Auf eigenen Füßen. Susanne Ahrndt

Auf eigenen Füßen - Susanne Ahrndt


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Geldfragen offen und direkt besprechen, z. B. wie es um die Kreditwürdigkeit des befreundeten Mitgründers bestellt ist, wie Einnahmen und Ausgaben aufgeteilt werden sollen, wer was wem berechnet etc. Nicht an schlechten Angewohnheiten des Freundes herumnörgeln oder auch jede Kleinigkeit, die Sie stört, kritisieren. Außerhalb der Praxis mit gemeinsamen Treffen und Unternehmungen die Freundschaft weiterhin pflegen und darauf achten, dass das Gesprächs­thema nicht permanent um die gemeinsame Arbeit kreist.

      Ganz gleich, ob Sie allein oder zusammen im Team eine Praxis gründen: Die nächste Frage in der Gründungsvorbereitung ist, welche Rechtsform für Ihr Unternehmen gewählt werden soll. Die Wahl der Rechtsform mag wohlüberlegt sein. Bevor Sie eine Entscheidung treffen, sollten Sie sich auf jeden Fall fachkundigen Rat (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar, Gründungberater) einholen, vor allem wenn Sie mit einem Partner gründen wollen. Die nachfolgenden Informationen können lediglich als erste Hinweise dienen, welche Rechtsform für Sie die passende sein könnte.

      Bei der Gründung eines Unternehmens muss sich jeder Gründer für eine Rechtsform entscheiden. Mit der Rechtsform geben Sie Ihrem Unternehmen ein festes Gerüst dafür, wie Ihr Unternehmen bzw. Ihre Fußpflegepraxis am Wirtschaftsleben teilnimmt und von Ihrem Gegenüber, also Banken, Lieferanten, Kunden und Patienten einzuordnen ist. So hängt z. B. von der gewählten Rechtsform ab, ob Sie bei einem Scheitern Ihres Vorhabens – aus welchen Gründen auch immer – auch persönlich mit Ihrem Privatvermögen haften müssen.

      Mit der Wahl der Rechtsform werden die Weichen für die künftige steuerliche Behandlung gestellt, wie etwa Buchführungspflicht mit Jahresabschluss oder lediglich einfache Einnahmen-/Überschussrechnung. Die Rechtsform bestimmt zudem die rechtlichen Vorschriften, die innerhalb eines Unternehmens sowie in Bezug auf seine Umwelt zu beachten sind. Darüber hinaus gehört auch das Ansehen oder Image einer Rechtsform zu den grundlegenden Überlegungen, ebenso wie die mit der jeweiligen Rechtsform verbundenen Gründungskosten.

      Grundsätzlich gibt es keine Patentlösung. Was für den einen wichtig ist, mag für den anderen unwichtig sein, was dem einem zu kompliziert erscheint, mag für den anderen gerade richtig sein. Entscheidend ist immer die jeweilige Ausgangssituation, weshalb die Wahl für eine Rechtsform im Einzelfall immer ganz bewusst getroffen werden sollte. Wichtige Fragen, die Sie dabei im Vorfeld prüfen sollten, sind z. B.:

      ◆ Wollen Sie die Fußpflege-/Podologiepraxis alleine oder zusammen mit einem oder mehreren Partnern führen?

      ◆ Sind Sie und Ihre Partner alle Podologen und damit alle freiberuflich?

      ◆ Wollen Sie als Podologe mit Partner gründen, die eine gewerbliche Tätigkeit (z. B. als Kosmetiker) ausüben?

      ◆ Soll Ihr persönlicher Entscheidungsspielraum möglichst breit sein?

      ◆ Soll die Rechtsform mit möglichst wenigen Gründungsformalitäten einhergehen?

      ◆ Ist Ihnen eine Eintragung des Unternehmens ins Handelsregister/Partnerschaftsregister wichtig?

      ◆ Wie hoch dürfen die Gründungskosten sein?

      ◆ Soll der Aufwand für die Buchführung möglichst gering gehalten werden?

      ◆ Soll die Haftung beschränkt werden?

      ◆ Soll die Rechtsform hohe Kreditwürdigkeit ausstrahlen?

      ◆ Wie viel Eigenkapital steht Ihnen zur Verfügung?

      Im Zusammenhang mit der Rechtsform tauchen immer wieder zwei wichtige Begriffe auf: Personenunternehmen und Kapitalgesellschaft.

      Die Personenunternehmen werden eingeteilt in Einzelunternehmen, das von einem einzelnen Unternehmer gegründet wird, und in Personengesellschaften, zu denen sich mehrere Personen zusammenschließen. Hierbei können die Anteile der Gesellschafter sowie deren Rechte und Pflichten gleichmäßig oder auch unterschiedlich verteilt sein. Zu den Personengesellschaften gehören Rechtsformen wie z. B. die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) oder die offene Handelsgesellschaft (OHG). Kennzeichnend für ein Personenunternehmen ist, dass natürliche Personen, also der Einzelunternehmer bzw. die Gesellschafter, für die Schulden ihres Unternehmens persönlich und damit auch mit ihrem Privatvermögen haften.

      Stehen bei den Personenunternehmen die Person(en) im Vordergrund, die das Unternehmen leiten, liegt der Akzent bei den Kapitalgesellschaften auf dem Unternehmen. Zu den Kapitalgesellschaften gehört u. a. die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), wobei die Gesellschafter nur mit dem Gesellschaftsvermögen haften, aber nicht mit dem Privatvermögen. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Typisch für eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform ist die Haftungsbeschränkung, die das wirtschaftliche Risiko kalkulierbarer macht. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil für Existenzgründer.

      Als Selbstständige in einem Heilberuf gehören Podologen wie Physiotherapeuten, Logopäden und Ergotherapeuten als Heilmittelerbringer nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) zu den sogenannten freien Berufen, was u. a. den Vorteil mit sich bringt, dass keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss. Allerdings kann in bestimmten Fällen der Status der Freiberuflichkeit gefährdet sein und das Finanzamt die Tätigkeit als gewerblich einordnen, wenn Sie z. B. als Einzelunternehmer eine zweite Praxis eröffnen oder zusammen mit einem Gewerbetreibenden, etwa einem Kosmetiker, eine Praxis gemeinsam gründen.

      Mehr zum Thema von „Beruf frei und dennoch gewerblich“ finden Sie im Kapitel 14: Die Steuern

      Schließen sich zwei oder drei Podologen zu einem Team zusammen, um eine medizinische Fußpflegepraxis zu gründen, und möchten dabei nicht auf den Steuerstatus als Freiberufler und die Freistellung von der Gewerbesteuer verzichten, dann stehen nur zwei Gesellschaftsformen zur Auswahl: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG).

      Eine andere Möglichkeit für Podologen ist jedoch eine Teamgründung in der Rechtsform einer GmbH – in diesem Fall fällt jedoch immer Gewerbesteuer an, auch wenn alle Gesellschafter Freiberufler sind oder wenn nur ein Podologe eine Ein-Mann-GmbH gründet. Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und eine solche ist immer gewerbesteuerpflichtig. Gleichgültig zu welchem Geschäftszweck sie gegründet wird.

      Wer entsprechend dem Podologengesetz nicht zum Führen der Berufsbezeichnung Podologe bzw. Medizinischer Fußpfleger berechtigt ist, übt eine gewerbliche Tätigkeit aus. Für die Gründung einer Fußpflegepraxis als gewerbliches Unternehmen kommen vor allem als Rechtsformen das Einzelunternehmen, die GbR und die GmbH infrage.

      Siehe Kapitel 14.3: Die Umsatzsteuerbefreiung und Kapitel 15.1: Podologie und Fußpflege

      Testen Sie anhand der Info: Welche typische Rechtsform passt zur Ihrem Vorhaben?, welche Rechtsform Ihren Vorstellungen am ehesten entspricht. Im Folgenden werden diese Rechtsformen ausführlicher beschrieben und weitere wichtige Rechtsformen, die Ihnen im Geschäftsleben begegnen können, mit jeweils einem kurzen Steckbrief vorgestellt.

      Siehe Info: Welche typische Rechtsform passt zur Ihrem Vorhaben?

      Welche Rechtsform bei einer Existenzgründung tatsächlich gewählt wird oder werden sollte, dafür ist neben diesen allgemeinen Informationen jedoch das Einholen einer fachlichen Beratung zu empfehlen und ganz individuell in jedem Einzelfall zu entscheiden.

      Wer bei der Gründung mit möglichst wenig Formalitäten konfrontiert werden und vor allem in Zukunft als sein eigener Herr schalten und walten will, für denjenigen ist die Gründung einer Praxis als Einzelunternehmen das Modell der Wahl. Ein Einzelunternehmen entsteht mit Geschäftseröffnung


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