Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy


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Untersuchung Boers/Nelles/Theile Wirtschaftskriminalität und die Privatisierung der DDR-Betriebe, auf die im Folgenden eingegangen werden wird.

       [6]

      Hier wäre u. a. an Tatbestände wie Diebstahl von Unternehmenseigentum, Unterschlagungsdelikte u. Ä. zu denken.

       [7]

      Die These der kriminogenen Wirkung der bloßen Verbandszugehörigkeit wurde erstmals von Busch aufgestellt. Er behauptete, die Verbandsfunktionäre, die strafbare Handlungen begehen, täten dies in aller Regel zur Förderung von Verbandszwecken und fühlten sich damit im Dienste überpersönlicher Interessen. Dies sei auch der Grund, warum die persönliche Strafdrohung keine Wirkung mehr entfalte. Der einzelne fühle sich der Verbandsgemeinschaft tiefer verpflichtet als der staatlichen Gemeinschaft, zu der er ein weniger enges Verhältnis habe. Vgl. Busch Grundfragen, S. 98 ff.; siehe auch Schünemann Unternehmenskriminalität und Strafrecht, S. 18.

       [8]

      Zu beiden Begriffen Schünemann Unternehmenskriminalität und Strafrecht, S. 18, 23.

       [9]

      „Bemerkenswert ist, dass deutsche Unternehmen das Kriminalitätsrisiko bei Entscheidungen über Auslandsinvestitionen im internationalen Vergleich deutlich seltener berücksichtigen.“ Siehe Bussmann/Nestler/Salvenmoser Wirtschaftskriminalität 2007 – Sicherheitslage der deutschen Wirtschaft, S. 4, 10.

       [10]

      Bussmann/Nestler/Salvenmoser Wirtschaftskriminalität 2009, S. 20.

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