Alter Adel - neues Land?. Ines Langelüddecke

Alter Adel - neues Land? - Ines Langelüddecke


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Bodenreform-Eigentum besaßen und nutzten, und den Erwartungen der Enteigneten auf Wiedergutmachung herzustellen. Außerdem musste die Position der Sowjetunion berücksichtigt werden, die 1945 als Besatzungsmacht die Bodenreform in ihrem Einflussbereich durchgesetzt hatte. Nach der Wiedervereinigung standen sich damit zwei konkurrierende Eigentumsansprüche, gegenüber, die einander ausschlossen. Vor allem die Frankfurter Allgemeine Zeitung bot in den folgenden Jahren eine Plattform für konservative Kritik an dieser nicht erfolgten Restitution.[6]

      Dieser umstrittene Umgang mit den SBZ-Enteignungen nach 1990, gegen den die Nachfahren der früheren Guts- und Großgrundbesitzer erfolglos vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagten, steht in einer längeren Kontinuitätslinie, die über die Zeit der DDR und die Jahre der sowjetischen Besatzungsherrschaft bis in die Jahrzehnte vor 1945 zurückreicht. In den folgenden Kapiteln soll die »Gemeinsame Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen« vom Juni 1990 vor dem Hintergrund der Umbrüche des 20. Jahrhunderts eingeordnet werden. Zuerst betrachte ich die soziale Situation im preußischen Gutsdorf vor 1945 sowie anschließend die unterschiedlichen gesellschaftlichen Entwicklungen in der DDR und der Bundesrepublik nach der Enteignung der Gutsbesitzer und der Bodenreform 1945. Auf diese Weise soll der historische Kontext erläutert werden, in den die Rückkehr der Adelsfamilien nach Brandenburg seit 1990 eingeordnet werden kann.

      1.2. Das Ende des Zweiten Weltkriegs 1945:

      Der Untergang der alten Welt von Adel und Dorf

       Der Abstieg des Adels und das preußische Gutsdorf

      Das 19. und 20. Jahrhundert waren für den preußischen Adel eine Zeit des gesellschaftlichen Abstiegs. Auf gesetzlicher Ebene hatten die Gutsbesitzer mit den Agrarreformen seit 1807 in den Dörfern immer mehr an Einfluss und Macht verloren; außerdem konnten die Gutsbesitzer nun nicht-adliger Herkunft sein.[7] Mit dem Ablösungs- und Regulierungsgesetz vom 2. März 1850 wurden die leibherrlichen Bindungen, die sogenannte Erbuntertänigkeit, aufgehoben. In der Folge konnten sich die Bauern und Leibeigenen gegen eine Entschädigungszahlung von ihren traditionellen Diensten und Abgaben gegenüber ihrem Lehnsherrn freikaufen.[8] Damit war die jahrhundertelange Verfügungsgewalt des Adels über »Land und Leute« aufgehoben, die der preußische König nach mittelalterlichem Lehnsrecht an den Landadel verliehen hatte. 1872 wurden zudem die gutsherrliche Polizeigewalt und die Gerichtsbarkeit aufgehoben.[9] Die größte Zäsur in diesem Abstiegsprozess des Adels aber war das Ende der Monarchie. Am 9. November 1918 dankte Wilhelm II. als letzter deutscher Kaiser ab und emigrierte ins niederländische Exil nach Doorn. Der preußische Hof wurde aufgelöst. Mit der Verabschiedung der Weimarer Reichsverfassung 1919 (Artikel 109, Absatz 3) wurde der Adel als eigener Stand abgeschafft.[10] Noch bis zum 1. Oktober 1928 bestanden in Preußen neben kommunal verwalteten Bezirken allerdings die sogenannten »Gutsbezirke« fort, in denen der Gutsherr qua Gesetz auch Oberhaupt der lokalen Selbstverwaltung war.[11] Außerdem nutzten die Gutsbesitzer seit dem 19. Jahrhundert ein besitzrechtliches Privileg, ihr Eigentum abzusichern, den sogenannten »Fideikommiss«.[12] Damit wurde das Gut zu einer rechtlichen Einheit zusammengefasst, das nicht verkauft, an verschiedene Erben weitergegeben oder mit Krediten belastet werden durfte.[13] Obwohl in der Weimarer Reichsverfassung festgeschrieben worden war, dass die Fideikommisse aufzulösen seien, zog sich dieser Prozess aufgrund von Protesten aus adligen Kreisen bis 1938 hin.[14]

      Diese rechtlichen und politischen Veränderungen im 19. und im beginnenden 20. Jahrhunderts die von einer zunehmenden Industrialisierung und Modernisierung der Arbeits- und Produktionsprozesse in der Landwirtschaft begleitet waren, führten zu einem Wandel im Gutsdorf. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs machten sich hier aber immer noch vormoderne, feudale Herrschaftsbeziehungen bemerkbar. Zu diesen Überresten gehörte auch das Kirchenpatronat, mit dem für den Adel Privilegien und Herrschaftsrechte verbunden waren. Der adlige Kirchenpatron hatte das Recht, den protestantischen Pfarrer zu bestimmen, und verfügte damit über eine Möglichkeit, das soziale Gefüge des Dorfes zu beeinflussen und zu steuern. Gleichzeitig war der Gutsherr für die Renovierungsmaßnahmen an der Kirche zuständig. Das Patronat existierte in den Gutsdörfern bis 1945, obwohl in Preußen schon seit 1848/49 über seine Aufhebung diskutiert worden war.[15] Die landeskirchlichen Leitungsorgane hatten letztlich kein Interesse daran, die Patronate aufzulösen, vor allem weil der Patron die notwendigen Kirchensanierungen, die sogenannte »Baulast«, übernahm.

      Trotz aller weitreichenden politischen und gesellschaftlichen Veränderungen blieb das preußische Gutsdorf noch während der Zeit des Nationalsozialismus bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs ein Ort, an dem die Gutsbesitzer und ihre Angestellten zusammen mit den Bauern und Handwerkern des Dorfes in einem klar geordneten Herrschaftsgefüge lebten. Bis zum Mai 1945 waren der Gutsbetrieb der dominierende Wirtschaftsfaktor und der Gutsherr die unangefochtene Respektsperson im Dorf. Die Gutsangestellten erlebten in diesem hierarchisch gegliederten Verhältnis Fürsorge und Schutz, aber auch Ausbeutung und Abhängigkeit. Dieser sogenannte Paternalismus beruhte auf persönlichen Autoritätsbeziehungen und konnte so die Gutsherrschaft als informelles, aber dennoch wirkungsmächtiges Strukturprinzip im Dorf bis 1945 stabilisieren und erhalten.[16]

       Perspektiven über das Gutsdorf hinaus

      In der ständischen Gesellschaft unterschieden sich die Horizonte von Adligen und Dorfbewohnern. Während die Leute im Dorf ihren Arbeits- und Besitzverhältnissen entsprechend in unterschiedlicher Weise auf den Gutsbesitzer als Arbeitgeber und als dörfliche Autoritätsperson bezogen waren, waren die Adligen in Netzwerke eingebunden, die über das Gutsdorf hinausreichten. Als Folge des mittelalterlichen Lehnswesens standen die Adelsfamilien als sozial abgeschlossene Gruppe untereinander und zum preußischen König in enger Beziehung. Der Berliner Königshof war bis zum Ende der Monarchie 1918 ein Ort kultureller Repräsentation wie auch der politischen Lobbyarbeit, den die adligen Gutsbesitzer für ihre Interessen nutzen konnten, beispielsweise wenn es um die von ihnen geforderten Schutzzölle für Getreide ging. Über die Erste Kammer des preußischen Abgeordnetenhauses verfügte der Adel bis 1918 über eine direkte politische Einflussmöglichkeit.[17] Adlige Männer verfolgten häufig Laufbahnen im preußischen Militär und konnten sich so Karrierewege eröffnen, die aus dem Gutsdorf hinausführten.[18] Über ihre spezifischen Netzwerke waren die Adligen in größere regionale Zusammenhänge eingebunden. Zudem verfügten sie durch die Vorstellung einer generationenübergreifenden Familientradition über zeitliche Horizonte, die zumeist länger in die Vergangenheit zurückreichten als die üblichen Vorstellungswelten der Dorfbewohner. Je stärker der Adel im 19. und 20. Jahrhundert gesellschaftlichen Abstiegstendenzen ausgesetzt war, umso wichtiger wurde es für seine Angehörigen, diesen innerfamiliären Zusammenhalt zu stärken und sich dadurch als herausgehobener Stand nach außen hin abzugrenzen.[19]

      Das Ende der Monarchie, die politischen Veränderungen der Weimarer Republik, die Inflation und die Weltwirtschaftskrise verstärkten in den adligen Familien die Wahrnehmung eines rapiden gesellschaftlichen und teilweise auch sozialen Abstiegs. Das konnte wiederum zu einem Interesse an und einer Hinwendung zur nationalsozialistischen Ideologie führen. So war in der NSDAP der Adel bereits im Januar 1933 überrepräsentiert.[20] Dabei waren es weniger die vermögenden Gutsbesitzer als die verarmten, sozial destabilisierten Teile des Kleinadels, die diesen politischen Radikalisierungsprozess vorantrieben.[21] Die meisten brandenburgischen Gutsbesitzer ließen nach dem Umbruch von 1918 eine offen republikfeindliche, monarchistische Gesinnung erkennen. Institutionell schlug sich diese in der Mitgliedschaft in der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) oder im Stahlhelm – Bund der Frontsoldaten nieder.[22] Neben der anfänglichen Begeisterung für den Führer speiste sich aus dieser (Selbst-)Wahrnehmung einer gesellschaftlich abgeschlossenen Gruppe mit ausgeprägtem Sendungsbewusstsein, das über die Gegenwart hinausreichte, aber auch der adlige Widerstand gegen Hitler bezog sich darauf.[23] Das gescheiterte Attentat auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944 war vor allem von adligen Offizieren vorbereitet und ausgeführt worden, die sich aus vielfältig verwobenen Freundes- und Familienkreisen kannten und die für ihre Aktivitäten adlige Netzwerke in Anspruch nehmen konnten.[24] Als ländliche Bastionen adliger Herrschaft und gesellschaftlicher Vorrangstellung waren die Adelsgüter von den Nationalsozialisten weitgehend unangetastet


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