Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy


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– besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert.

       [47]

      BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 218.

       [48]

      Vgl. Poerting in: Wirtschaftskriminalität, S. 9 (13 ff.).

       [49]

      Anhand welcher Kriterien, zum Beispiel, soll festgestellt werden, ob Delikte „über eine Schädigung des Einzelnen hinaus das Wirtschaftsleben beeinträchtigen oder die Allgemeinheit schädigen“ können? Ab wann handelt es sich um einen Betrug, der „besondere kaufmännische Kenntnisse erfordert“? Die subjektiven Wertungen, die in der Zuordnungsarbeit der Ermittelnden mit einfließen, führen also zwangsläufig zu verzerrten Ergebnissen, die wiederum die einzige empirische Basis eines an sich diffusen Kriminalitätsfeldes darstellen.

      Teil 1 Interdisziplinäre Grundlagen der UnternehmenskriminalitätC › II. Begriffsbildung Wirtschaftskriminalität

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      Anmerkungen

       [1]

      Kaiser Kriminologie, S. 856.

       [2]

      Einen Überblick über die Fülle der Definitionsansätze gibt Liebl Kriminologisches Bulletin 1982, 21.

       [3]

      Vgl. Rn. 41 ff.

       [4]

      Sutherland in: Kriminalsoziologie S. 187.

       [5]

      Darauf weisen Bock Kriminologie, S. 384 und Dannecker in: Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, S. 10 (Rn. 3) hin.

       [6]

      So z. B. Maurach/Schröder/Maiwald Strafrecht BT 1, § 48; H. SchultzAllgemeine Aspekte der Wirtschaftskriminalität, Zürich 1970/1971, S. 12 ff., 23.

       [7]

      So der Vorschlag von Poerting in: Wirtschaftskriminalität, S. 9 (12).

       [8]

      So Berckhauer in: Fälle zum Wahlfach Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, S. 136 (136 ff.).

      99

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