Lehren und Lernen auf der Sekundarstufe II (E-Book). Группа авторов
75–86.
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Müller, C., Lübcke, M., & Alder, M. (2017). Wissenschaftliche Begleitforschung FLEX, Report Assessment-Stufe 2015–2017. Winterthur: Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften. Online: https://digitalcollection.zhaw.ch/handle/11475/2183 [30.8.2018].
Müller, C., Stahl, M., Lübcke, M., & Alder, M. (2016). Flexibilisierung von Studiengängen: Lernen im Zwischenraum von formellen und informellen Kontexten. Zeitschrift für Hochschulentwicklung, 11(4), 93–107.
Samarawickrema, R. G. (2005). Determinants of student readiness for flexible learning: Some preliminary findings. Distance education, 26(1), 49–66.
Seufert, S. (2018). Flexibilisierung der Berufsbildung im Kontext fortschreitender Digitalisierung. Bern: SBFI. Online: www.sbfi.admin.ch/dam/sbfi/de/dokumente/2018/06/2030f.exibilisierung.pdf.download.pdf/Bericht_SR_BB2030_Flexibilisierung.pdf [30.8.2018].
Sweller, J. (1994). Cognitive load theory, learning difficulty, and instructional design. Learning and Instruction, 4(4), 295–312.
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Entwicklungen und Zukunft des Gymnasiums
Lucien Criblez
Die gymnasiale Matur als allgemeiner Hochschulzulassungsausweis – bildungshistorische Reminiszenzen
«Ein neues kantonales Rahmenkonzept stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler an den Zürcher Gymnasien die notwendigen Kompetenzen erwerben, die es für ein Studium braucht. Der Bildungsrat des Kantons Zürich hat das Rahmenkonzept ‹Basale fachliche Kompetenzen für allgemeine Studierfähigkeit› verabschiedet. Es verpflichtet die Zürcher Gymnasien dazu, grundlegende Kompetenzen in Mathematik und Erstsprache gezielt zu fördern. Damit kommt der Kanton Zürich den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) aus dem Jahr 2016 nach und sichert den prüfungsfreien Zugang zu den universitären Hochschulen langfristig.»38
Die Medienmitteilung der Zürcher Bildungsdirektion weist auf ein Projekt der EDK hin, das 2016 mit entsprechenden Empfehlungen (EDK, 2016) abgeschlossen wurde. Mit unterschiedlichen Maßnahmen soll gesichert werden, dass das eidgenössisch anerkannte Maturitätszeugnis der Gymnasien auch in Zukunft als allgemeiner Hochschulzulassungsausweis39 erhalten bleibt. Dass solche Maßnahmen notwendig sind, hängt einerseits mit der stark angestiegenen Maturitätsquote, andererseits mit wiederkehrenden Klagen über die mangelnde Leistungsfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden durch die Abnehmerinstitutionen, allen voran durch die ETH Zürich, zusammen. Dass die Leistungen vieler Maturandinnen und Maturanden in einzelnen Gymnasialfächern, die für viele Studiengänge als wichtige Vorbildung gelten, nur teilweise den Erwartungen genügen, hat der zweite Teil der Evaluation zur Maturitätsreform 1995 (EVAMAR II; vgl. Eberle et al., 2008) deutlich gezeigt, insbesondere weil hohe gymnasiale Maturitätsquoten einzelner Kantone mit geringeren Schulleistungen korrelierten.
Die gymnasiale Maturitätsquote liegt in der Schweiz bei rund 20 Prozent eines Schülerjahrganges und ist seit einigen Jahren relativ konstant. Allerdings erlangten in der Schweiz in der Mitte des 20. Jahrhunderts nur 2 bis 3 Prozent eines Schülerjahrgangs eine Matur im herkömmlichen Sinn der Hochschulreife. Die meisten waren männlich, stammten aus bildungsbürgerlichen Milieus, absolvierten ein neuhumanistisches, seltener ein mathematisch-naturwissenschaftliches Programm; noch seltener erwarben sie sich eine kantonal anerkannte Hochschulzulassungsberechtigung über eine Handels- oder eine Lehramtsmatur. Meist setzten sie ihre Ausbildung nach der Matur direkt an der Universität fort (vgl. Criblez, 2003).
Die Situation hat sich inzwischen also grundlegend verändert: Seit 1993 erlangen mehr junge Frauen als junge Männer einen gymnasialen Maturitätsausweis, und die Maturitätsquote nähert sich allmählich der 40-Prozent-Grenze, wenn man alle drei Maturitätstypen zusammenzählt, also auch die Berufs- und die Fachmatur.40 Wesentlich zur Veränderung beigetragen haben denn auch die beiden neuen Maturitätstypen, die je mit einer – unterschiedlichen – Hochschulzulassungsberechtigung verknüpft sind. Die in der Mitte der 1990er Jahre eingeführte Berufsmatur ist quantitativ ein Erfolgsmodell, und nach politischem Willen soll die Absolvierendenquote weiter zunehmen.41 Die 2003 geschaffene Fachmatur (vgl. EDK 2003) zeigt ein deutliches Wachstum, wenn auch auf tiefem Niveau. Allerdings bestehen bei allen drei Maturitätstypen große kantonale und zum Teil geschlechterspezifische Differenzen.
Wenn über die Maturität als Hochschulzulassungsausweis debattiert wird, müssen heute also immer alle Maturitätstypen einbezogen werden – was gerade in öffentlichen Diskussion oft nicht der Fall ist; da wird häufig nur die gymnasiale Maturitätsquote berücksichtigt. Wenn man diese Debatten verstehen will, gilt es, sich kurz mit der Geschichte der Maturität auseinanderzusetzen. Dazu wird im folgenden Text erstens auf die Situation vor 1880, zweitens auf die Schaffung der Maturitätsanerkennung hingewiesen, drittens werden die Entwicklungen im 20. Jahrhundert nachgezeichnet, und abschließend werden einige Entwicklungen seit Mitte der 1990er Jahre skizziert, die erst das eingangs erwähnte EDK-Projekt als notwendig erscheinen ließen.
1Zur Situation vor 1880
Vorformen heutiger Gymnasien existierten bereits in der frühen Neuzeit. Grundsätzlich waren zunächst drei Modelle für die Vorbereitung auf ein Universitätsstudium bekannt: durch wie auch immer gearteten Privatunterricht, durch eine Vorbildungsinstitution im Sinne von Vorformen heutiger Gymnasien und durch entsprechende Institutionen an den Universitäten selbst: Die Ausbildung in den sogenannten septem artes liberales war an vielen Universitäten dem Studium an den Berufsfakultäten (Theologie, Jurisprudenz, Medizin) zunächst vorgelagert. Erst die neuhumanistische Bildungskonzeption trennte Gymnasium und Universität und erhob die septem artes liberales zur eigenständigen (Philosophischen) Fakultät (vgl. Criblez, im Druck).
Die Zulassung zum Studium an den kantonalen Universitäten war vor 1880 durch den ausgeprägten Bildungsföderalismus geprägt: Die Kantone waren sowohl für die Gymnasien als auch für die Universitäten zuständig. Die Regelung der Schnittstelle zwischen Gymnasien und Universität war damit bei den drei ältesten Universitäten (Basel, Gründungsjahr 1460, Zürich, 1833, und Bern, 1834) eine staatshoheitlich-kantonale Aufgabe,