Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy


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(Tauschvorgänge) ändern, die die Aufwendungen bei der Suche nach einem Marktüberblick oder bei den Preisverhandlungen bedeuten.[9]

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      Diese Unsicherheitsabsorbtion findet auch nach innen statt, denn das Unternehmen übernimmt die Einkommensunsicherheit des Individuums und schafft für den Einzelnen die Voraussetzungen eines planbaren Einkommenserwerbs. Eine solche bilaterale Vereinbarung ist in beiderseitigem Interesse: für die Institution, weil die Beteiligten eine begrenzte Menge an Verfügungsrechten an die Unternehmensleitung übertragen und für den Mitarbeiter, der im Gegenzug eine bestimmte Sicherheit in Form von garantierten Löhnen erhält. Dies hat nach außen die Rückwirkung, dass die Arbeitsverträge eine Weisungsbefugnis der Unternehmensleitung gegenüber den Arbeitnehmern enthalten, die dem Unternehmen ermöglicht, einen einheitlichen Willen zu bilden.

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      Festzuhalten ist: das Unternehmen stellt aus institutionenökonomischer Sicht eine Möglichkeit dar, entscheidende, der Marktwirtschaft immanente, Risiken für bestimmte Akteure zu minimieren und von denen tragen zu lassen, die es tragen und den damit verbundenen Profit erlangen wollen.

      Anmerkungen

       [1]

      Siehe hierzu Coase in: The Nature of the Firm: Origins, Evolution and Development S. 34 und Homann/Suchanek Ökonomik: Eine Einführung, S. 285.

       [2]

      Robertson spricht von Inseln der bewussten Macht in diesem Ozean unbewusster Kooperation, die wie Butterklumpen in einem Eimer Buttermilch zusammenhängen („[Aren't firms like] islands of conscious power in the ocean of unconscious co-operation like lumps of butter coagulating in a pail of butter-milk?“ Robertson The Control of Industry, S. 85.

       [3]

      Siehe hierzu auch Homann in Waldkirch Unternehmen und Gesellschaft, S. VIII und Schneider in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 1 (5 f.).

       [4]

      Zu diesem Kriterium siehe Rn. 34 ff.

       [5]

      Es sind v. a. die Vertreter der Neuen Institutionenökonomik, die sich in verschiedenen Ansätzen wie der Transaktionskosten-Theorie, dem Property Rights-Ansatz (vgl. Picot/Dietl in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 306 (308) m. w. N.) und der Prinzipal-Agent-Theorie (vgl. Rn. 242 ff.) mit der ökonomischen Analyse von Organisationen auseinandergesetzt haben und dem in der neoklassischen Ökonomik verwurzelten Prinzip, Organisationen seien nur als produktionstechnologische Gebilde zu betrachten, deren gesellschaftliche Aufgabe in der kostengünstigen Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen auf kompetitiven Märkten zu Dienstkostenpreisen anzusiedeln sei, entgegentreten. Im Gegensatz beispielsweise zur Konstitutionen-Ökonomik von J. M. Buchanan, in der die Organisationen kaum eine Rolle spielen. Vgl. die Darstellung bei Waldkirch Unternehmen und Gesellschaft, S. 23 ff.

       [6]

      Siehe auch Coase Journal of Law and Economics 1960, 1 (1 ff.) und Coase in: The Nature of the Firm: Origins, Evolution and Development S. 34.

       [7]

      Hierzu auch Köndgen in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 128 (136).

       [8]

      Zu dem „Stecknadelbeispiel“ von Smith Der Wohlstand der Nationen, S. 9 f.: Ein einzelner ungelernter Arbeiter kann an einem Tag nur wenige Stecknadeln herstellen. Wird die Arbeit aufgeteilt in mehrere Handgriffe (Draht ziehen, abzwicken, zuspitzen, Kopf oben drauf, verpacken…), so können beispielsweise fünf Arbeiter tausende von Stecknadeln an einem Tag herstellen. Siehe hierzu Demmler Einführung in die Volkswirtschaftslehre, S. 153.

       [9]

      Coase spricht in diesem Zusammenhang von vertikaler Integration der Produktionsstufen, deren Organisationskosten höchstens äquivalent zu den eingesparten „marketing costs“ sein darf. Letztere seien im Grunde Kosten für „die Benutzung des Preismechanismus“, die dadurch entstehen, dass die relevanten – zufällig am Markt entstandenen Preise – mit einem bestimmten Aufwand zu ermitteln seien. Schneider in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 1 (6) m. w. N.

       [10]

      Schneider in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 1 (7 f.).

       [11]

      Schmidtchen in: Ökonomische Analyse des Unternehmensrechts, S. 31 (35). Vgl. Simon bezeichnete das Verhalten der Individuen


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