Kinder sicher im Internet. Geyrhofer Alexander

Kinder sicher im Internet - Geyrhofer Alexander


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ermöglichen, auch als Tatwerkzeug missbraucht werden, steht auf einem anderen Blatt Papier. Dazu kommen wir noch ausführlich (siehe Cyberbullying).

      Bleiben wir noch beim Smartphone an sich. Bei seiner bloßen Existenz. Dass unsere Sprösse eines Tages eines besitzen und benutzen, ist kaum zu verhindern. Irgendwann bricht bei so gut wie jedem Elternteil die Mauer des Widerstands ein. Ich selbst, als Vater von vier Kindern, weiß nur allzu gut, welche Probleme im Umgang mit dem Handy auftauchen können. Auch ich musste lernen.

      Es ist notwendig, strikte Regeln für den Umgang mit dem Smartphone festzulegen. Vor dem erstmaligen Gebrauch. Darum mein Tipp an Eltern, als Diplomsozial- und Gewaltpädagoge, aber auch einfach nur als Vater:

      Zögern Sie die Erlaubnis für das Handy hinaus, solange es nur irgendwie geht.

      Aus der Praxis

      Bei Mateo, meinem jüngsten Sohn, gelang es meiner Frau und mir, den Besitz eines Handys bis in die Neue Mittelschule hinein zu verschleppen. In Zeiten wie diesen fast schon ein kleines Wunder. Mitte des ersten Schuljahres kam Mateo eines Tages nachhause, sagte: »Papa, es sind noch genau zwei Schüler in unserer Klasse, die kein Smartphone besitzen. Du willst hoffentlich nicht, dass ich der Letzte bin.«

      Damit hatte er mich geknackt. Ich ließ mich erweichen. Wir marschierten los und kauften sein erstes Handy. Je länger ich über seine Worte nachdachte, desto mehr wurde mir bewusst, unter welch sozialem Druck er gestanden haben musste. In seinem Alter, mit zehn, noch kein Smartphone sein eigen zu nennen und somit auch nicht über WhatsApp kommunizieren zu können, bedeutet:

      Du bist nicht dabei.

      Das war er bis dahin tatsächlich nicht. Mangels Handy war er eben in keiner der vielen WhatsApp-Gruppen seiner Klassenkameraden dabei. Und natürlich auch nicht in jener der Jugendfeuerwehr. Er stand nicht nur im Eck, nein, er war obendrein von vielerlei Information ausgeschlossen.

      Das Phänomen FOMO

      Die Angst junger, sich in der Entwicklung befindlicher Menschen, etwas zu verpassen, wie auch die Sorge, andere könnten beliebter und aktiver sein als man selbst, ist allgegenwärtig. Der Psychologe Andrew K. Przybylski von der englischen University of Essex gab diesem Phänomen einen Namen:

      FOMO. Die Abkürzung steht für fear of missing out.

      Przybylskis Untersuchungen ergaben, dass vor allem junge Männer diesbezüglich sehr anfällig sind. Bei ihnen ist die Befürchtung, nicht an wichtige Informationen zu gelangen und die tollsten Erlebnisse zu versäumen, besonders stark ausgeprägt. Je jünger, desto schlimmer das Gefühl, nicht dazuzugehören.

      Worum es dabei geht?

      Unter anderem auch um Autonomie. Je intensiver das Phänomen FOMO auftritt, desto mehr haben Jugendliche das Bedürfnis, sich auf Facebook einzuloggen. Insbesondere noch knapp vor dem Zubettgehen. Und unmittelbar nach dem Aufstehen. Weil sie wissen »müssen«, was gerade so abgeht.

      Am FOMO-Phänomen Leidende nutzen deshalb das Smartphone nicht zwangsläufig länger als andere. Dafür ecken sie viel öfter in der analogen, nicht-virtuellen Kommunikationswelt an, weil sie für das Smartphone bedeutend mehr Aufmerksamkeit aufbringen als für ihr Gegenüber, mit dem sie sich gerade unterhalten.

      Aus der Praxis

      Wieder von meinem Sohn Mateo. Beim Kauf seines ersten Handys haben wir diverse Regeln vereinbart. Bei Bruch einer dieser Regeln stand folgende Konsequenz im Raum: Entzug des Gerätes auf bestimmte Zeit.

      Das in der Praxis auch umzusetzen, ist – Sie können es sich bestimmt lebhaft vorstellen – alles andere als einfach. Härtester Elternalltag. Doch so schwer es sein mag, so wichtig ist es. Als Eltern dürfen wir nicht müde werden, die Einhaltung solcher Vereinbarungen einzufordern und auch gegebenenfalls zu handeln.

      Folgende drei Regeln haben Mateo und ich vereinbart:

      1. Bis zur Beendigung seines 13. Lebensjahres darf ich den Handyinhalt bei Bedarf kontrollieren. Meinem Sohn genügte das Wissen allein, dass ich könnte, wenn es denn sein müsste. Bestimmt schreit der eine oder andere Pädagoge genau hier auf. Dennoch bin ich, in Abwandlung der drei klassischen Steigerungsstufen, die wir aus der Sprache kennen, überzeugt: Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. Kommunikation ist am besten.

      Das bedeutet: Will ich mein Kind so weit bringen, Werte und Normen zu respektieren, die mir wichtig sind, muss ich sie ihm auch entsprechend mitteilen. Kommunikation eben. Dass ich als Erziehungsberechtigter neben der moralischen auch noch eine juristische Verantwortung (Haftung mit Privatvermögen et cetera) habe, versteht sich wohl von selbst.

      Wichtig auch: Ab 14 Jahren sind Jugendliche bekanntlich strafmündig. Für Mateo hat das bedeutet: Du darfst ab diesem Zeitpunkt eigenständig den PIN deines Handys ändern. Damit übertrage ich dir die alleinige Verantwortung für dein Handeln.

      2. Ab 19 Uhr liegt das Handy in der Küche auf dem Handyparkplatz. Mit der logischen Konsequenz: Nachts darf das Telefon nicht im Schlafraum sein (aus Prinzip, ganz abgesehen davon, dass etwaige Klingeltöne den wichtigen Schlaf meines Kindes stören würden).

      3. Bei Missbrauch des Handys als Tatwerkzeug ist es auf längere Zeit weg. Tatwerkzeug bedeutet zum Beispiel: Teilnahme an Cybermobbing und Ähnlichem.

Tipp Wenn das Gerät kurzzeitig nicht verfügbar ist oder womöglich die WLAN-Verbindung aus »heiterem Himmel« gerade nicht funktioniert, kann das als Stütze in Sachen Erziehung manchmal echte Wunder bewirken.

      DAS SMARTPHONE IN DER SCHULE

      Wird es angesichts der ewigen Streitsucht in der heimischen Politik jemals so etwas wie Einigkeit geben? Und zwar dann, wenn es um unsere Kinder geht? Zum Beispiel um bundesweite Regelungen in Sachen Smartphone und Schule?

      Die Antwort steht in den Sternen. Sehr irdisch hingegen sind die Probleme, die das Thema Handy und Unterricht Tag für Tag aufwerfen. Was gar nicht geht, ist das: wegschweigen.

      Teil meines Arbeitsalltages ist es auch, von Schulen kontaktiert zu werden. Dies geschieht besonders häufig dann, wenn es zu Missbrauch mit Mobiltelefonen gekommen und guter Rat teuer ist. Nicht, dass ich mich dazu aufschwingen möchte, generell darüber zu urteilen, wie gut oder schlecht Mobiltelefone sind. Das ist weder meine Berufung noch meine Aufgabe. Worin ich allerdings, als Polizist und auch Vater, sehr wohl meine Aufgabe sehe, ist, der Problematik ein Gesicht zu geben. Und bestmöglich zu informieren.

      Vor ziemlich genau 20 Jahren wurde das Problem von Mobiltelefonen in Schulen virulent. So kam es auch in meinem Heimatbundesland Oberösterreich zu einem sogenannten Handyerlass2. Heute weht ein gänzlich anderer Wind. Weil die Schulen selbst längst mit einer Vielzahl elektronischer Geräte im Unterricht arbeiten. Ein generelles Handyverbot kann also nicht die Lösung sein. Außerdem widerspräche es geltendem Recht. Werfen wir dazu einen Blick in den Paragraphendschungel.

      Handyverbot – Was sagt das Gesetz?

      Gemäß § 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 24. Juni 1974 betreffend die Schulordnung, BGBl. Nr. 373/1974 idgF., dürfen Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, von Schülerinnen und Schülern nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Lehrer auf Verlangen zu übergeben. Abgenommene Gegenstände sind nach Beendigung des Unterrichtes beziehungsweise der Schulveranstaltung oder der schulbezogenen Veranstaltung dem Schüler zurückzugeben, sofern es sich nicht um sicherheitsgefährdende


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