Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern. Andreas Minkoff

Sanktionsbewehrte Aufsichtspflichten im internationalen Konzern - Andreas Minkoff


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auch deutsche Finanzinstitute mit der Implementierung von Compliance-Organisationen begannen, um die Einhaltung der für Wertpapierdienstleistungen geltenden Regelungen sicherzustellen.[6] Nach der Jahrtausendwende erlangte Compliance dann auch für Unternehmen abseits des Finanzsektors zunehmende Bedeutung. Wesentlicher Entwicklungstreiber waren dabei vor allem für Unternehmen mit Bezug zu den USA Neuregelungen des dort geltenden Kapitalmarktrechts, die in Folge aufsehenerregender Unternehmenszusammenbrüche verabschiedet wurden.[7] Spätestens mit der vielbeachteten Aufdeckung der Korruptionsaffäre um den Siemens-Konzern im Herbst 2006 und deren Folgen rückte Compliance dann auch in Deutschland auf breiter Front und unabhängig von einzelnen, speziell regulierten Branchen in den Fokus von Wissenschaft und Praxis.[8] Gleichwohl die Frage nach der Rechtspflicht zur Implementierung entsprechender Systeme nicht abschließend geklärt ist,[9] kann sich nach heute wohl allgemeiner Ansicht kein Unternehmen mehr leisten, den Themenbereich Compliance auszublenden.[10] Getrieben durch umfassende öffentliche Diskussionen und eine stetig sich intensivierende Verfolgungspraxis versuchen Unternehmen, Haftungsrisiken durch die Implementierung entsprechender Präventionsstrukturen zu minimieren.[11]

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