Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern. Andreas Minkoff

Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern - Andreas Minkoff


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über mögliche dogmatische Legitimationsmöglichkeiten einer konzernweiten Anwendung, wobei die Schilderung des Meinungsstandes in der wissenschaftlichen Diskussion nicht ohne den Blick auf das – insbesondere europäische – Wettbewerbsrecht erfolgt, in dessen Rahmen bereits eine längere Rechtsprechungshistorie auf vergleichbare Fragestellungen blickt. In kritischer Auseinandersetzung mit den in der wissenschaftlichen Diskussion vorgebrachten Argumenten versucht sich die Untersuchung sodann an einer Lösung der Streitfrage, wobei die eigene Stellungnahme hier vor allem an der augenscheinlich viel zu selten bzw. verkürzt herangezogenen Maxime des Regelungszweckes des § 130 OWiG ausgerichtet sein soll, und damit oftmals rechtspolitisch geprägte Argumente in den Hintergrund – jedoch nicht ins Abseits – rücken lässt. Einbezogen werden schließlich auch die mit § 130 OWiG eng verknüpften Regelungen der §§ 9, 30 OWiG, die ihrerseits Diskussionsansätze für die Einbeziehung von Konzernsachverhalten bieten.

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      Aufgrund der heute gängigen multinationalen Ausrichtung von Unternehmen wird sich die Untersuchung darüber hinaus um Klärung der Behandlung grenzüberschreitender Sachverhalte bemühen (Teil 5 Rn. 382 ff.). Dabei beginnt das Kapitel mit einer überblickartigen Einleitung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen internationaler Konzerne sowie den Grundlagen zur räumlichen Geltung des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Sodann wird die Anwendbarkeit des § 130 OWiG in zwei Richtungen geprüft werden. Zunächst erfolgt die Beurteilung der ordnungsrechtlichen Aufsichtspflichten inländischer Muttergesellschaften gegenüber ausländischen Tochtergesellschaften, ehe die entgegengesetzte Richtung der Aufsichtspflichten einer ausländischen Muttergesellschaft gegenüber inländischen Tochtergesellschaften und die insofern bestehenden Möglichkeiten der Sanktionierung nach deutschem Ordnungswidrigkeitenrecht erörtert werden. Das Kapitel soll abgerundet werden mit einem Blick auf die Rechtsfolgenseite, nicht unerwähnt bleiben soll insbesondere die Problematik der Doppelbestrafung.

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      Die Untersuchung schließt in ihrem Fazit mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Thesen zur Beantwortung der Ausgangsfragen sowie einer Schlussbetrachtung (Teil 6 Rn. 481 ff.).

      Teil 1 Einführung › D. Terminologie

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      Eine zweite sprachliche Klarstellung hat mit Blick auf die Begriffsverwendung im Rahmen der am Konzern beteiligten Gesellschaften zu erfolgen. Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, werden mit den Begriffen Obergesellschaft, Muttergesellschaft oder auch Mutterunternehmen unterschiedliche Bezeichnungen verwendet, die jedoch synonym verstanden werden sollen. Gleiches gilt für die Begriffe Untergesellschaft, Tochtergesellschaft oder Tochterunternehmen. Wo mehrstufige Konzernverbindungen Erwähnung finden, wird überdies auch der Begriff der Enkelgesellschaft genutzt.

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      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. hierzu auch Bayer in: MK-AktG, § 15 AktG Rn. 6; Vetter in: Schmidt/Lutter, § 15 AktG Rn. 8; Habersack in: Emmerich/Habersack, Konzernrecht, § 1 Rn. 2; Theisen Der Konzern, S. 27; Koch in: Hüffer, § 15 AktG Rn. 2; Maier-Reimer in: Henssler/Strohn, § 15 AktG Rn. 1; Raiser/Veil Recht der Kapitalgesellschaften, § 50 Rn. 2.

       [2]

      Ähnlich Schünemann Unternehmenskriminalität, S. 7 f. So zeigt sich die enge Verknüpfung schon durch das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip, das auch im Ordnungswidrigkeitenrecht Geltung entfaltet, vgl. nur Rogall in: KK-OWiG, § 3 OWiG Rn. 1; Klesczewski Ordnungswidrigkeitenrecht, Rn. 70.

       [3]

      Siehe hierzu auch Rotsch in: Rotsch, Criminal Compliance, § 1 Rn. 11. Zur dogmatischen Abgrenzung von Ordnungswidrigkeiten- und Kernstrafrecht vgl. nur Gürtler in: Göhler, vor § 1 OWiG Rn. 4 ff.

      Inhaltsverzeichnis

       A. Einführung in das Konzernrecht

       B. Erscheinungsformen des verbundenen Unternehmens

       C. Auswirkungen auf den unternehmerischen Pflichten- und Haftungsumfang

       D. Zusammenfassung

      Teil 2 Gesellschaftsrechtliche Grundlagen › A. Einführung in das Konzernrecht


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