Kittys Salon: Legenden, Fakten, Fiktion. Urs Brunner
rel="nofollow" href="#ulink_e7ddfe08-c11e-5b4e-9615-cc68f37edcd2">97Heinrich Himmler (1900-1945) war ab 1936 Chef der deutschen Polizei und Adolf Hitler persönlich unterstellt; siehe Personenbeschreibung im Anhang
98Heinrich Himmler am 18. Februar 1937, zit. n. Schoppmann 1997: 29
99Der Runderlass „Wiedereinrichtung von Bordellen und kasernenartige Zusammenfassung von Prostituierten“, welcher Prostitution auf Straßen und Plätzen grundsätzlich untersagte, wurde am 16. März 1940 auf das gesamte Reichsgebiet (mit Ausnahme des Protektorats Böhmen und Mähren) ausgedehnt. (vgl. Paul 1994: 13)
100vgl. Sommer 2009: 37
101vgl. Ayaß 1995: 191f
102vgl. Sommer 2009: 37
103Der Besitz von Verhütungsmittel war bis zu Kriegsausbruch offiziell verboten und Apotheken mussten deren Import und Vertrieb einstellen. Und obwohl im Gesetz zur „Abänderung strafrechtlicher Vorschriften“ vom 26. Mai 1933 „(…) die Ankündigung, das Anpreisen und Ausstellen von Mitteln, Gegenständen und Verfahren zum Zweck der Empfängnisverhütung oder Abtreibung“ (Reichsgesetzblatt, Teil 1, vom 26. Mai 1933, S. 295, zit. n. Siegmund 2008: 218) unter Strafe gestellt worden war, hielt sich dennoch kaum jemand an diese Vorschrift. Verhütungsmittel waren beinahe überall erhältlich, in U-Bahn- und Zugstationen, auf öffentlichen Toiletten sowie in Apotheken. 1938 wurden 27 Millionen Kondome verbraucht, woraus der NSArzt Ferdinand Hoffmann auf die sinkende Geburtenrate schloss. Daraufhin wurde das Verbot der Werbung für Verhütungsmittel mit dem neuen Passus „Jede Aufklärung über Verhütung ist für Arier verboten“ verschärft. (vgl. Siegmund 2008: 218f)
104vgl. Seidler 1977: 135; Bleuel 1981: 293
105vgl. Ayaß 1995: 192
106vgl. Bleuel 1981: 292
107vgl. Seidler 1977: 136
108Die sogenannten „Fürsorgestreifen“ bestanden aus Mitarbeitern der Polizei und der Gesundheitsämter.
109Reinhard Heydrich (1904-1942) war ab 1932 Leiter des Sicherheitsdienstes (SD), ab 1936 Chef der Sicherheitspolizei (Sipo) und deren Abteilungen Geheime Staatspolizei (Gestapo) und Kriminalpolizei (Kripo). Im September 1939 folgte unter der Leitung von Heydrich der Zusammenschluss von SD und Sipo im Reissicherheitshauptamt (RSHA); siehe Personenbeschreibung im Anhang
110Rundschreiben von Reinhard Heydrich vom 5. Mai 1941, zit. n. Sommer 2009: 37
111vgl. Bleuel 1981: 291; Ayaß 1995: 192
112vgl. Schoppmann 1997: 213. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die als „asozial“ stigmatisierten nicht-jüdischen Deutschen unter den von den Nationalsozialisten in Konzentrationslager Deportierten anteilsmäßig die größte Gruppe darstellten: Von den 110.000 zwischen 1937 und 1943 erfassten, in KZ eingewiesenen nicht-jüdischen Deutschen waren 70.000 als „Asoziale“ gekennzeichnet und 40.000 als politische Häftlinge. (vgl. Schoppmann 1997: 217)
113vgl. Sommer 2009: 42
114Rundschreiben von Heinrich Himmler an SS und Polizei, 15. November 1941, zit. n. Bleuel 1981: 288f
115Brief von Himmler an Pohl vom 23. März 1942, zit. n. Paul 1994: 23
116vgl. Paul 1994: 23
117Brief von Himmler an Pohl vom 5. März 1943, zit. n. Sommer 2009: 71
118Eine Reichsmark aus dem Jahr 1943 hat übertragen auf das Jahr 2019 eine Kaufkraft von etwa 3,8 Euro; 10-20 Reichspfennige entsprechen demnach rund 38-76 Eurocent (vgl. OQ1: Deutsche Bundesbank, Tabelle der Kaufkraftäquivalente, Stand 2019).
119Brief von Himmler an Pohl vom 5. März 1943, zit. n. Sommer 2009: 71
120Mit dem Privileg der „Hafterleichterung“ durfte der Häftling beispielsweise mehr Post bekommen oder er durfte etwa seinen Haarschnitt beibehalten (vgl. Sommer 2009: 83).
121Mit dem Privileg der „Verpflegungszulagen“ erhielten die Häftlinge oft die sogenannte „Buna-Suppe“ aus Kartoffeln und Steckrüben, die allerdings keine wirkliche Verbesserung der Lebensbedingungen darstellte (vgl. ebd.: 83f).
122Die Verteilung der „Geldprämien“ war oft willkürlich und hatte in der Realität nichts mit dem Fleiß des Häftlings gemein (vgl. ebd.: 84).
123Das Privileg des „Tabakwarenbezugs“ war dem Häftling von Nutzen, denn Zigaretten waren im KZ das geheime Zahlungsmittel, etwa für Nahrungsmittel oder andere nützliche Gegenstände (vgl. ebd.: 84).
124Dienstvorschrift gezeichnet Pohl, zit. n. Paul 1994: 25
125Unter den Spitzenkräften fanden sich vorrangig Stuben-, Block- und Lagerälteste sowie Kapos (vgl. Paul 1994: 28).
126Eine Reichsmark aus dem Jahr 1943 hat übertragen auf das Jahr 2019 eine Kaufkraft von etwa 3,8 Euro; zwei Reichsmark wären heute also etwa 7,6 Euro (vgl. OQ1: Deutsche Bundesbank, Tabelle der Kaufkraftäquivalente, Stand 2019).
127Dienstvorschrift gezeichnet Pohl, zit. n. Paul 1994: 25
128vgl. Sommer 2009: 78. Der Preis von drei Reichsmark für eine Packung Zigaretten würde heute etwa elf Euro entsprechen, während der Bordellbesuch für den Häftling mit nur etwa acht Euro zu Buche schlug. Eine Reichsmark aus dem Jahr 1943 hat übertragen auf das Jahr 2019 eine Kaufkraft von etwa 3,8 Euro (vgl. OQ1).
129Bereits am 2. Juli 1943