Konkurrenzen im öffentlichen Dienst. Helmut Schnellenbach

Konkurrenzen im öffentlichen Dienst - Helmut Schnellenbach


Скачать книгу

      22

      23

      24

      

      25

      26

      In Fällen einer „Rechtsschutzverhinderung“ wird der Betroffene neben der Aufhebung der Ernennung des/der Mitbewerber/s mit Wirkung für die Zukunft zweckmäßigerweise die Verpflichtung des Dienstherrn zur (Neu-)Bescheidung seiner Bewerbung bzw. – ausnahmsweise – zu seiner Ernennung zum Widerrufsbeamten beantragen (§ 44 VwGO).

      27

      28

      Anmerkungen

       [1]

      Vgl. BVerwGE 26, 31 (juris Rn. 28) und RP OVG ZBR 1964, 242 (243); ferner Schnellenbach ZBR 1992, 257 (258 f.).

       [2]

      Vgl. dazu Finkelnburg/Dombert/Külpmann Rn. 1351 sowie Schnellenbach ZBR 1997, 169 (176).

       [3]

      Vgl. dazu Schnellenbach/Bodanowitz BeamtR § 3 Rn. 50, 80 m.w.N.

       [4]

      Siehe schon oben Rn. 11.

       [5]

      I.S.d. obigen Textes BVerfG NVwZ 2003, 200 (juris Rn. 11 ff.); vgl. auch NRW OVG DÖD 2001, 316 (juris Rn. 4 ff.) und NVwZ-RR 2003, 135 (juris Rn. 3 ff.).

       [6]

      Vgl. Kopp/Schenke § 123 Rn. 13 ff., 26 m.w.N. Zum erfolgreichen Antrag eines Bewerbers um Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung des Dienstherrn, einen Ausbildungsplatz vorläufig freizuhalten, siehe NRW OVG NVwZ-RR 2010, 159 (juris Rn. 3). Siehe auch VG Ansbach v. 26.6.2015 – AN 1 K 15.00764 –. juris Rn. 46 ff. zum Erlass einer einstweiligen Regelungsanordnung, mit der der Verwaltung aufgegeben wurde, eine Bewerberin, die diesbezüglich erstinstanzlich bereits in der Hauptsache obsiegt hatte, als Steuersekretäranwärterin zu einem bestimmten Einstellungstermin – unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf – in den Vorbereitungsdienst für die 2. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt Steuer, aufzunehmen. Den Anordnungsgrund sieht das Gericht darin, dass der Bewerbungsverfahrensanspruch der Antragstellerin vor Eintritt der Rechtskraft im Hauptsacheverfahren insofern vereitelt würde, als sie nicht zu diesem Einstellungstermin mit dem Vorbereitungsdienst beginnen könnte und unter den obwaltenden Umständen kein nachträglicher Einstieg mehr möglich wäre. Die besondere Eilbedürftigkeit ergebe sich aus der laufbahnrechtlichen Altersgrenze für eine Übernahme der schon 41jährigen Antragstellerin in das Beamtenverhältnis „im


Скачать книгу