Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern. Andreas Minkoff

Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern - Andreas Minkoff


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      Verordnung des Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie vom 19.9.1931, RGBl. I S. 493 ff.

       [40]

      Habersack in: Emmerich/Habersack, Konzernrecht, § 1 Rn. 11.

       [41]

      Vgl. hierzu Dettling Entstehungsgeschichte, S. 70 f.

       [42]

      § 262a Abs. 1 HGB-1931: „Der Jahresabschluß der Gesellschaft ist unter Einbeziehung der zugrunde liegenden Buchführung und des Geschäftsberichts durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Bilanzprüfer) zu prüfen, bevor der Jahresabschluß der Generalversammlung zur Beschlußfassung vorgelegt wird.“ Vgl. auch Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 291.

       [43]

      § 260 Abs. 1 HGB-1931. Vgl. hierzu auch Dettling Entstehungsgeschichte, S. 71.

       [44]

      Dettling Entstehungsgeschichte, S. 72. Haussmann Konzentration, S. 288 f. führte hierzu aus: „Unter diesen Umständen, in denen sich in der Tat eine objektiv kritische Einstellung gegenüber den Konzentrationserscheinungen nicht durchsetzen konnte, ist es nicht verwunderlich, daß sich in der Entwicklung, die nach 1933 einsetzte, bereits ein Netz von kartellmäßigen Organisationen und konzernmäßigen Verdickungen in Deutschland vorfand, welches der denkbar geeignete Nährboden für die nunmehr beginnende totalitäre Wirtschaftslenkung darstellte.“

       [45]

      So Dettling Entstehungsgeschichte, S. 73.

       [46]

      Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktiengesetz) vom 30.1.1937, RGBl. I S. 107 ff.

       [47]

      Dettling Entstehungsgeschichte, S. 73.

       [48]

      Vgl. Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 291, wonach die Stärkung des Vorstandes aber auch Ergebnis US-amerikanischer Einflüsse gewesen sein könnte.

       [49]

      Dettling Entstehungsgeschichte, S. 77 f.

       [50]

      Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 292.

       [51]

      Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 399.

       [52]

      Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen vom 27.7.1957, BGBl. I 1957, S. 1081 ff.; vgl. hierzu auch Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 405.

       [53]

      Gleichwohl fanden auch hier vereinzelt angeordnete Entflechtungen statt, vgl. dazu Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 399; Habersack in: Emmerich/Habersack, Konzernrecht, § 1 Rn. 6.

       [54]

      Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 292.

       [55]

      Dettling Entstehungsgeschichte, S. 361.

       [56]

      So Schmoeckel Rechtsgeschichte, Rn. 293.

       [57]

      Erst in der jüngsten Vergangenheit sind erstmalig auch autonome Entflechtungstendenzen spürbar, vgl. insofern die Untersuchungsergebnisse von Wiesenack/Klein in: Eisele/Koch/Theile, S. 38.

      Teil 2 Gesellschaftsrechtliche GrundlagenA. Einführung in das Konzernrecht › II. Bedeutung und Gefahren der Konzernierung

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