Theorien der Sozialen Arbeit. Christian Spatscheck
Mensch ist, wie Aristoteles schon formuliert hat, ein soziales Wesen und hat eine naturhafte Anlage zur Gemeinschaft (vgl. Thomas von Aquino 1985c, XCIX–CII). Vereinzelt wäre der Mensch dem Leben gar nicht gewachsen, da er nicht über die das Leben sichernden Instinkte verfügt wie ein Tier. Er muss sich mit seiner Vernunft helfen; das geschieht am besten in der Gemeinschaft aller Menschen, in der alle zur größtmöglichen Vollendung des Ganzen beitragen.
Das „Gemeinwohl“ geht deshalb für Thomas in jeder Weise dem Wohl des Individuums voraus und hat als Regel die göttliche Gerechtigkeit (vgl. a. a. O., CII–CVI). Der Einzelne hat sich der vorgegebenen Gemeinschaftsordnung in jedem Fall unterzuordnen. Dem gemeinsamen Ziel entspricht die gemeinsame (für alle gültige) Ordnung. Thomas akzeptiert die hierarchische Gesellschaftsordnung (Ständeordnung, Monarchie) seiner Zeit voll und ganz als Ausdruck göttlicher Ordnung. Persönlich neigt er dazu, diese statische menschliche Gesellschaft vor allem im Bild der mittelalterlichen Stadt als einer rational durchformten Ordnung verwirklicht zu sehen.
Aufgabe des Staates ist es nach Thomas, seine Bürger zu einem glücklichen und tugendhaften Leben zu führen. Der Staat hat nicht nur natürliche, sondern auch übernatürliche Aufgaben. So soll das religiöse Leben vom Staat gefördert werden, damit die Menschen ihr höchstes Ziel, nämlich die Glückseligkeit bei Gott, erreichen.
Aus diesen und weiteren anthropologischen und theologischen Grundannahmen leitet Thomas Theoreme für die „Soziale Arbeit“ ab: Die mittelalterliche Ständeordnung spiegelt für ihn die göttliche Ordnung wider. Sie ist zugleich eine Werteordnung und eine soziale Ordnung, ein Über- und Untereinander der Menschen in den Ständen, in die sie hineingeboren worden sind (vgl. Scherpner 1974, 23–42). Die obersten Stände sind in einer auf Gott bezogenen Ordnung für Thomas selbstverständlich die geistlichen Stände. Ihnen folgen die Stände der weltlichen Herrschaft. Sodann kommen die „bürgerlichen“ Stände. Und weit darunter die Armen. Die Armen sind für Thomas Menschen, die – weil sie nichts besitzen – mit den eigenen Händen für ihren Lebensunterhalt sorgen müssen. Unter der Schicht der Armen befindet sich noch die Schicht der Bedürftigen; das sind die Menschen, die nichts besitzen (Witwen, Waisen, „Krüppel“, Kranke, Alte usw.), dazu auch noch arbeitsunfähig sind und deshalb von Almosen (milden Gaben) leben müssen. Ganz außerhalb der Ordnung stehen die Ehrlosen; das sind Menschen, die gegen wichtige Gesetze der Gemeinschaft verstoßen haben (z. B. öffentliche Sünder wie Diebe, Ehebrecher, Mörder usw.); sie sind geächtet und heimatlos. Diese ökonomische, soziale und politische Ungleichheit der Menschen ist nach Thomas natürlich und ursprünglich von Gott so gewollt.
(2) Gottes- und Nächstenliebe: Zwei göttliche Gebote, die nach Thomas als Einheit zu betrachten sind, sind in seinem Denken für jeden Menschen von allerhöchster Bedeutung; weil sie sich auf Gott als den Endzweck des Lebens beziehen, hat sich ihnen auch der menschliche Verstand zu unterwerfen:
a)Das Gebot der Gottesliebe: Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben aus deinem ganzen Herzen, aus deiner ganzen Seele und aus deiner ganzen Stärke.
b)Das Gebot der Nächstenliebe: Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.
Beim Christen ist die Liebe zu Gott das Licht jeglichen Erkennens und – hinter allen Gründen, wie sie die inneren und äußeren Umstände dem Menschen vorlegen – die Regel für das gesamte Handeln. Nach Thomas schulden wir jedem Nächsten die Liebe, weil dieser uns Nächster ist sowohl nach dem natürlichen Ebenbild Gottes als auch nach der Fassenskraft für die Herrlichkeit (vgl. Thomas von Aquino 1985c, 200 ff.).
(3) Armut: Die Hinordnung des Menschen im Diesseits auf das Jenseits und die grundsätzliche Erwartung, dass das eigentliche Leben erst nach dem Tod beginnt, prägen die Auffassung von Thomas über die Arbeit und die Verpflichtung zur Arbeit. Vorrang im Leben der Gläubigen haben die Verehrung Gottes und das Bemühen um das Heil der Seele. Alles andere ist nachrangig, auch die Arbeit. Arbeit ist nicht in sich selbst wertvoll, sondern dient nur dem Erwerb des Lebensunterhalts. Die Verpflichtung zur Arbeit beruht eben auf der natürlichen Notwendigkeit, sich seinen Lebensunterhalt zu beschaffen. Da es ein natürliches Gesetz ist, dass der Mensch für seinen Lebensunterhalt sorgen muss, ist es für Thomas zugleich auch ein göttliches Gebot. Diese Verpflichtung gilt für alle, die nicht von eigenem Besitz oder der Unterstützung durch andere leben können. Die Arbeitspflicht gilt besonders für die Menschen, die überhaupt nichts besitzen, also für die Armen.
Die Arbeitsverpflichtung und die Wertschätzung der Arbeit als notwendiges Mittel, um sich zu ernähren, führen Thomas dazu, das Betteln aus Begierde nach einem müßigen Leben oder nach mühelosem Erwerb von Besitz zu verbieten. Berechtigt zum Betteln ist derjenige, der wirklich bedürftig ist und nicht mehr arbeiten kann oder dessen Arbeitseinkommen zum Lebensunterhalt nicht ausreicht. Thomas erlaubt das Betteln noch aus zwei weiteren Motiven: Betteln ist eine Möglichkeit für Christen, sich in Demut zu üben, da Bettler in der Öffentlichkeit missachtet werden. Betteln wird daher, wenn es aus religiösen Motiven heraus geschieht, erlaubt, zum Beispiel für die Büßer auf den Kreuzzügen und selbstverständlich auch für die Mitglieder der Bettelorden. Betteln ist außerdem erlaubt, wenn es wegen nützlicher Zwecke geschieht. Gemeint ist damit zum Beispiel das Betteln Einzelner oder von Gruppen für Einrichtungen des Gemeinwohls, wie bei Sammlungen für gemeinnützige Brücken oder Kirchbauten.
Für Thomas von Aquin erhalten Armut und Besitzlosigkeit vom Evangelium her eine besondere Bedeutung. Danach ist Armut sogar die Voraussetzung dafür, um überhaupt ins Himmelreich gelangen zu können:
„Selig die Armen im Geiste, denn ihrer ist das Himmelreich“ (Matthäus 5,3) und „Ein Reicher wird schwer in das Himmelreich hineingelangen. … Leichter kommt ein Kamel durch ein Nadelöhr hindurch als ein Reicher in das Reich Gottes hinein“ (Matthäus 19,23 f.). Die freiwillig um des Himmelreiches willen gewählte Armut ist eines der höchsten Ideale in der Lehre des Thomas von Aquin.
(4) Unterstützung der Armen: Diese Bewertung der Armut und der Armen macht es verständlich, dass Thomas sich nicht ausdrücklich und direkt mit der Lebenssituation der Armen befasst. Die Abschaffung der Armut und der Armen ist für ihn kein Thema und kann es aufgrund seiner Grundannahmen auch nicht sein. Gewissermaßen über einen Umweg werden sie jedoch Gegenstand auch seines Denkens: über seine These von der religiös-ethischen Verpflichtung, barmherzig zu sein, Gutes zu tun und Almosen zu geben (vgl. Thomas von Aquino 1985c, 150–166). Im Mittelpunkt dieser These stehen die Geber, also die Habenden, und nicht die Empfänger der Gaben, die Bedürftigen. Die Bedürftigen erfüllen lediglich eine wichtige Funktion beim Bemühen der Reichen, sich mit Gott zu verbinden, ihm zu dienen und so für ihr eigenes Seelenheil zu sorgen. Über die Empfänger/Bedürftigen sagt Thomas nur aus, dass sie als Berechtigung zum Betteln auch wirklich in Not sein müssen und sich nicht selbst ernähren können. Er fordert in seinem Sinne radikal-konsequent, dass auch den öffentlichen Sündern und Staatsfeinden geholfen werden muss, wenn sie in äußerster Not sind, damit auch sie nicht verhungern oder verdursten.
Thomas befasst sich auch mit der Frage: „Ist es einem erlaubt, wegen eines Notstands zu stehlen?“ Für Thomas werden die Dinge, die jemand im Überfluss hat, aus dem natürlichen Recht dem Unterhalt der Armen geschuldet:
„Es ist der Hungernden Brot, das du zurückhältst … Falls die Not so augenscheinlich und drängend ist, dass offenkundig ist, der Not des Augenblicks müsse mit den Dingen, die einem gerade zur Hand sind, abgeholfen werden, nimm an, es droht der Person Gefahr und anders kann nicht geholfen werden, dann kann einer erlaubter Weise mit fremden Dingen seiner Not zu Hilfe kommen, sei es, dass sie offen, sei es, dass sie geheim weggenommen werden. Im eigentlichen Sinn hat das auch nicht das Wesen von Diebstahl oder Raub“ (a. a. O., 320 f.).
Aus demselben Grund ist es auch Dritten erlaubt, etwas vom überflüssigen fremden Gut anderer Menschen zu nehmen und es als Almosen zu geben. Natürlich darf der Notleidende diese Hilfe nur annehmen, wenn ihm anders nicht geholfen werden kann. Wenn es allerdings ohne Gefahr geschehen kann, muss zunächst das Einverständnis des Besitzers eingeholt werden, und erst dann ist für den Armen, der in äußerster Not ist, zu sorgen.
(5) Gebot zum