Handbuch des Strafrechts. Jan C. Joerden

Handbuch des Strafrechts - Jan C. Joerden


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Abs. 1 Z. 7 öStGB verwiesen werden, der sämtliche Auslandstaten eines Österreichers gegenüber einem Österreicher, sofern beide zum Zeitpunkt der Tat ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatten, der inländischen Gerichtsbarkeit unterwirft und somit eine Kombination aus passivem und aktivem Personalitätsprinzip wie Wohnsitz- und Domizilprinzip darstellt.[269] Generell lässt sich bei § 64 öStGB ein andauernder Wandel und eine stete Erweiterung beobachten, der internationalen Verpflichtungen Österreichs und deren Umsetzung geschuldet ist; hiermit gehen allerdings ein zunehmender Mangel an Systematisierung der Vorschrift und sich überschneidende Anwendungsbereiche einzelner Ziffern einher.[270]

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