Konkurrenzen im öffentlichen Dienst. Helmut Schnellenbach

Konkurrenzen im öffentlichen Dienst - Helmut Schnellenbach


Скачать книгу
– wenn dem Beamten auf Lebenszeit ein (weiteres) Amt mit leitender Funktion zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen wird (vgl. § 6 Abs. 3 Nr. 2, § 24 BBG, § 4 Abs. 3 lit. b BeamtStG) oder – wenn ein Arbeitnehmer (Tarifbeschäftigter), z.B. ein angestellter Lehrer, bei seinem Dienstgeber[3] zum Beamten auf Probe ernannt wird.[4]

      4

      Anmerkungen

       [1]

      BVerwG Buchholz 232.5 § 55 BeamtVG Nr. 1 (LS 1).

       [2]

      Siehe nunmehr auch § 11a BBG, der im Bund das Ableisten eines fachspezifischen Vorbereitungsdienstes (nach Ernennung zum Beamten auf Widerruf) unter Fortdauer eines bestehenden Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit (Abs. 1) und – nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes – die Ernennung zum Beamten auf Probe zulässt, „wenn die bisherige Dienstbehörde im Einvernehmen mit der neuen Dienstbehörde die Fortdauer des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit neben dem Beamtenverhältnis (auf Widerruf und demjenigen) auf Probe anordnet (Abs. 2). Vgl. bereits 2. Kap. Rn. 1.

       [3]

      Zur Terminologie siehe 1. Kap. Rn. 4.

       [4]

      Siehe dazu NRW OVG v. 7.12.2017 – 6 A 777/17 – juris Rn. 4.

       [5]

      BVerwG Buchholz 232.5 § 55 BeamtVG Nr. 1 (juris Rn. 35); vgl. auch NRW OVG DÖD 1984, 45.

      4. Kapitel Umwandlungen von Beamtenverhältnissen und Wettbewerb › B. Grundfälle

      5

      Folgende Grundfälle von Umwandlungen eines Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art sind unter dem Aspekt dabei möglicherweise auftretender Konkurrenzen zu betrachten:

erstens die Umwandlung eines Widerrufsbeamtenverhältnisses in ein Beamtenverhältnis auf Probe sowie

      Anmerkungen

       [1]

      HVGH v. 18.12.2012 – 1 B 1148/12 – juris Rn. 5 verwendet (unter Hinweis auf von Roetteken/(Rothländer Hessisches Bedienstetenrecht Rn. 3 zu § 19a HBG) die anschauliche formelhafte Wendung, dass es sich hier um eine „zeitlich gestreckte Beförderung mit vorausgehender obligatorischer Bewährung“ handle.

      4. Kapitel Umwandlungen von Beamtenverhältnissen und WettbewerbB. Grundfälle › I. Umwandlung eines Widerrufs- in ein Probebeamtenverhältnis nach Bestehen der Laufbahnprüfung

      6

      Umwandlungssituationen sind hier gegeben,

wenn einem Beamten auf Widerruf im Bundesdienst das Zeugnis über das Bestehen der Laufbahnprüfung durch den Dienstherrn erst am Tage der Ernennung zum Beamten auf Probe ausgehändigt wird (1),
wenn das Widerrufsbeamtenverhältnis nach dem einschlägigen Landesrecht nicht schon qua gesetzlicher Automatik mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung ausläuft (2) oder
wenn es, abweichend von § 37 Abs. 2 Satz 2 BBG, etwa erst zum Ende des Monats der Ablegung der Prüfung kraft Gesetzes zum Abschluss kommt (3).

      7

      8

      9

      

      Sofern aufgrund der Bedarfsplanung des Dienstherrn einzelne Stellen oder – zu bestimmten Zeitpunkten – Stellenkontingente zu besetzen sind, gebietet das Bestenausleseprinzip, dass die Auswahl sowohl zwischen den Umwandlungsbewerbern als auch im Verhältnis zu konkurrierenden Einstellungsbewerbern, soweit möglich, unter Eignungsgesichtspunkten getroffen wird. Das Befähigungsprofil der Bewerber kann insofern – mittelbar – als Differenzierungsaspekt ins Spiel kommen, als der Dienstherr die Noten der Laufbahnprüfungen – bei Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes – als (womöglich ausschlaggebendes) Kriterium heranziehen kann.

      10


Скачать книгу