Ius Publicum Europaeum. Paul Craig

Ius Publicum Europaeum - Paul  Craig


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warum die rechtliche „Kategorie“ im Zuge ihrer Verbreitung an Eingängigkeit verloren hat. So fällt die Ausgestaltung der Behörden in Abhängigkeit vom Tätigkeitsbereich von Mal zu Mal anders aus. Da sie grundsätzlich keine eigene, vom Staat unabhängige Rechtspersönlichkeit haben, weisen sie die Besonderheit auf, dass sie zwar im Namen des Staates handeln, gleichzeitig aber der Verwaltungshierarchie entzogen sind.[137] Es gibt allerdings eine mittlerweile spürbare Entwicklung in Richtung einer strukturellen Verselbständigung. So wurde die 2003 geschaffene Autorité des marchés financiers (Finanzmarktaufsichtsbehörde) mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet. Was damals noch eine Ausnahme war, scheint heute auf dem Vormarsch zu sein, denn immer mehr autorités administratives indépendantes wird eine eigene Rechtspersönlichkeit zuerkannt. Beispiele sind die Commission de régulation de l’énergie (Regulierungsbehörde für Energie) und die Haute autorité de la santé (Aufsichtsbehörde in Gesundheitsfragen).[138]

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      Verwaltungsrechtliche Beschwerden können jegliches Verwaltungshandeln betreffen. Die Verwaltung tritt ihnen mit ihren allgemeinen Mitteln entgegen, so dass sich ihre Situation nur darin vom normalen Verwaltungshandeln unterscheidet, dass ihr Handeln hier auf eine Initiative des administré und nicht auf ihre eigene zurückgeht. Für bestimmte Beschwerden, die an die Verwaltung gerichtet sind, bestehen allerdings besondere Regeln, so etwa im fiskalischen Bereich oder auch dann, wenn sie an spezialisierte


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