus heutiger Sicht als ein unzulässiger Ausschluss großer Teile der Bevölkerung von der Jagd anmuten. Aber es gehört zu den Grundsätzen seriöser Geschichtswissenschaft, eine historische Periode nicht mit dem Parameter des Forschenden, sondern mit dem dazumal geltenden Prioritätenkatalog zu untersuchen; nur das ist erkenntnistheoretisch legitim, wenn ein objektives Urteil gefällt werden soll. So gesehen war das Mittelalter für Europa, ja teilweise weltweit, eine der produktivsten Epochen in der Geschichte der Jagd.

      Was häufig als Vorbereitung für die Bewährung am Schlachtfeld angesehen wurde, mutierte zu einem erweiterten


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