Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern. Andreas Minkoff

Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern - Andreas Minkoff


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der Möglichkeit der eigenen Willensbildung.[30] Hielt ein anderes Unternehmen die Mehrheit des stimmberechtigten Kapitals, wurde diese Möglichkeit regelmäßig verneint und die Organschaft angenommen.[31] Weitere Merkmale für das Vorliegen einer abhängigen Konzerngesellschaft konnten in der Verlustübernahme durch die herrschende Gesellschaft, die Identität der entscheidenden Verantwortungsträger der Unternehmen oder aber in einer Absichtserklärung der gemeinsamen Förderung der Obergesellschaft zu sehen sein.[32]

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      Anmerkungen

       [1]

      Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 56.

       [2]

      Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 59.

       [3]

      Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 261.

       [4]

      Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 263.

       [5]

      Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 265.

       [6]

      Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 278.

       [7]

      Dettling Entstehungsgeschichte, S. 51.

       [8]

      Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 264.

       [9]

      Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 280.

       [10]

      Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 280.

       [11]

      Dettling Entstehungsgeschichte, S. 52.

       [12]

      Dettling Entstehungsgeschichte, S. 52.

       [13]

      Vgl. hierzu Dettling Entstehungsgeschichte, S. 51 f.

       [14]

      Die nachstehende Einteilung folgt Dettling Entstehungsgeschichte, S. 49.

       [15]


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