Bankrott und strafrechtliche Organhaftung. Jörg Habetha
II.Aktuelle Rechtsprechung – objektiv-funktionale Betrachtung
Teil 9 Tätigkeit der Bankverantwortlichen nach ersten Anzeichen der Krise – Anforderungen an den Vorsatz
A.Vorsatz bei Zahlungsunfähigkeit
I.Kenntnis durch Liquiditätsstatus und Finanzplan
II.Kenntnis einschlägiger Beweisanzeichen
B.Vorsatz bei drohender Zahlungsunfähigkeit
I.Kenntnis aufgrund einer Finanzvorschau
II.Kenntnis kriminalistischer Beweisanzeichen
Teil 10 Tätigkeit der Bankmitarbeiter in der Krise des Kunden – Teilnahme am Bankrott oder berufsneutrale Handlung
A.Strafbarkeit wegen Anstiftung zum Bankrott
I.Voraussetzungen der Anstiftung
II.Strafrechtliches Risiko der Bankverantwortlichen
1.Anstiftung zu bestandsbezogenen Bankrotthandlungen
2.Anstiftung zu informationsbezogenen Bankrotthandlungen
B.Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Bankrott
I.Voraussetzungen der Beihilfestrafbarkeit
3.Tatförderung außerhalb berufstypischer Handlungen
b)Bestärkung des Tatentschlusses
II.Einschränkungen bei berufstypischem Verhalten
1.Beihilfestrafbarkeit durch berufstypisches Verhalten – Lösungsansätze im Schrifttum
b)Solidarisierung mit dem Haupttäter
c)Rückgriff auf die Lehre vom Regressverbot
e)Restriktion durch Rechtsmissbrauch
2.Restriktionen der Beihilfestrafbarkeit in der Rechtsprechung
3.Keine generelle Neutralität oder Sozialadäquanz berufstypischen Verhaltens
a)Faktische Eignung zur Gefahrerhöhung – fehlende Neutralität berufsbezogenen Verhaltens
b)Keine generelle Sozialadäquanz insbesondere bei Sonderwissen
4.Stellungnahme – Berufstypisches Verhalten als erlaubte Gefahrerhöhung