Das Therapiehunde-Team. Inge Röger-Lakenbrink
110 Teams Behindertenheime
• 40 Teams heilpädagogische Schulen
• 60 Teams private Patienten
• 40 Teams Spitäler
• 30 Teams Krankenheime
• 40 Teams Psychiatrie-Einrichtungen
• 20 Teams REHA-Kliniken
• 40 Teams diverse Fachpraxen
• 30 Teams Kindergärten
• 60 Teams Schulen
• 30 Teams Kinderpflegeheime, Blindenschulen, Spielgruppen u.a. diverse soziale Einrichtungen
Demgegenüber existiert momentan eine Warteliste von rund 100 Schweizer Institutionen und 20 Privatpersonen, welche auf ein einsatzbereites THT des VTHS warten – die Warteliste ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen, obwohl deutlich mehr Teams im Einsatz sind.
An dieser Stelle soll einmal besonders betont werden, dass alle Einsätze des VTHS auf ehrenamtlicher Basis umgesetzt werden – dies ist ein klares und wichtiges Vereinsziel! Unabhängig vom Einkommen und der sozialen Situation der Betroffenen will der Verein – und explizit die aktiven Vereinsmitglieder – dass ein Therapiehundeteam in allen notwendigen Fällen ohne Kostenaufwand tätig werden kann.
Im Gegensatz dazu haben sich in der letzten Zeit einige Privatpersonen diese Bedarfslücke zunutze gemacht und bieten gegen teilweise hohe und ungerechtfertigte Gebühren ihre Dienste als sogenannte »ausgebildete Therapiehundeführer« an, deren »Ausbildung« einzig und allein auf einem einmaligen Wochenendkurs beruht.
Hier gilt es streng zu differenzieren, denn es kann nicht oft genug wiederholt werden:
Um auf die Einsätze und die Arbeit mit einem Therapiehund kompetent und qualifiziert vorbereitet zu sein, bedarf es einer fundierten Aus- und Weiterbildung durch Menschen mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich – die Hunde dürfen zudem nicht instrumentalisiert werden!
Nur dann öffnen sich auch die Türen der Institutionen in Deutschland etwas weiter. Hierzulande fehlen einerseits nach wie vor genügend qualifizierte Ausbildungsplätze, andererseits existieren leider allzu reichlich noch immer Unkenntnis und Vorbehalte seitens der verantwortlichen Träger.
In Kindergärten, Kinderhorten und Kinderheimen haben ausgebildete Therapiehunde als Co-Pädagogen unter fachlicher Anleitung wesentlichen Einfluss auf eine positive Atmosphäre untereinander.
In einem Pflegeheim oder einer Reha-Klinik werden mehrfach Behinderte, gemeinsam mit dem Pflegepersonal, von Therapiehunde-Teams therapeutisch unterstützt.
* vgl. Der große Brockhaus, 18. Aufl., Band 22, S.21
* Geschützte Definition nach Dr. G. Gatterer, Psychologe am Geriatriezentrum Wienerwald und langjähriges Vorstandsmitglied von TAT in Wien.
3. Voraussetzungen für einen »Therapiehunde-Team« -Einsatz
Die wichtigste Voraussetzung für die Ausbildung und den späteren Einsatz des Therapiehundes ist die Bindung zu »seinem Menschen«. Eine vertrauensvolle Beziehung untereinander ist die grundlegende Basis für die weitere Entwicklung. Jeder Hund ist ein Individuum und jeder Mensch ebenfalls – jedes Team daher eine individuelle Einheit. Jeder von beiden hat spezielle Stärken und Schwächen – das perfekte Therapiehunde-Team kann es infolge dessen gar nicht geben. Werden aber die spezifischen Wesensmerkmale und Verhaltensweisen von Hund und Halter individuell gefördert und sind beide in der Lage, sich einen geeigneten Einsatzbereich auszusuchen, dann sind Bedingungen geschaffen, die alle Betroffenen voraussichtlich zufrieden stellen und nicht überfordern werden.
Einige wesentliche Merkmale und Verhaltensweisen sollten Hund und Halter allerdings mitbringen:
Ein angehender Therapiehund sollte grundsätzlich ein freundliches Wesen gegenüber fremden und anderen Menschen haben – er sollte die Gegenwart von Menschen suchen.
Den Hund betreffend:
Zu betonen ist immer wieder: Es existiert keine spezielle Rasse, die sich per se dazu eignet, als Therapiehund eingesetzt zu werden! Jeder Rassehund und jeder Mischling sind einsetzbar, wenn folgende Merkmale erfüllt werden:
• Menschenbezogen und führwillig
• Freundliches Wesen gegenüber anderen Menschen, anderen Hunden und anderen Tieren
• Die Gegenwart des Menschen gesucht wird
• Berührungen und Streicheln gewünscht wird
• Soziale Kompetenz unter Artgenossen
• Hohe Toleranz- und Reizschwelle
• Aggressionsarm
• Nicht übermäßig schreckhaft
• Weder scheu, ängstlich noch extrem unsicher
• Kontrollierbarer Jagdtrieb
• Wenig Schutzverhalten zeigen
• Kein zu hohes Aktivitätsbedürfnis
• Kein notorischer Kläffer
• Nicht sabbern
• Gepflegt und sauber
• Gesund und geimpft (regelmäßige Kontrolle des Tierarztes ist Bedingung)
• Nicht zu jung – bei der Prüfung mindestens 18 Monate, besser zwei Jahre alt
• Nicht zu alt – höchstens sieben Jahre (Prüfung)
• Größe je nach Einsatzbereich – große und kleine Hunde sind gleichermaßen gefragt
• Aussehen ist eigentlich gleichgültig – flauschiges Fell ist als Streichelfaktor begehrt
Der Hund sollte einen guten Grundgehorsam mitbringen, eine hundegerechte Sozialisierung und ein altersgerechtes, differenziertes Milieutraining erfahren haben.
Ein einsatzfähiger Therapiehund muss aber nicht zwangsläufig schon als geprägter Welpe seine Bestimmung erfahren – es gibt in der aktuellen praktischen Arbeit durchaus geeignete Hunde jeden Alters, die aus einem Tierheim oder aus Tierschutzprojekten im Ausland stammen!
Den Besitzer betreffend:
Es darf erwartet werden, dass die Besitzer ihren Hund bestens kennen und kontrollieren können. Sein Verhalten in unterschiedlichen Situationen des Alltags sollte ihnen vertraut sein und die Kommunikation untereinander die Stimmungslage des Hundes beeinflussen können.
Die Anforderungen an die Besitzer sind ebenso hoch wie an die Hunde – mit Recht! Alle Ausbilder tragen eine enorme Verantwortung, genauso wie die angehenden Therapiehundeführer – keiner möchte einen folgenschweren Zwischenfall in seinem späteren Einsatzbereich erleben.
Ein guter Grundgehorsam ist eine Voraussetzung, um eine Eignungsprüfung mit dem zukünftigen Therapiehund erfolgreich zu absolvieren.
Einige grundlegende Aspekte