Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy


Скачать книгу
[11]

      Die Hälfte der Sanktionen richtete sich auf die 38 „Intensivtäter“; Clinard/Yeager Corporate Crime, S. 123.

       [12]

      Clinard/Yeager Corporate Crime, S. 122 f.

       [13]

      Clinard/Yeager Corporate Crime, S. 127.

       [14]

      Braithwaite Corporate Crime in the pharmaceutical industry.

       [15]

      Vgl. das Kapitel Fiddling in: Braithwaite, Corporate Crime in the pharmaceutical industry, S. 279 ff.

       [16]

      Braithwaite Corporate Crime in the pharmaceutical industry, S. 34, 101, 308, 324 f.

       [17]

      Ein Begriff, der damals lediglich die Kriminalität im Bereich der Marktwirtschaft meinte und keine Definition dieser neuentdeckten Kriminalitätsform darstellen sollte. Siehe z. B. Sutherland in: Kriminalsoziologie, S. 187 (187 ff.) oder Aubert in: Kriminalsoziologie, S. 201 (201 ff.).

       [18]

      Die Vorträge von Edwin Hill (1872) über die „Kriminellen Kapitalisten“ oder Edward Ross über den „Kriminaloiden“ (1907); Schneider Handwörterbuch der Kriminologie, S. 656, sowie laut der Ausführungen von Horoszowski Economic Special-Opportunity Conduct and Crime, S. 3 ff. auch Albert Morris in „Criminology“, New York 1935.

       [19]

      Schneider Handwörterbuch der Kriminologie, S. 657.

       [20]

      Durch den Nachweis von Wirtschaftskriminalität sollte Sutherlands Theorie der differenziellen Kontakte als „General Crime Theory“ untermauert werden und damit argumentativ gegen die vorherrschenden Ansätze angegangen werden, die lediglich die Kriminalität der Unterschicht erklärten; vgl. Sutherland White Collar Crime – The uncut version, S. 5 ff.

       [21]

      Von 778 Strafrechtsverstößen im betrachteten Zeitraum hatten nur 158 eine strafgerichtliche Entscheidung zur Folge; Sutherland White Collar Crime – The uncut version, S. 52 f. Vgl. zu den Folgen dieser Beobachtung, die beispielsweise darin bestanden, dass Sutherland das Kriterium der „Straftat“ zur Bestimmung von Wirtschaftskriminalität ablehnte Sack/König Kriminalsoziologie, S. 192 und im Folgenden Rn. 104 ff.

       [22]

      Sutherland in: Kriminalsoziologie, S. 187 (187).

       [23]

      Ausgehend von den Räuberbaronen des 19. Jahrhunderts, versuchte Sutherland in seinem ersten Aufsatz (Sutherland American Sociological Review 1940, 1) zu demonstrieren, dass Wirtschaftskriminalität ein Faktum ist, welches zwar dem traditionellen Image des Verbrechers als „der andere“ widerspricht, jedoch immer wieder durch Nachforschungen bei Katasterämtern, Eisenbahnen, Versicherungen, in der Kriegsindustrie u. a. nachgewiesen wurde. Er illustrierte sogar anhand von Beispielen, wie sehr das gesellschaftliche Bewusstsein Ende des 19. Jahrhunderts dafür geschärft war, ohne dass hieraus irgendeine kriminalsoziologische Konsequenz resultierte.

       [24]

      Sack/König Kriminalsoziologie, S. 189.

       [25]

      Friedrichs Methoden empirscher Sozialforschung, S. 248 ff., 254 f., 388 ff.

      54

      Anmerkungen

       [1]

      Siehe hierzu umfassend Bannenberg Korruption, S. 51 ff.

       [2]

      BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 222.

      55


Скачать книгу