Alter Adel - neues Land?. Ines Langelüddecke

Alter Adel - neues Land? - Ines Langelüddecke


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tiefgreifend wie in den Jahren nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs mit der Bodenreform und der Kollektivierung. Jetzt wurden die großen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) wieder zu bäuerlichen und genossenschaftlichen Betrieben umstruktiert. Die Übernahme des politischen Systems der Bundesrepublik, der Übergang von der sozialistischen Wirtschaftsordnung zur sozialen Marktwirtschaft sowie die damit verbundenen grundlegenden gesellschaftlichen Veränderungen waren in den ländlichen Regionen der ehemaligen DDR von einer ökonomischen Anpassungskrise mit hoher Arbeitslosigkeit begleitet, die ihren Höhepunkt 1992 erreichte.[47] In dieser krisenhaften Umbruchssituation trafen nun die Nachfahren der adligen Gutsbesitzer und die Dorfbevölkerung mit ihren jeweils unterschiedlichen historischen und lebensgeschichtlichen Prägungen aufeinander.

       Rückblende I: Die vertriebenen Adligen und ihre soziale Situation seit 1945

      Die allermeisten der enteigneten brandenburgischen Adelsfamilien waren 1945 aus der sowjetisch besetzten Zone geflüchtet. Sie gehörten damit zu den ungefähr 14 Millionen vertriebenen Deutschen nach 1945.[48] Mit der Ankunft in den westlichen Besatzungszonen war häufig ein sozialer Abstieg der vormals landbesitzenden und vermögenden Adelsfamilien verbunden. Schwierigkeiten bei der Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche sowie Versorgungsengpässe bei Nahrungsmitteln und Heizmaterial bestimmten die ersten Nachkriegsjahre. Der Rückgriff auf adlige Netzwerke und Verwandtschaftsbeziehungen konnte die Etablierung im Westen erleichtern, dennoch hatten gerade Vertriebene mit einer landwirtschaftlichen Berufsausbildung in der stärker auf die Industrie ausgerichteten Wirtschaft in den westlichen Besatzungszonen häufig einen schweren Start.[49] Eine finanzielle Unterstützung durch staatliche Stellen erhielten die geflohenen brandenburgischen Gutsbesitzer in den allermeisten Fällen vorerst nicht. Lediglich die Gutsbesitzer aus der Neumark, dem Teil Brandenburgs östlich der Oder-Neiße-Grenze, gehörten rechtlich gesehen zu den Vertriebenen aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches. Diese Gruppe hatte ab 1952 Anspruch auf den sogenannten »Lastenausgleich«. Die Vertriebenen erhielten in der Bundesrepublik Sozialleistungen, Renten und eine Entschädigung für das verlorene Vermögen.[50] Die meisten der brandenburgischen Gutsbesitzer hatten jedoch in dem Teil Brandenburgs gelebt, der ab 1945 zur sowjetischen Besatzungszone gehörte, und waren deswegen anfangs vom Lastenausgleich ausgenommen.[51] Erst mit der Novellierung des Lastenausgleichsgesetzes von 1965 wurde die ungleiche Behandlung der Flüchtlinge aus der SBZ/DDR aufgehoben. Die ersten Entschädigungszahlungen erhielten die früheren Gutsbesitzer allerdings erst ab 1971 – und damit mehr als 25 Jahre nach ihrer Enteignung. Bei der Entschädigung des verlorenen Vermögens wurde der Einheitswert von 1935 zugrunde gelegt. Die so ermittelten Grundbeträge wurden nur bis zur Höhe von 4.800 Reichmark (RM) vollständig in Deutsche Mark (DM) entschädigt, bei Eigentum im Wert von bis zu 100.000 RM verminderte sich die Entschädigung auf ungefähr 25 % des Grundbetrags und bei Schäden über einer Million Reichsmark lag die Entschädigung nur noch bei ungefähr 6,5 % des enteigneten Vermögens.[52]

      Die ersten Auszahlungen an die Enteigneten der Bodenreform von 1945 erfolgten während der sozialliberalen Koalitionsregierung unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) und damit in einer Zeit, als die DDR und die Bundesrepublik zum ersten Mal seit ihrer Gründung 1949 über zwischenstaatliche Abkommen verhandelten. Mit dem sogenannten Grundlagenvertrag vom November 1972 zwischen beiden deutschen Staaten war die Anerkennung der Zweistaatlichkeit verbunden. Zwar war in der Präambel des Lastenausgleichsgesetzes der ausdrückliche Vorbehalt festgeschrieben, »dass die Gewährung und Annahme von Leistungen keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Ansprüchen und Rückgabe des von den Vertriebenen zurückgelassenen Vermögens bedeutet«.[53] Trotzdem hießen die Entschädigungszahlungen in den frühen 1970er Jahren für die enteigneten Gutsbesitzer-Familien zweierlei: zum einen die späte gesetzliche Anerkennung des individuellen Eigentumsverlustes – und zum anderen die zunehmende Delegitimierung von Rückkehrhoffnungen auf die früheren Güter in einer Zeit, in der mit der politischen Akzeptanz der Zweistaatlichkeit die Aufhebung der deutschen Teilung in immer weitere Ferne gerückt war.

       Die Adligen als distinkte soziale Gruppe in der Bundesrepublik

      Die Enteignung und die Vertreibung 1945 waren prägende Ereignisse für die adligen Familien, denn mit dem Verlust des Familienbesitzes ging häufig auch ein sozialer Abstieg einher.[54] Dieser Verlust blieb auch nach 1945 ein wichtiger Referenzpunkt der Existenz und der Identität der vertriebenen Adligen, wurde aber zunehmend als innerfamiliäre Erzählung weitergegeben.[55] Wichtiger als der reale Landbesitz wurde die ideelle Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe, die sich über spezifische Erinnerungsbestände konstituierte.[56] Die politische und gesellschaftliche Ordnung der Bundesrepublik bot dabei Spielräume und Nischen, um distinkte Formen adligen Lebens zu praktizieren und innerhalb des Familienverbandes zu pflegen.[57] Einen wichtigen erinnerungspolitischen Rahmen für die Integration der enteigneten Adligen in der Bundesrepublik stellte wiederum das offizielle bundesrepublikanische Gedenken an das Hitler-Attentat vom 20. Juli 1944 dar, das mit den Reden Ernst Reuters zur Einweihung des Ehrenhofes im Bendlerblock (1953) und von Bundespräsident Theodor Heuss im Audimax der Freien Universität Berlin (1954) seinen ersten Ausdruck fand.[58] Im gesamtgesellschaftlichen Konsens des Antikommunismus der Adenauer-Ära wurden die Adligen mit ihrer Erfahrung von Flucht, Vertreibung und Enteignung als soziale Gruppe von staatlicher Seite aus anerkannt und konnten sich so in das politische System der Bundesrepublik integrieren.[59]

       Rückblende II: Das ehemalige Gutsdorf in der DDR und seine Bewohner

      Mit der Einführung von Reiseerleichterungen nach dem Grundlagenvertrag ab 1972 konnten sich Adlige und Dorfbevölkerung wieder im Gutsdorf begegnen.[60] Für DDR-Bürger war es hingegen erst in den 1980er Jahren und nach aufwändigen Antragsverfahren möglich, ihre Verwandten in der Bundesrepublik zu treffen. Die Gutsbesitzer und ihre Nachfahren durften schon in den 1970er und 1980er Jahren wieder das Dorf besuchen, aus dem ihre Vorfahren vertrieben worden waren. Alle von mir interviewten Adligen berichteten in den Interviews über diese Besuche in der DDR. Die früheren Gutsdörfer hatten sich allerdings inzwischen grundlegend verändert. Durch die Bodenreform von 1945 waren kleine Parzellen des vormaligen Gutsbesitzes an landlose und landarme Bauern verteilt worden, die durchschnittlich fünf bis acht Hektar groß waren. Aus der Bodenreform war eine spezifische Eigentumsform hervorgegangen: Das zugeteilte Land durfte nicht verkauft, verpachtet oder verpfändet werden.[61] Mit dem Strukturwandel der Landumverteilung wurde das Ziel verfolgt, den Einfluss von KPD/SED im dörflichen Milieu zu erweitern. In den ersten Nachkriegsjahren gelang dies in den Dörfern jedoch nur mit eingeschränktem Erfolg.[62] Die ländliche Gesellschaft in der DDR-Nachkriegszeit war von traditionsbewussten Sozialmilieus geprägt, die sich gegenüber staatlichen Eingriffen tendenziell abschlossen.[63] Erst in den 1950er Jahren, als die kleinbäuerliche, private Landwirtschaft nach und nach von genossenschaftlich organisierten Wirtschaftsformen abgelöst wurde, konnte die SED in den ländlichen Regionen an Einfluss gewinnen. Bis 1960 wurde der Prozess der Kollektivierung auf massiven staatlichen Druck hin abgeschlossen. Diejenigen, die mit dieser neuen, zwangsweise implementierten Wirtschaftsform nicht einverstanden waren, konnten ihr Dorf bis zum Mauerbau im August 1961 über West-Berlin in die Bundesrepublik noch verlassen. Mit der zwangsweisen Kollektivierung waren dann alle zuvor selbständigen Bauern in Genossenschaften organisiert und bewirtschafteten die landwirtschaftlichen Flächen gemeinsam.[64] In dieser neuen Form einer industriellen Landwirtschaft, die sich von der traditionellen Gutsherrschaft und der kleinbäuerlichen Wirtschaftsweise der Nachkriegsjahre unterschied, waren während der DDR-Jahre die meisten Einwohner der Dörfer beschäftigt.

      Auf dem Land kam es in den Jahren nach der Gründung der DDR zu einem langsamen Mentalitätenwandel. Mit der voranschreitenden Auflösung der traditionellen bäuerlichen Milieus schwand beispielsweise die Zugehörigkeit zur protestantischen Kirche. Auch der Konflikt zwischen der staatlich organisierten Jugendweihe und der protestantischen Institution der Konfirmation hatte in den 1950er und 1960er Jahren Auswirkungen auf das ländliche Leben: Die Menschen in den Dörfern mussten sich entscheiden, wie sehr sie sich dem staatlichen Druck beugen und die Jugendweihe vorziehen wollten oder ob sie ihren Kindern mit der Teilnahme an der Konfirmation möglicherweise Karriere- und Aufstiegswege im SED-Staat vorenthalten und verbauen würden.[65]


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