Kirchlicher Dienst in säkularer Gesellschaft. Группа авторов
einen eigenen Wirtschaftsprüfer beanspruchen konnten.
So kam es – auch aufgrund eines strukturellen Vergleichs mit dem weltlichen Tarifrecht – im Juli 2004 zur Bildung von Unterkommissionen, die über Abweichungen von den AVR beschließen. Als es Probleme mit der Arbeit der Unterkommissionen gab, setzte sich Norbert Feldhoff dafür ein, dass zu deren Beseitigung ein sogenannter Störfallausschuss gebildet wurde.
Norbert Feldhoff unterstützte auch maßgeblich das Abhalten von Fachtagungen, um Tarifdifferenzen zu bearbeiten. Dazu gehörten eine Tagung zur Weiterentwicklung der AVR im Dezember 1997, eine Tagung zur Schaffung von Langzeit- und Lebensarbeitskonten im Juni 1998, eine Tagung zur Weiterentwicklung der AVR im März 1999 und eine Tagung zur Altersversorgung im Juni 2001.
Im September 2005 geriet die Arbeitsrechtliche Kommission im September 2005 in eine grundlegende Blockadesituation, die sich auf alle Sachthemen erstreckte und die sich in den folgenden Sitzungen fortsetzte. Anlass war die fehlende Einigung der beiden Seiten, den damals neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der im Oktober 2005 den früheren Bundesangestelltentarifvertrag ablöste, zu übernehmen. Norbert Feldhoff setzte sich vehement dafür ein, dass die Kommission weiter verhandelt, er brachte die Idee zu einem Dialogprozess unter Leitung externer Moderatoren ein und suchte dafür ein geeignetes Institut. Dieser Dialogprozess führte in drei Sitzungen in der ersten Jahreshälfte 2006 zu einem AVR-neu-Prozess. Zu dessen Koordinierung wurde eine Steuerungsgruppe eingesetzt, der Prälat Norbert Dr. Feldhoff als moderierender Vorsitzender angehörte. Im Dezember 2007 musste die Kommission jedoch feststellen, dass das Vorhaben, eigene Eingruppierungsbestimmungen zu schaffen und das Entgeltniveau für zumindest neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbst zu definieren, zu ambitioniert war. Die Mitglieder der Kommission waren zu wenig bereit, wirklich eigenständige Wege zu gehen. Man hatte ja die bekannte Struktur des Bundesangestelltentarifvertrages und Aussicht auf die neue Struktur des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst.
VI. Fazit
Im Juni 2010 leitete Norbert Feldhoff letztmals eine Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission, weil er sein Amt als Vizepräsident des Deutschen Caritasverbandes im Oktober 2010 aufgab. 14 Jahre hatte er das Geschehen im Arbeitsrecht der Caritas maßgebend mitgeprägt. Die Arbeitsrechtliche Kommission war in den Jahren seiner Tätigkeit größer und komplexer geworden; aber sie funktionierte und blieb auch in den folgenden Jahren stabil. Die strukturellen und inhaltlichen Neuerungen sind heute wenig umstritten. Dabei interessierte sich Norbert Feldhoff für die Inhalte der Beratungen und Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission nur am Rande, dafür hatte er den Geschäftsführer der Kommission. Seine Stärken war das Moderieren, Vermitteln, Bestärken, Benennen, Suchen, Ausgleichen, Schlichten.
Kirchlicher Dienst in säkularer Gesellschaft
Eine Collage
Martin Börschel
Norbert Feldhoff wird 80 Jahre. In der Tat, der richtige Zeitpunkt, einen verdienten Mann der Kirche und einen verdienten Mann Kölns zu ehren. Er ist beides, denn er hat sein Leben dem kirchlichen Dienst in einer doch mehr und mehr säkularen Gesellschaft gewidmet. Und dieser kirchliche Dienst ist notwendig, unverzichtbar – für die Kirche wie für die Gesellschaft. Die nachfolgenden Gedankenfragmente, als Collage zusammengetragen, mögen das illustrieren.
I. Gott ist Nächstenliebe
Dieser Dienst ist nicht nettes Add on des Glaubens, eine Arabeske, die verzichtbar wäre, wenn es denn sein müsste, sondern er ist Wesensvollzug der Kirche, unmittelbar Auftrag Christi an die Seinen. Papst Benedikt XVI. bringt es in seiner Enzyklika Deus caritas est auf den Punkt:
„Die in der Gottesliebe verankerte Nächstenliebe ist zunächst ein Auftrag an jeden einzelnen Gläubigen, aber sie ist ebenfalls ein Auftrag an die gesamte kirchliche Gemeinschaft, und dies auf all ihren Ebenen: von der Ortsgemeinde über die Teilkirche bis zur Universalkirche als ganzer. Auch die Kirche als Gemeinschaft muß Liebe üben. Das wiederum bedingt es, daß Liebe auch der Organisation als Voraussetzung für geordnetes gemeinschaftliches Dienen bedarf. Das Bewußtsein dieses Auftrags war in der Kirche von Anfang an konstitutiv: ‚Alle, die gläubig geworden waren, bildeten eine Gemeinschaft und hatten alles gemeinsam. Sie verkauften Hab und Gut und gaben davon allen, jedem so viel, wie er nötig hatte’ (Apg 2,44–45). Lukas erzählt uns das im Zusammenhang einer Art Definition der Kirche, zu deren Wesenselementen er das Festhalten an der ‚Lehre der Apostel’ und an der ‚Gemeinschaft’ (koinonia), am ‚Brotbrechen’ und an den ‚Gebeten’ rechnet (vgl. Apg 2,42).1
[…]
Das Zunehmen vielfältiger Organisationen, die sich um den Menschen in seinen verschiedenen Nöten mühen, erklärt sich letztlich daraus, daß der Imperativ der Nächstenliebe vom Schöpfer in die Natur des Menschen selbst eingeschrieben ist. Es ist aber auch ein Ergebnis der Gegenwart des Christentums in der Welt, die diesen in der Geschichte oft tief verdunkelten Imperativ immer wieder weckt und zur Wirkung bringt: … Um so wichtiger ist es, daß das kirchliche Liebeshandeln seine volle Leuchtkraft behält und nicht einfach als eine Variante im allgemeinen Wohlfahrtswesen aufgeht.[…]Nach dem Vorbild, das das Gleichnis vom barmherzigen Samariter uns vor Augen stellt, ist christliche Liebestätigkeit zunächst einfach die Antwort auf das, was in einer konkreten Situation unmittelbar not tut: Die Hungrigen müssen gespeist, die Nackten gekleidet, die Kranken auf Heilung hin behandelt, die Gefangenen besucht werden usw. Die karitativen Organisationen der Kirche – angefangen bei denen der (diözesanen, nationalen und internationalen) ‚Caritas’ – müssen das ihnen Mögliche tun, damit die Mittel dafür und vor allem die Menschen bereitstehen, die solche Aufgaben übernehmen.“2
II. Die Gesellschaft schätzt diesen Dienst
Dieser Dienst wird von der Gesellschaft dankbar entgegengenommen – oder doch zumindest von vielen Gliedern dieser Gesellschaft. Im April 2013 hatte die CDU-Fraktion im NRW-Landtag mit einem Antrag „Die Kirchen als Diener am Gemeinwohl: gesellschaftliches Engagement von Caritas und Diakonie anerkennen und unterstützen“ die Debatte über Rolle und Präsenz der Kirchen in der Gesellschaft vorangetrieben. Hierüber haben wir intensiv debattiert:
„‚Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.‘ (Ernst-Wolfgang Böckenförde, Staat, Gesellschaft, Freiheit. 1976, S. 60). Jeder freiheitliche Staat ist auf einen Gemeinsinn seiner Bürger angewiesen, den er selbst nicht erzwingen kann, sondern der sich aus anderen Quellen speist. Hierzu tragen die Kirchen in Verkündung der christlichen Botschaft bei. Dabei beschränkt sich die Aufgabe der Kirchen schon nach deren Selbstverständnis nicht nur darauf, die christliche Botschaft im Wort zu verbreiten, sondern erstreckt sich gerade auch auf den Aspekt, der eigenen Botschaft gemäß in der Gesellschaft zu handeln und zu wirken: ‚Die Kirchen sehen ihren Auftrag und ihre Kompetenz vor allem darin, für das einzutreten, was dem solidarischen Ausgleich und zugleich dem Gemeinwohl dient‘ (Gemeinsames Sozialwort, 1997 „Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit“).
Neben dem bedeutenden Beitrag, den die beiden großen Kirchen für das kulturelle Leben in Deutschland leisten (vgl. Schlussbericht der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages, Drucksache 16/7000, S. 143 ff.), sind es dabei vor allem die Diakonie auf evangelischer und die Caritas auf katholischer Seite, die die gelebte Nächstenliebe verkörpern und sich mit einer Vielzahl von Angeboten und Projekten bei der Unterstützung der Schwachen in der Gesellschaft engagieren. Damit wirken die kirchlichen Organisationen in der Gesellschaft. Dabei nehmen sie sich auch einiger Aufgaben an, die ohne das kirchliche Engagement vom Staat, der ebenfalls dem Gemeinwohl seiner Bürger verpflichtet ist, wahrgenommen werden müssten.“3
Dieser Impuls führte nach einer Sachverständigenanhörung im Hauptausschuss4 schließlich zu folgenden Feststellungen des Landtags Nordrhein-Westfalen, in deren Rahmen die Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände ausdrücklich als Träger der sozialen