Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy


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Prävention wird ein hoher Wirksamkeitsgrad attestiert, der neben dem zivilrechtlichen Schutz, insbesondere im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, auch den Einsatz des Verwaltungsrechts, von Selbstverwaltungsorganen und Selbstschutzeinrichtungen der Wirtschaft vorsehen sollte.[5] Besonders Erfolg versprechend sei hierbei beispielsweise die Änderung des ökonomischen Bezugsrahmens (z. B. durch Abschaffung von Subventionen, Einsatz von Prämien etc.[6]), Stärkung des Selbstschutzes durch Aufklärung und Beratung der Verbraucher und die Verringerung der Rentabilität von Delikten durch intensiveren Einsatz der Abschöpfung des aus der Straftat Erlangten.

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      Anmerkungen

       [1]

      Diese Aufklärungsquote betrifft lediglich die erfassten Fälle. Das BKA räumt selbst ein, dass die registrierten Fallzahlen das tatsächliche Ausmaß nicht abbilden und von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen ist; Bundeskriminalamt Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005, S. 3. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Delikten, die von den Schwerpunktstaatsanwaltschaften ohne Beteiligung der Polizei bearbeitet werden (beispielsweise Arbeitsdelikte oder Subventionsbetrug), sodass sowohl die PKS als auch die Erkenntnisse aus dem Bundeslagebild nur begrenzt aussagekräftig sind.

       [2]

      Vgl. schon Bundeskriminalamt Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005, S. 4 und Bundeskriminalamt Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2009, S. 8.

       [3]

      BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 238.

       [4]

      BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 238 f.

       [5]

      BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 240 ff.

       [6]

      Ausführlicher unter BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 239.

       [7]

      BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 240.

       [8]

      Siehe dazu weiter BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 240.

       [9]

      Vgl. hierzu unten Rn. 862.

       [10]

      Siehe hierzu insgesamt BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 240 f.

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      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. zu den Zahlen im Einzelnen Rn. 56.

       [2]

      BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 218.

       [3]

      BMI/BMJ 2. Periodischer Sicherheitsbericht, S. 220;


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