Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy


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finanziellen Gewinns im Vordergrund stand. Mangels entgegenstehender persönlicher Werte und Einstellungen wären die Strukturen die einzige Hürde, die deviantem Verhalten entgegengestanden hätten; in diesem Fall boten sie eine Tatgelegenheit. Das oben genannte Primat der schnellen Privatisierung ging mit großen, unkontrollierten Handlungsspielräumen einher. Neben der schnellen Vollziehung des Verkaufs der Unternehmen an Investoren wurden zwar auch Ziele wie Arbeitsplatzerhalt oder die Fortführung des Unternehmens sowie der Verkauf zum realen Unternehmenswert formuliert, jedoch wurde dem Ziel der schnellen Abwicklung eine Präferenz vor den anderen Zielen eingeräumt. Die Akteure folgerten hieraus, dass keine Kontrollen durch die Treuhandanstalt erfolgen würden, solange das „Hauptziel“ erreicht wurde. Im Fall der Privatisierung in Halle[10] konnte beispielsweise der Privatisierungsdirektor, der die Preise für die zu privatisierenden Unternehmen festlegte und die Verträge überprüfte, eine „Provision“ für die Verkaufsabwicklung verlangen. In der Folge etablierte sich ein gut funktionierendes Netz von, zum persönlichen Vorteil handelnden, Privatisierern, die Ausschreibungsbetrug in Verbindung mit Bestechung begingen.

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      Als entscheidende Rahmenbedingung der Privatisierung der 8000 Unternehmen wird schließlich der große zeitliche Druck herausgestellt, denn es galt für die Treuhandanstalt die Unternehmen innerhalb von vier Jahren abzuwickeln; nach Ablauf dieser Zeit übernahm die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben die Aufgaben der Treuhandanstalt. Makroökonomische Rahmenbedingungen spielten zwar auch eine Rolle, da die geplante Privatisierung mit einem enormen Strukturwandel der neuen Bundesländer einhergehen musste und das ökonomische Kalkül der potenziellen Investoren im Hinblick auf die Produktions-, Entwicklungs- und Forschungskapazitäten der neuen Bundesländer einer Vollziehung dieses gewünschten Strukturwandels widersprechen musste. Jedoch wird betont, dass die besondere Umbruchssituation der DDR nicht mehr als eine Gelegenheit für Wirtschaftskriminalität war.

      Anmerkungen

       [1]

      Boers/Nelles/Theile


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