Unternehmenskauf bei der GmbH. Stephan Ulrich

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Bewertung der Zielgesellschaft von besonderer Bedeutung sind.

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      Zum anderen ist im Rahmen der kartellrechtlichen Due Diligence zu prüfen, ob das Zielunternehmen an Kartellrechtsverstößen beteiligt sein könnte, die typischerweise nicht in Verträgen geregelt sind, welche im Rahmen einer Due Diligence offengelegt werden. Klassische Preis- oder Gebietsabsprachen werden von Wettbewerbern häufig mündlich getroffen. Ob ein gesteigertes kartellrechtliches Risiko bei einem Zielunternehmen besteht, lässt sich regelmäßig nur durch Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern der Zielgesellschaft über die allgemeinen Markt- und Wettbewerbsverhältnisse (Anzahl der Wettbewerber, Häufigkeit der Kontakte mit Wettbewerben usw.) ermitteln.

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      Die kartellrechtliche Due Diligence soll den Käufer zunächst in die Lage versetzen, wirtschaftlich bedeutsame Vertragsbeziehungen des Zielunternehmens zutreffend bewerten und etwaige Kartellrisiken im Rahmen des Kaufvertrages mit dem Verkäufer berücksichtigen zu können. Darüber hinaus ist es auch Aufgabe des Käufers, geeignete Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sich eine etwaige Bußgeldhaftung wegen eines Kartellverstoßes des Zielunternehmens auf den Käufer selbst erstreckt.

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      Anmerkungen

       [1]

      Bis zum Inkrafttreten des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) im Rahmen des Vertrags von Lissabon war das Kartellverbot in Art. 81 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) geregelt.

       [2]

      Das Missbrauchsverbot des deutschen Kartellrechts erfasst nicht nur marktbeherrschende Unternehmen, sondern auch sog. marktstarke Unternehmen, s. § 20 Abs. 2 GWB.

       [3]

      S. im Einzelnen 11. Kap. Rn. 2 ff.

       [4]

      S. im Einzelnen 11. Kap. Rn. 116 f.

       [5]

      S. zuletzt EuGH 4.6.2009, Rs. C-8/08 – T-Mobile Netherlands.

       [6]

      Dazu Besen/Gronemeyer CCZ 2009, 67.

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      Anmerkungen

       [1]

      Berens/Brauner/Strauch S. 467 f.

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      Beim Unternehmenskauf ist eine Prüfung der öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen unverzichtbar. Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften können mit hohen Bußgeldern belegt werden. Je nach Verstoß können Behörden auch eine – im Worst Case dauerhafte – Stilllegung einzelner Betriebe oder Anlagen verfügen.

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      Für das Zielunternehmen und dessen Betriebsstätten sind insbesondere die baurechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die bestehende und eine zukünftige Nutzung relevant. Dazu sollte die bauplanungsrechtliche Situation der Betriebsstätten und deren angrenzende Umgebung durch Prüfung der Darstellungen des Flächennutzungsplans und – sofern vorhanden – der Festsetzungen des Bebauungsplans festgestellt werden. Trotz der Bereitstellung


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