Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht?. Charlotte Schmitt-Leonardy

Unternehmenskriminalität ohne Strafrecht? - Charlotte Schmitt-Leonardy


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seiner Interessen bedacht ist und bei der Entscheidung seines Handelns weniger das Gesamtinteresse oder Gesamtwohl berücksichtigt. Zum einen deshalb, weil er nicht ein umfassendes Verständnis der Bedeutung dieser Handlungen für die Gesellschaft als Ganzes besitzt,[2] zum anderen, weil die Bedingung der Teilnahme am Markt an den wirtschaftlichen Erfolg geknüpft ist.[3]

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      Anmerkungen

       [1]

      „Rationale Überlegung“ heißt im vorliegenden Fall nicht „objektiv rational“ im Sinne einer auf vollständigen Informationen basierenden Entscheidung, sondern eine subjektive Einschätzung des Individuums bezüglich seines durch legale oder illegale Mittel befriedigten Eigeninteresses (Erreichung seiner Ziele) in Hinblick auf die durch die Entscheidung für den illegalen Weg drohenden Sanktionen.

       [2]

      Vgl. hierzu v. Hayek ORDO 1947, 19 (33).

       [3]

      Vgl. hier auch Schneider NStZ 2007, 555 (559), der von einer „culture of competition“ als strukturelle Rahmenbedingungen des Wirtschaftslebens spricht.

       [4]

      Damit wird im Wesentlichen einem Menschenbild gefolgt, das auch dem Erklärungsversuch Lees zugrunde liegt, der ebenfalls Neutralisierungstechniken im Zusammenhang mit Wirtschaftskriminalität aus soziologischer Perspektive betrachtete; es ist im Wesentlichen von drei Merkmalen bestimmt: (1) Der Mensch ist ein egoistisches Wesen. Ihm wohnt von Geburt an ein instinktives Verlangen inne, durch das er sich um sich selbst und um sein Überleben kümmert. Bereits der Embryo nimmt von seiner Mutter soviel Nahrung, wie er braucht, selbst wenn es dadurch der Mutter an Nahrung mangeln würde. Dieses instinktive Verlangen bleibt in der Entwicklung des Menschen erhalten, auch wenn es in der Erscheinungsart freilich variiert. Ein Kleinkind entwickelt neben Nahrungsbedürfnissen auch solche nach Anerkennung, oftmals in Konkurrenz zu Geschwistern, und erhebt Anspruch auf seinen Besitz. Zwar werden diese Verhaltensweisen im Laufe der Sozialisation zurückgedrängt und verlieren ihre teils primitive oder sichtbare Ausprägung,


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