Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy


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Hellfelddaten sind weiter auch deshalb kritisch zu betrachten, weil die Erfassung der Daten von der zugrunde gelegten Definition und – als Kontrolldelikte – von der Schwerpunktsetzung durch die Strafverfolgungsbehörden abhängt. Dadurch fallen Delikte aus der Betrachtung heraus, wie beispielsweise die in der PKS von den Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder von den Steuerbehörden erfassten Fälle.[8] Zudem – und dies ist für die späteren begriffstheoretischen Überlegungen entscheidend – ist die vollständig vernachlässigte Auseinandersetzung mit der definitorischen Grundlage zu bemängeln. Die Anknüpfung an die Kompetenzregelung des § 74c GVG kann dies nicht ersetzen.

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      Gleichwohl: die Studien stellen im Wesentlichen übereinstimmend einige Charakteristika der Wirtschaftskriminalität heraus, die im folgenden anhand der Theoriebildungen in der Kriminologie näher beleuchtet werden können.

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