Erfolgreiches Verpflegungsmanagement. Nora Brehme
setzen uns ein für das Leben in der einen Welt.
Das heißt für uns:
•Wir tun alles in unseren Möglichkeiten stehende, diese Welt zu bewahren und den Frieden zu erhalten.
•Wir sind mit all den anderen solidarisch, die dieses Anliegen unterstützen und verfolgen.
•Wir unterstützen Projekte, die dort helfen, wo Not herrscht.
In Verantwortung
zu diesem Leitbild verstehen sich die Rechte und Pflichten eines jeden Mitarbeiters – Damit Leben gelingt.
Das folgende Leitbild eines diakonischen Altenpflegeheims, wurde auf Grundlage des Trägerleitbilds der Diakonie Riesa-Großenhain entwickelt.
Unser Leitbild
Das SeniorenHaus „Albert Schweitzer“ ist eine Einrichtung der Diakonie Riesa-Großenhain gemeinnützige GmbH. Die Mitarbeiter des SeniorenHauses sind dem diakonischen Auftrag verpflichtet, gemäß den Worten von Jesus Christus: „Ein Beispiel habe ich euch gegeben, dass ihr tut, wie ich euch getan habe“ (Joh. 13, 15 aus „Die Fußwaschung“)
In unserer Einrichtung haben wir das Ziel, älteren Menschen ein neues eigenes Zuhause zu schaffen, in dem sie fürsorglich betreut werden und sich wohl fühlen können. Wir sind bestrebt, dass Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der BewohnerInnen wiedererlangt, erhalten und gefördert werden.
Entsprechend der christlichen Werte achten und bewahren wir die Würde und Einzigartigkeit des Menschen, besonders in der Zeit des Altwerdens, Krankseins oder Sterbens. Wir bieten Seelsorge und ermöglichen Begleitung durch Angehörige und Betreuer.
Neue Erkenntnisse und Leistungen der modernen Medizin bejahen wir, sofern diese dem Menschen dienen. Die uns anvertrauten Menschen pflegen wir fachgerecht, in dem wir uns dafür einsetzen, die Ursachen ihrer Pflegebedürftigkeit zu erkennen und diese nach Möglichkeit zu mindern.
Ein Anliegen ist es uns, den Anspruch auf qualitativ gute Arbeit, verbunden mit menschlicher Zuwendung, mit dem auf wirtschaftliche Betriebsführung zu vereinbaren. Dabei berücksichtigen wir die uns gegebenen und gebotenen Möglichkeiten.
Nach konstruktiver Zusammenarbeit streben wir mit Medizinern und Therapeuten, mit Kirchgemeinden, Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Einrichtungen sowie Angehörigen und Betreuern.
Wir vertreten unsere Einrichtung in der Öffentlichkeit als Partner unserer BewohnerInnen.
Dienstgemeinschaft ist die Form unserer gemeinsamen Arbeit, in der jeder Mitverantwortung trägt und im Rahmen unseres Auftrages Eigeninitiative entwickelt. In der Arbeit miteinander sind wir offen und respektieren einander. Wir fördern und erhalten die Gesundheit aller Mitarbeiter. Durch Aus-, Fort- und Weiterbildung sichern wir unsere Fachlichkeit.
IN VERANTWORTUNG zu diesem Leitbild verstehen sich die Rechte und Pflichten eines jeden Mitarbeiters –
DAMIT LEBEN GELINGT .
März 2013
Nur die Existenz eines Leitbilds allein genügt nicht, um die Qualität der angebotenen Leistungen zu steigern und damit die Stellung der Einrichtung am Markt zu verbessern. Das Leitbild muss vielmehr bestimmte Anforderungen erfüllen, um zu sichtbaren Erfolgen zu führen. Es ist wenig sinnvoll, ein Leitbild zu entwickeln, welches der Realität fern ist, weil irreale Wunschvorstellungen und Schönfärberei die Leitbilderstellung stark beeinflusst haben. Das Leitbild muss so formuliert werden, dass die Einrichtung in ihrer Weiterentwicklung nicht eingeengt wird und nicht an Flexibilität verliert.
Häufig erstellt ein Betrieb nicht ausschließlich Verpflegungsdienstleistungen. Zum Beispiel werden an einer Hochschule hauptsächlich Bildungsleistungen erbracht, die Mensa ist jedoch ein Teil der Hochschule, auch wenn der Träger das Studentenwerk ist. Die Mensa sollte sich im Leitbild der Hochschule wiederfinden. Die Küche in einer stationären Pflegeeinrichtung ist neben Pflege ein wichtiger Bereich des Hauses und sollte sich aus diesem Grund auch mit dem Leitbild identifizieren.
Diese zwei Beispiele zeigen, dass es häufig kein Leitbild ausschließlich für den Verpflegungsbereich gibt. Erstellt ein Betrieb jedoch ausschließlich Verpflegungsdienstleistungen, zum Beispiel eine bundesweite Cateringfirma, so wird selbstverständlich ein Leitbild entwickelt, das sich ausschließlich auf die Verpflegung bezieht. Wird beispielsweise ein Betriebsrestaurant durch eine Cateringfirma betrieben, so sollten sich die Leitbilder der Cateringfirma (Bewirtschafter) und des Betriebs, für die die Cateringfirma Leistungen erbringt (Betreiber), nicht widersprechen.
Insbesondere für reine Verpflegungsbetriebe, die ein eigenes verpflegungsspezifisches Leitbild erstellen, aber auch für Küchen, die Teil einer Einrichtung oder eines Betriebs sind (zum Beispiel Altenheimküche, Betriebsrestaurant, Mensa, Schulküche usw.), sind im Folgenden einige Fragen aufgeführt, die bei der Erstellung eines Leitbildes unbedingt diskutiert werden sollten:
•Wer sind wir?
•Wo kommen wir her? – Was sind unsere Wurzeln?
•Was können wir?
•Wo liegt unsere Kompetenz?
•Was haben wir geleistet und was leisten wir heute?
•Welche Leistungen bieten wir an?
•Was sind unsere ideellen Ziele?
•Mit welchen Mitteln wollen wir diese Ziele erreichen?
•Worauf beruht unser Erfolg?
•Was unterscheidet uns von unseren Wettbewerbern?
•Welche Eigenschaften sollten wir beibehalten?
•Welche Eigenschaften sollten wir verändern?
•Welche Eigenschaften sollten wir neu entwickeln?
•Welche Kernaussagen sind in unseren Informationsmaterialen getroffen? Wie präsentiert sich unsere Einrichtung nach außen? (Büse 1995, S.23)
2.2Ziele
Beim Formulieren von Zielen sind folgende Dimensionen zu beachten:
•Welche Personen/Personengruppen beeinflussen das Ziel (vgl. Kapitel 2.2.1 Anspruchsgruppen)?
•Auf welche Teilleistung/Teilleistungen bezieht sich das Ziel (vgl. Kapitel 2.2.2 Teilleistungen)?
•Auf welchen Aspekt bezieht sich das Ziel (vgl. Kapitel 2.2.3 Teilanforderungen)?
2.2.1Anspruchsgruppen
Nach Rho und Bottler (2002) sind für die Formulierung von Qualitätsanforderungen folgende Anspruchsgruppen zu unterscheiden. Da sind zunächst die Kundinnen und Kunden im engeren Sinn. Das sind jene Personen oder Organisationen, die ein Produkt empfangen, also die Speisen essen. Als Kundinnen und Kunden im weiteren Sinn können solche Personen oder Organisationen verstanden werden, die zwar keine Produkte empfangen, aber dennoch ein Interesse daran haben, von welcher Beschaffenheit die erstellten Produkte sind oder welchen Erfolg der Betrieb erwirtschaftet. Diese beiden Gruppen zusammen bezeichnet man als Anspruchsgruppen, Interessenträger oder Stakeholder.
Der Begriff Stakeholder (deutsch: Interessenvertreter) kommt aus der betriebswirtschaftlichen Literatur, wo sich in den letzten 20 Jahren ein Wandel vom sogenannten Shareholder-Value (Shareholder heißt: Aktionär) zum Stakeholder-Value vollzogen hat. Beides sind Methoden, mit denen der Wert eines Unternehmens gemessen wird. Mit dem Shareholder-Value wird ausschließlich der Wert aus der Sicht der Kapitalgeber (also vor allem der Aktionäre) betrachtet. Man hat inzwischen erkannt, dass diese rein kapitalorientierte Betrachtung zu einseitig ist. Das Stakeholder-Konzept geht davon aus, dass der Wert des Unternehmens