Handbuch Medizinrecht. Thomas Vollmöller
des Vertragsarztrechts
Hartmannsgruber
D. Rechtsgrundlagen des Vertragsarztrechts
Literatur zu den Rechtsgrundlagen des Vertragsarztrechts:
Axer Normenkontrolle und Normenerlassklage in der Sozialgerichtsbarkeit, NZS 1997, 10 ff.; Boerner Normenverträge im Gesundheitswesen, 2003; Borchert Normsetzungskompetenzen im Sozialrecht, NZS 2004, 287; Butzer Verfassungsrechtliche Anmerkungen zum GKV-Modernisierungsgesetz 2004 (GMG), MedR 2004, 177; Clemens Verfassungsrechtliche Anforderungen an untergesetzliche Rechtsnormen, MedR 1996, 432; Eichenhofer Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung und Gemeinschaftsrecht, NZS 2001, 1; Engelmann Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, NZS 2000, 1 und 76; ders. Rechtsschutz gegen Methodenentscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 135 Abs. 1 Satz 1 SGB V, SGb 2006, 132; Fahlbusch Das gesetzgeberische Phänomen der Normsetzung durch oder mit Vertrag, 2004; Hällßig Normsetzung durch Richtlinien im Vertragsarztrecht, 2001; Hase Verfassungsrechtliche Bewertung der Normsetzung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, MedR 2005, 391; Hauck Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) – ein unbequemes Kind unserer Verfassung?, NZS 2010, 600; Heberlein Die Richtlinien des G-BA als Behandlungsstandard, GuP 2019, 49; Heinze Die rechtlichen Rahmenbedingungen der ärztlichen Heilbehandlung, MedR 1996, 252; Hufen Inhalt und Einschränkbarkeit vertragsärztlicher Grundrechte, MedR 1996, 394; Huster/Penner Legitimationsprobleme des IQWiG bei der Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln, VSSR 2008, 221; Joussen Die Legitimation zur Normsetzung in der Exekutiven, besonders im Vertragsarztrecht, durch Normverträge, SGb 2004, 334; Kazemi Anforderungen an Vertragspartner für Direktverträge nach § 73c SGB V – „closed shop“ oder „open end fund“, MedR 2010, 6; Kingreen Verfassungsrechtliche Grenzen der Rechtsetzungsbefugnis des Gemeinsamen Bundesausschuss im Gesundheitsrecht, NJW 2006, 877; ders. Legitimation und Partizipation im Gesundheitswesen, NZS 2007, 113; ders. Gerichtliche Kontrolle von Kriterien und Verfahren im Gesundheitsrecht, MedR 2007, 457; Kingreen/Temizel Zur Neuordnung der vertragsärztlichen Versorgungsstrukturen durch die hausarztzentrierte Versorgung (§ 73b SGB V), ZMGR 2009, 134; Muckel Die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung auf dem Prüfstand des Demokratieprinzips, NZS 2002, 118; Neumann Ursprung und Ausstrahlung der Konflikte im untergesetzlichen Vertragsarztrecht, MedR 1996, 389; ders. Verantwortung, Sachkunde, Betroffenheit, Interesse: Zur demokratischen Legitimation der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss, NZS, 2010, 593; Orlowski Neue Versorgungsstrukturen in der hausärztlichen Versorgung, ZMGR 2009, 124; Reuter/Weinrich Der Gestaltungsspielraum des Bewertungsausschusses, MedR 2013, 584; Schimmelpfeng-Schütte Die Zeit ist reif für mehr Demokratie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – Konzept für eine kollektive Entscheidungsbeteiligung der Versicherten im Gemeinsamen Bundesausschuss, MedR 2006, 21; dies. Demokratische und rechtsstaatliche Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung?, MedR 2006, 519; dies. Die Entscheidungsbefugnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses, NZS 2006, 567; Schirmer Verfassungsrechtliche Probleme der untergesetzlichen Normsetzung im Kassenarztrecht, MedR 1996, 1; ders. Veränderte Versorgungsstrukturen in der hausärztlichen Versorgung aus Sicht der kassenärztlichen Vereinigungen, ZMGR 2009, 143; Schlottmann/Haag Grenzen der Verbindlichkeit der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, NZS 2008, 524; ders. Geltung und Auswirkung des Gesetzesvorbehalts im Vertragsarztrecht, MedR 1996, 418; Schnapp Das sozialrechtliche Schiedsverfahren im Aufwind, GesR 2014, 193; ders. Der Einfluss der Schiedsämter auf die kassenärztliche Vergütung – aktuelle Probleme, NZS 2007, 561; Scholz Ärztliche Qualifikationen aus berufsrechtlicher Sicht, ZMGR 2011, 3; Schrinner Normsetzung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss aus Sicht der Krankenkassen, MedR 2005, 397; Sickor Normenhierarchie im Arztrecht, 2005; Simmler Ablehnung des Schiedsamtsvorsitzenden im Schiedsverfahren nach dem SGB wegen Besorgnis der Befangenheit, GesR 2007, 249; Sodan Normsetzungsverträge im Sozialversicherungsrecht, NZS 1998, 305; Steinhilper Der Vertragsarzt – überreguliert oder noch geschützt? Der Vertragsarzt in seinen rechtlichen Bindungen, GesR 2009, 337; Stolz/Kraus Ausschreibungspflicht von Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung nach § 73b Abs. 4 S. 1 SGB V, MedR 2010, 86; Vießmann Die demokratische Legitimation des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Entscheidungen nach § 135 I 1 SGB V, 2009; Weiß Der Vertragsarzt zwischen Freiheit und Bindung, NZS 2005, 67; Wiegand Die Beleihung des Verbands der privaten Krankenversicherung mit Normsetzungskompetenzen durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz, GesR 2008, 237; Wigge/Harney Selektivverträge zwischen Ärzten und Krankenkassen nach dem GKV-WSG, MedR 2008, 139; Wimmer Grenzen der Regelungsbefugnis in der vertragsarztrechtlichen Selbstverwaltung, NZS 1999, 113; ders. Die sozialgerichtliche Kontrolldichte des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes, NZS 2001, 287; Wolf Wiederzulassungsfragen strukturierter Behandlungsprogramme, MedR 2010, 163; Ziermann Inhaltsbestimmung und Abgrenzung der Normsetzungskompetenzen des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Bewertungsausschüsse im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, 2007.
8. Kapitel Vertragsarztrecht › D. Rechtsgrundlagen des Vertragsarztrechts › I. Rechtssetzungsinstrumentarium
I. Rechtssetzungsinstrumentarium
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Das Regelungsgefüge im Vertragsarztrecht ist sehr komplex, weshalb ohne Zweifel von einem besonders schwierigen Rechtsgebiet gesprochen werden kann.[1]
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Das Vertragsarztrecht ist historisch geprägt durch die Selbstverwaltung der Ärzte und der Krankenkassen, denen der Gesetzgeber unter anderem auch wegen der Schwierigkeit der zu regelnden Problemstellungen mehr oder weniger große Regelungskompetenzen überlassen hat. Daher hat sich im SGB V an vielen Stellen eine Rahmengesetzgebung ausgebildet, die von der Selbstverwaltung in Richtlinien (z.B. § 92 SGB V) und in Verträgen (z.B. § 83 SGB V) konkretisiert werden muss.[2] Wichtiges materielles Recht ist in den Satzungen der KV und der Krankenkassen, in den Richtlinien des G-BA und in Verträgen der beteiligten Körperschaften niedergelegt. Einflüsse des Europarechts nehmen auch in diesem ansonsten der nationalen Gesetzgebungszuständigkeit unterworfenen Bereich zu.
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Formulierungstechnische Schwierigkeiten bei der Regelung medizinischer Sachverhalte und die ständige Notwendigkeit, einen Ausgleich der teilweise unvereinbaren Interessen der Beteiligten im Gesundheitswesen zu finden, sind Ursachen für unklare Regelungsinhalte, unzureichende Dogmatik und fehlende Kompatibilität mancher Regelungen, vor allem mit Vorschriften aus anderen Rechtskreisen.[3] Daher müssen regelmäßig die Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht bemüht werden. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der Landessozialgerichte ist daher zur Lösung vieler Rechtsfragen unverzichtbar.
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Das Vertragsarztrecht erlaubt zahlreiche und weit reichende Eingriffe in die Berufsausübung der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die am System der gesetzlichen Krankenversicherung teilhaben. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber die wesentlichen Regelungsvorgaben selbst zu treffen und muss bei grundrechtsrelevanten Eingriffen Umfang und Grenzen selbst vorgeben.[4]
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Jede untergesetzliche Eingriffsbefugnis bedarf daher einer ausreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Prüfungsmaßstab sind in der Regel Art. 12, 3 Abs. 1, 2, Abs. 1 und 2 und 14 Abs. 1 GG.
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Praxistipp
Da im Vertragsarztrecht alle relevanten Vorschriften ständig geändert werden, ist es unverzichtbar, zunächst den maßgeblichen Anwendungszeitraum und die dazugehörige Vorschriftenfassung und ggf. das Überleitungsrecht der Norm, auf die