Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy
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Die Hälfte der Sanktionen richtete sich auf die 38 „Intensivtäter“; Clinard/Yeager Corporate Crime, S. 123.
Clinard/Yeager Corporate Crime, S. 122 f.
Clinard/Yeager Corporate Crime, S. 127.
Braithwaite Corporate Crime in the pharmaceutical industry.
Vgl. das Kapitel Fiddling in: Braithwaite, Corporate Crime in the pharmaceutical industry, S. 279 ff.
Braithwaite Corporate Crime in the pharmaceutical industry, S. 34, 101, 308, 324 f.
Ein Begriff, der damals lediglich die Kriminalität im Bereich der Marktwirtschaft meinte und keine Definition dieser neuentdeckten Kriminalitätsform darstellen sollte. Siehe z. B. Sutherland in: Kriminalsoziologie, S. 187 (187 ff.) oder Aubert in: Kriminalsoziologie, S. 201 (201 ff.).
Die Vorträge von Edwin Hill (1872) über die „Kriminellen Kapitalisten“ oder Edward Ross über den „Kriminaloiden“ (1907); Schneider Handwörterbuch der Kriminologie, S. 656, sowie laut der Ausführungen von Horoszowski Economic Special-Opportunity Conduct and Crime, S. 3 ff. auch Albert Morris in „Criminology“, New York 1935.
Schneider Handwörterbuch der Kriminologie, S. 657.
Durch den Nachweis von Wirtschaftskriminalität sollte Sutherlands Theorie der differenziellen Kontakte als „General Crime Theory“ untermauert werden und damit argumentativ gegen die vorherrschenden Ansätze angegangen werden, die lediglich die Kriminalität der Unterschicht erklärten; vgl. Sutherland White Collar Crime – The uncut version, S. 5 ff.
Von 778 Strafrechtsverstößen im betrachteten Zeitraum hatten nur 158 eine strafgerichtliche Entscheidung zur Folge; Sutherland White Collar Crime – The uncut version, S. 52 f. Vgl. zu den Folgen dieser Beobachtung, die beispielsweise darin bestanden, dass Sutherland das Kriterium der „Straftat“ zur Bestimmung von Wirtschaftskriminalität ablehnte Sack/König Kriminalsoziologie, S. 192 und im Folgenden Rn. 104 ff.
Sutherland in: Kriminalsoziologie, S. 187 (187).
Ausgehend von den Räuberbaronen des 19. Jahrhunderts, versuchte Sutherland in seinem ersten Aufsatz (Sutherland American Sociological Review 1940, 1) zu demonstrieren, dass Wirtschaftskriminalität ein Faktum ist, welches zwar dem traditionellen Image des Verbrechers als „der andere“ widerspricht, jedoch immer wieder durch Nachforschungen bei Katasterämtern, Eisenbahnen, Versicherungen, in der Kriegsindustrie u. a. nachgewiesen wurde. Er illustrierte sogar anhand von Beispielen, wie sehr das gesellschaftliche Bewusstsein Ende des 19. Jahrhunderts dafür geschärft war, ohne dass hieraus irgendeine kriminalsoziologische Konsequenz resultierte.
Sack/König Kriminalsoziologie, S. 189.
Friedrichs Methoden empirscher Sozialforschung, S. 248 ff., 254 f., 388 ff.
2. Forschungsberichte zur Wirtschaftskriminalität
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Die sich zunächst aufdrängende Grundlage empirischer Erkenntnisse, die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), sieht sich bezüglich ihres Aussagewertes – insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität – grundsätzlichen Bedenken ausgesetzt,[1] die zum einen auf das große nicht erfasste Dunkelfeld und zum anderen auf menschliche Schwächen bei Erstellung dieser Statistik zurückzuführen sind. Allein auf polizeilicher Ebene gibt es derart unterschiedliche und wenig aufeinander abgestimmte Erfassungsmodalitäten, dass von einem verlässlichen oder gar klaren Bild, das durch die PKS gezeichnet werden könnte, nicht auszugehen ist. Unabhängig von der PKS werden allerdings vom Bundeskriminalamt jedes Jahr sogenannte Bundeslagebilder zur Wirtschaftskriminalität herausgegeben, welche auf Grundlage der PKS und den „Richtlinien über den kriminalpolizeilichen Nachrichtenaustausch bei Wirtschaftsdelikten“ (KPMD) die Erkenntnisse zum Bereich der Wirtschaftskriminalität in gestraffter Form wiedergeben. Der Abgleich mit den Erkenntnissen des polizeilichen Meldedienstes soll Verzerrungen in der Darstellung der einzelnen Berichtsjahre der PKS minimieren, die zum Beispiel durch lange Verfahrensdauern ausgelöst werden können.[2] Zudem wird im Folgenden auf den zweiten Periodischen Sicherheitsbericht aus dem Jahr 2006 zurückgegriffen werden. Der Periodische Sicherheitsbericht (PSB) ist eine von den Bundesministerien der Justiz und des Inneren vorgelegte Analyse des durch die PKS und die Strafrechtspflegestatistiken gewonnen Datenmaterials. Sie beschränkt sich also nicht auf die Wiedergabe des Datenmaterials, sondern stellt auch eine systematische Aufarbeitung unter kriminologischen, soziologischen, rechtswissenschaftlichen und statistischen Aspekten dar. Neben einer Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den amtlichen Datensammlungen wird auch eine Verknüpfung mit den Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen zu Erscheinungsformen und Ursachen von Kriminalität und ein Abgleich mit den verwendeten Daten aller Bundesländern vorgenommen. Die Untersuchung ist geographisch auf Deutschland und zeitlich auf die Kriminalitätsentwicklung seit 1999 konzentriert.
Anmerkungen
Siehe hierzu umfassend Bannenberg Korruption, S. 51 ff.
BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 222.
a) Staatliche Studien zur Wirtschaftskriminalität
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Ziel der Erstellung des Bundeslagebildes Wirtschaftskriminalität ist eine möglichst exakte Wiedergabe des Hellfeldes der Wirtschaftskriminalität, das Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung der einzelnen Phänomene in diesem Bereich und ein prognostischer Ausblick in die zukünftige Entwicklung dieses Deliktsbereichs.[1] Da es in Deutschland zur Beschreibung des Oberbegriffs „Wirtschaftskriminalität“ keine Legaldefinition gibt,