Kirchliches Arbeitsrecht in Europa. Florian Scholz

Kirchliches Arbeitsrecht in Europa - Florian Scholz


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durch den Human Rights Act 1998 nur auf der normenhierarchischen Position des Gesetzesrechts.86 Auch in Deutschland kommt der EMRK entsprechend ihrer Umsetzung nach Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG in formaler Hinsicht nur der Rang eines Bundesgesetzes zu.87 Dementsprechend ist die Menschenrechtskonvention innerhalb der deutschen Rechtsordnung kein unmittelbarer verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab.88 Das Grundgesetz genießt gegenüber der EMRK normenhierarchisch den höheren Status und unterwirft sich nicht gegenüber nichtdeutschen Hoheitsakten.89

      a) Relevante Grundrechtspositionen kirchlicher Arbeitnehmer

      aa) Der Schutz des Privat- und Familienlebens, Art. 8 EMRK

      bb) Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, Art. 9 EMRK

      b) Die durch Art. 9 EMRK vermittelte Rechtsposition der Kirchen


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