Fälle zum Medizin- und Gesundheitsrecht, eBook. Silvia Deuring

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III. Keine Exkulpation IV. Ergebnis C. Gesamtergebnis zu Frage 2 Lösung Abwandlung A. Ansprüche des C gegen P auf Zahlung aus § 630a Abs. 1 BGB I. Wirksame Wahlleistungsvereinbarung zwischen P und K gem. § 17 KHEntgG 1. Wirksamkeit der Wahlleistungsvereinbarung a) Berechnung anderer als allgemeine Krankenhausleistungen b) Erbringung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten c) Unterrichtung des Patienten über Inhalte und Entgelte der Wahlleistungen d) Hinweis auf Wahlarztkette e) Schriftform, § 17 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 KHEntgG 2. Wirksamkeit der Vertreterklausel II. Wirksamer Arztzusatzvertrag zwischen P und C gem. § 630a BGB III. Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung 1. Vertreterklausel innerhalb der Wahlleistungsvereinbarung a) Eröffnung des Anwendungsbereichs der §§ 305 ff. BGB b) Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen c) Einbeziehungskontrolle aa) Einbeziehung im Einzelfall bb) Keine überraschende Klausel, § 305c Abs. 1 BGB d) Inhaltskontrolle aa) Eröffnung der Inhaltskontrolle bb) Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, § 309 BGB cc) Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit, § 308 BGB (1) Generelle Unzulässigkeit einer Vertretung im wahlärztlichen Bereich (2) Unzumutbarkeit der durch die konkrete Vertreterklausel bewirkten Änderung der versprochenen Leistung (3) Zwischenergebnis dd)
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