Auf eigenen Füßen. Susanne Ahrndt
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen | |
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig | |
In der Regel erfolgt die Gründung durch mehrere Gesellschafter (Mehr-Personen-GmbH). | |
Gründung einer GmbH ist für jeden gesetzlich zulässigen Zweck erlaubt. | |
Eintragung ins Handelsregister ist vorgeschrieben. | |
25.000 Euro sind als Mindeststammkapital der GmbH erforderlich, das durch Bareinlagen oder Sacheinlagen oder durch die Kombination davon geleistet werden kann. Vor der Anmeldung zum Handelsregister müssen Sacheinlagen voll erbracht werden, von den Bareinlagen müssen mindestens ein Viertel einbezahlt sein. Insgesamt muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also mindestens 12.500 Euro, vor Eintragung ins Handelsregister erbracht sein. (Stammkapital ist die Summe der von den einzelnen Gesellschaftern eingebrachten Kapitaleinlagen). | |
Die Kapitaleinlagen (= Stammeinlagen) der Gesellschafter können unterschiedlich hoch sein. Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro lauten. Die für die Geschäftsanteile erbrachten Einlagen können Bar- und Sacheinlagen sein. | |
Gesellschafter haften nicht mit dem Privatvermögen. |
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen | |
Wichtige Merkmale der Rechtsform: Für mich wichtig | |
Haftung für Schulden der Gesellschaft ist auf die Höhe des gesamten Gesellschaftsvermögens beschränkt bzw. Gesellschafter haften in der Höhe ihrer Einlage. | |
Achtung – bei Aufnahme von Krediten fordern jedoch Banken wegen der Haftungsbeschränkung der GmbH in der Regel von den Gesellschaftern die Haftung mit dem Privatvermögen zur Absicherung der Kreditvergabe. | |
Geschäftsführung erfolgt durch einen oder mehrere Gesellschafter oder durch angestellte, gesellschaftsfremde Geschäftsführer. | |
Bezüge der Gesellschafter, die als Geschäftsführer tätig sind, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und verringern somit den Gewinn. | |
Der Gewinn einer GmbH unterliegt der Gewerbesteuer (der für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gewährte Freibetrag von 24.500 Euro gilt nicht) und der Körperschaftssteuer. Außerdem muss der Solidaritätszuschlag entrichtet werden. Gewinnausschüttungen an die Anteilseigner unterliegen der Kapitalertragssteuer. | |
Vorgeschrieben ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag oder ein Musterprotokoll bei einfachen Gründungen, das aber ebenfalls von einem Notar beurkundet werden muss. |
Checkliste: Eine Podologie-/Fußpflegepraxis als GmbH gründen | |
Fortsetzung Für mich wichtig | |
Gründungskosten (für Notar, Registergericht, Bekanntmachung in Tageszeitungen und Bundesanzeiger und – falls in Anspruch genommen – für Beratung durch einen Anwalt) sind höher und Gründungsformalitäten umfangreicher als bei Einzelunternehmen oder GbR. | |
Umfangreiche Buchführungspflichten, Verpflichtung zur Erstellung einer Jahresbilanz | |
Bei der Firmenbezeichnung muss immer GmbH als Rechtsform angegeben werden. | |
Die GmbH als Ein-Mann-Gesellschaft gründen: Die Vorteile sind hohe Entscheidungsbefugnis (Gesellschafter = Geschäftsführer) kombiniert mit der Haftung für betriebliche Verbindlichkeiten in der Höhe des Stammkapitals. Lediglich zur Absicherung von Krediten werden von der Bank private Sicherheiten gefordert. | |
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt): flexibles Stammkapital, volle Einzahlung des Stammkapitals bei Gründung erforderlich (nur Bargründung möglich, Sacheinlagen sind ausgeschlossen), Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll (beide notariell beurkundet), niedrige Gründungskosten |
7 Der Kauf einer bestehenden Praxis
Wer sich als Fußpfleger/Podologe selbstständig machen will, muss nicht immer eine Fußpflegepraxis komplett neu gründen. Als Alternative bietet sich die Übernahme einer bestehenden Praxis an. Auch wenn die Praxis und alles, was dazugehört – von der Einrichtung und den Räumlichkeiten bis hin zu Kunden/Patienten und Lieferanten –, bereits vorhanden ist, darf eine Praxisübernahme nicht als Existenzgründung light angesehen werden. Bevor Sie sich entscheiden, als Nachfolger eine bestehende Podologie- oder Fußpflegepraxis zu übernehmen, müssen Sie eine Vielzahl von Informationen einholen und Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Denn die Übernahme eines Unternehmens ist keineswegs leichter als eine Neugründung und auch wie diese mit Risiken verbunden.
Der Generationswechsel, vor dem viele mittlere und kleine Unternehmen in Deutschland derzeit und auch in den nächsten Jahren stehen, könnte möglicherweise eine Chance für Sie sein, eine geeignete Praxis zu finden. Das Familienunternehmen in die Hände eines Familienangehörigen zu geben ist allerdings nach wie vor die bevorzugte Nachfolgelösung. Laut der Studie Daten und Fakten. Unternehmensnachfolgen in Deutschland 2018 bis 2022 des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn geben 53 % der Eigentümer das Familienunternehmen an die eigenen Kinder oder andere Familienmitglieder, etwa 18 % übertragen das Unternehmen an Mitarbeiter und 29 % der Familienunternehmen werden an einen Interessenten von außerhalb verkauft. 93,6 % der rund 3,6 Mio. Unternehmen in Deutschland sind Familienunternehmen. Nach aktuellen Schätzungen des Bonner Instituts stehen in den Jahren 2018 bis 2022 etwa 150.000 Familienunternehmen in Deutschland mit rund 2,4 Mio. Beschäftigten zur Nachfolge an, weil der Eigentümer sich aufgrund persönlicher Gründe, wie z.B. Alter oder Krankheit, aus dem Unternehmen zurückzieht. Allerdings kursieren auch andere Zahlen zum Nachfolgegeschehen hierzulande, da eine amtliche Statistik fehlt.
Werden z. B. in der oben angeführten IfM-Studie die Übergaben von Unternehmen, die bis 2022 tatsächlich stattfinden, geschätzt, stehen etwa in den Analysen der KfW-Bank die geplanten Nachfolgen von kleinen und mittleren Unternehmen (aller Wirtschaftszweige bis zu einem Umsatz von 500 Millionen Euro pro Jahr) der nächsten Jahre im Fokus. So streben bspw. nach der KfW-Research-Analyse Nachfolge-Monitoring Mittelstand: Planungen stabil auf hohem Niveau bis Ende des Jahres 2020 rund 227.000 Inhaber im Mittelstand die Fortführung des Unternehmens durch einen Nachfolger an. Über ein Drittel davon hat bereits einen konkreten Nachfolger gefunden und die Übergabe-Verhandlungen abgeschlossen. Die Analyse bescheinigt dem Mittelstand ein erhöhtes Bewusstsein, sich dem Thema Nachfolge rechtzeitig zu stellen, warnt aber auch davor, dass der Rückzug der geburtenstarken Jahrgänge, der sogenannten Babyboomer aus dem Erwerbsleben auch „in den Chefsesseln im Mittelstand“ eine Lücke hinterlassen werden.
Steigende Sensibilität bei Senior-Unternehmern für Fragen der Unternehmensnachfolge beobachten auch die Industrie- und Handelskammern (IHKs). Laut dem DIHK-Report zur Unternehmensnachfolge 2018 haben zuletzt so viele Alt-Inhaber wie noch nie zuvor Rat bei den IHKs gesucht. Fast jeder zweite der Ratsuchenden hatte noch keinen Nachfolger im Blickfeld. Andererseits wird in dem Bericht auch darauf hingewiesen, dass 70 % der an einer Übernahme Interessierten bei der IHK-Beratung angeben, noch kein geeignetes Unternehmen gefunden zu haben, was ebenfalls als Rekord gilt.